Verkehr Was an dieser Greetsieler Kreuzung jeder falsch macht
Viele Autofahrer halten an der Kreuzung in Greetsiel nicht korrekt am Stoppschild. Wie verhält man sich dort richtig und welche Folgen können Verstöße haben? Wir haben nachgefragt.
Greetsiel - Der dunkle Pkw fährt langsam an der Roten Mühle von Greetsiel vorbei, nähert sich ebenso langsam der Kreuzung neben dem Wohnmobilstellplatz. Ein Stoppschild steht einige Meter vor dem Kreuzungsbereich, dazu passend ist eine Haltlinie auf der Fahrbahn eingezeichnet. Der Pkw fährt darüber, bis ganz vor an die Kreuzung und hält dort, um erst die anderen passierenden Fahrzeuge vorbeizulassen, bevor er selbst nach rechts auf die Straße in Richtung Pilsum einbiegt. Das Auto hinter ihm macht es genauso.
Bleibt man einmal etwas länger an dieser Kreuzung stehen, kann man beobachten, dass fast kein Auto tatsächlich an dem Stoppschild anhält. Dabei sind die Beschilderung und auch die Fahrbahnmarkierungen eigentlich selbsterklärend. Das ist auch einem Leser aufgefallen. Sind tatsächlich die Autofahrer schuld, oder ist die Verkehrsführung an dieser Stelle missverständlich? Wir haben einen Experten gefragt, der es wissen muss.
Anhalten an der Haltlinie ist vorgeschrieben
Manfred van Hove ist einer der Geschäftsführer der Emder Fahrschule van Hove und Harms und selbst Fahrlehrer. Die Fahrschule hat auch eine Außenstelle in Pewsum. Wie verhält man sich also richtig? „Die Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen müssen an der Haltlinie anhalten“, so van Hove. Das sei in der Straßenverkehrsordnung eindeutig so geregelt. „Nur wenn keine Haltlinie vorhanden ist, muss vorne an der Sichtlinie gehalten werden“, so van Hove weiter. Da an der beschriebenen Greetsieler Kreuzung aber eindeutig eine Haltlinie vorhanden ist, müssen also alle Autofahrer zwangsläufig dort anhalten. Nachdem sie dort angehalten haben, dürfen sie weiter vorfahren und, wenn frei, die Kreuzung ohne erneutes Anhalten überqueren, so der Fahrlehrer.
Das Stoppschild, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) offiziell „Zeichen 206“ genannt, hat folgende Bedeutung: „Halt. Vorfahrt gewähren.“ Und den Vorschriftszeichen ist Folge zu leisten. Wer ein Stoppschild auf seiner Fahrbahn hat, der ist verpflichtet, dort anzuhalten und erst loszufahren, wenn die Verkehrssituation es erlaubt. Wer sich nicht daran hält und einfach weiterfährt und dann auch noch dabei erwischt wird, dem droht erst einmal „nur“ ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Gefährdet man durch dieses Verhalten allerdings andere Verkehrsteilnehmer – zum Beispiel Radfahrer, die die Mühlenstraße überqueren wollen –, kostet das 70 Euro. Außerdem kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Verursacht das Nicht-Anhalten gar einen Unfall, liegt das Bußgeld bei 85 Euro und auch dann kommt ein Punkt in Flensburg auf den Unfallverursacher zu.
Als Unfallschwerpunkt ist die Greetsieler Kreuzung nicht bekannt, aber dennoch kam es dort in den vergangenen Jahren zu einigen Unfällen. Im Unfallatlas Deutschland ist an der Kreuzung im Jahr 2024 ein Unfall mit Personenschaden vermerkt. So wurde dort im April vergangenen Jahres ein Motorradfahrer schwer verletzt, nachdem er von einem in die Mühlenstraße abbiegenden Autofahrer übersehen worden war. Außerdem kam es im Jahr 2021 zu zwei Unfällen mit Leichtverletzten, an denen jeweils nur Autos beziehungsweise ein Auto und ein Motorrad beteiligt waren. Ob das Nicht-Beachten des Stoppschilds bei den Unfällen eine Rolle gespielt hat, ist nicht bekannt.