Kinderehen-Verbot Karlsruhe fordert zu Recht Klarstellung


Verfassungsrichter in Karlsruhe mahnen den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot von Geflüchtete. Foto: Deck/Picture Alliance/DPA
Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner unter 16 war. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, mahnt aber mehr Rechte für Betroffene an. Und das ist richtig so.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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