Auto streifte Fußgänger 82-Jähriger wegen Unfallflucht vor Gericht

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 07.09.2022 07:09 Uhr | 0 Kommentare
Wo ein solches Schild steht, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das war auch an der Unfallstelle in Aurich der Fall. Foto: Woitas/dpa
Wo ein solches Schild steht, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das war auch an der Unfallstelle in Aurich der Fall. Foto: Woitas/dpa
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Weil er einen Spaziergänger im Vorbeifahren gestreift hatte, fand sich ein 82-Jähriger auf der Anklagebank des Amtsgerichts Aurich wieder. Nun muss er zahlen.

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