Kinderehen-Verbot  Karlsruhe fordert zu Recht Klarstellung

Thomas Ludwig
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Ein Kommentar von Thomas Ludwig
| 29.03.2023 17:18 Uhr | 0 Kommentare
Verfassungsrichter in Karlsruhe mahnen den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot von Geflüchtete. Foto: Deck/Picture Alliance/DPA
Verfassungsrichter in Karlsruhe mahnen den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot von Geflüchtete. Foto: Deck/Picture Alliance/DPA
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Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner unter 16 war. Karlsruhe hat damit kein grundsätzliches Problem, mahnt aber mehr Rechte für Betroffene an. Und das ist richtig so.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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