Fall Neukamperfehn Landesjugendamt – wann ein Kindergarten geprüft wird

Jasmin Oltmanns
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Von Jasmin Oltmanns
| 28.07.2026 06:57 Uhr | 0 Kommentare
Als Aufsichtsbehörde ist das Landesjugendamt für Kindergärten zuständig. Symbolbild: Pixabay
Als Aufsichtsbehörde ist das Landesjugendamt für Kindergärten zuständig. Symbolbild: Pixabay
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Warum wird das Landesjugendamt in Kitas aktiv? Im Fall Neukamperfehn ging es um eine Meldung durch den Träger – mit Konsequenzen für Abläufe und Elterninfo.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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