Gesundheit
Inzidenzwert 16,0: Welche Regeln könnten in Emden bald greifen?
Am Dienstag ist der Emder Inzidenzwert wieder über die wichtige 10er-Marke gestiegen. Bleibt es drei Tage dabei, folgen Konsequenzen. So könnten sie aussehen.
Emden - Mit Sorge schauen Emderinnen und Emder auf den Inzidenzwert in ihrer Stadt. Lag er wieder ein paar Tage unter der wichtigen 10er-Grenze, stieg er am Dienstag auf 16. Vier Neuinfektionen sind an dem Tag dazu gekommen, die allerdings alle aus einer Familie stammen, wie die Stadt mitteilt. Diese Information ist wichtig, weil sie Einfluss darauf hat, ob und wie Regelungen verschärft werden müssen.
Was und warum
Darum geht es: Die Corona-Infektionszahlen steigen wieder.
Vor allem interessant für: Emderinnen und Emder, Kommunen mit ähnlichen Zahlen
Deshalb berichten wir: Am Dienstag liegt Emden bei einer Inzidenz von 16. Das bereitet Sorgen. Die Autorin erreichen Sie unter: m.hanssen@zgo.de
Discos müssen schließen
Auch wenn die sogenannte Bundesnotbremse nicht mehr gelte, müsse die Verwaltung aber dennoch reagieren und die Situation bewerten. Dabei verweist Dinkela auf das Land Niedersachsen, dessen Übergangsregelung in der Corona-Verordnung seit dem 28. Juli gilt. Demnach gibt es einerseits mehr Handlungsspielraum für Kommunen, andrerseits müssen Diskotheken, Clubs oder Shisha-Bars schon ab einer drei Tage andauernden Inzidenz von über zehn wieder schließen. Unter zehn gilt dort eine Maskenpflicht - auch beim Tanzen. Das wird dadurch begründet, dass diese Einrichtungen insbesondere zum Anstieg der Zahlen beitragen und auch die Nachverfolgung von Infektionsketten erschweren würden, heißt es vom Land.
Ansonsten gilt bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 etwa, dass Treffen von bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zulässig seien. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Derzeit gilt noch, dass private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen stattfinden können - unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. In der Gastronomie sind bei der Inzidenz über 10 noch private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis mit bis zu 100 Personen zulässig, es gilt die Testpflicht. Bei einem normalen Besuch muss man sich nicht testen lassen. Das gilt auch für den Einzelhandel. Bei touristischen Übernachtungen greift die Regelung, dass sowohl zu Beginn des Aufenthalts als auch währenddessen getestet werden muss. Auf dem Wochenmarkt würde wieder eine Maskenpflicht gelten. Sportausübung und Schwimmbadbesuche sind aber ohne Test möglich.