Glatteis  Darum gab es im Landkreis Leer keinen Schulausfall

| | 23.01.2026 12:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Straße und Gehwege in der Stadt Leer waren von einer Eisschicht überzogen. Dennoch fand der Unterricht statt. Foto: Jonas Bothe
Straße und Gehwege in der Stadt Leer waren von einer Eisschicht überzogen. Dennoch fand der Unterricht statt. Foto: Jonas Bothe
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Die Straßen im Landkreis Leer waren am Freitagmorgen teils spiegelglatt. Trotzdem gab es keinen generellen Schulausfall. Wir haben bei der Kreisverwaltung nach den Gründen gefragt.

Landkreis Leer - Wer am Freitagmorgen, 23. Januar 2026, im Landkreis Leer aus dem Haus gegangen ist, musste äußerst vorsichtig sein. Die Straßen und Gehwege waren teils spiegelglatt. Es kam zu vielen Unfällen. Häufig sah man auch Menschen, die gestürzt sind. Dennoch gab es im Landkreis Leer keinen generellen Schulausfall. Leser meldeten sich in der Redaktion und machten deutlich, dass sie das Vorgehen nicht nachvollziehen können.

Was war der Grund dafür, dass der Unterricht regulär stattfand?

„Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass es gerade bei kurzfristig auftretenden extremen Wetterlagen nicht immer möglich ist, noch rechtzeitig einen generellen Schulausfall anzuordnen“, teilt Landkreis-Sprecher Philipp Koenen auf Anfrage mit. „Wir möchten auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in solchen Fällen die letzte Entscheidung immer bei den Eltern und Erziehungsberechtigten liegt, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht.“

Eltern hatten kritisch hinterfragt, warum die Schule im Kreis Leer nicht ausgefallen ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Eltern hatten kritisch hinterfragt, warum die Schule im Kreis Leer nicht ausgefallen ist. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wie war die Situation in der Nacht?

Die Teams des Straßen- und Tiefbauamts seien bereits nachts ein erstes Mal mit zehn Fahrzeugen im Einsatz gewesen, um die Kreisstraßen vorbeugend zu streuen, so Koenen. Man sei zwar davon ausgegangen, dass es glatt werden könnte: „Die tatsächliche Entwicklung kam jedoch unerwartet“, teilt der Sprecher mit. Ab etwa 5.30 Uhr habe von Süden her kommend langsam Nieselregen eingesetzt, zunächst im Rheiderland und erst später weiter östlich im Kreisgebiet. „Dieser Regen sorgte innerhalb kürzester Zeit für gefährliches Blitzeis auf den Straßen“, heißt es in der Stellungnahme. „Das Straßen- und Tiefbauamt reagierte auf die neue Lage und schickte die Einsatzfahrzeuge sofort ein zweites Mal los, um die 376 Kilometer Kreisstraßen und 250 Kilometer Radwege entlang der Kreisstraßen zu streuen“, betont Koenen. Um 6.30 Uhr habe der Deutsche Wetterdienst schließlich eine extreme Glatteis- und Unwetterwarnung herausgegeben. „Für einen generellen Schulausfall war es da schon zu spät“, teilt der Sprecher mit.

Warum konnte man nicht kurzfristig reagieren?

Extreme Witterungsverhältnisse – insbesondere das plötzliche Entstehen von Blitzeis – könnten sich regional sehr unterschiedlich und innerhalb weniger Minuten entwickeln, erläutert Koenen. „Tritt die Gefahr wie am Freitag erst sehr spät auf, ist eine rechtzeitige Mitteilung über Schulausfälle nicht immer möglich.“

Zu diesem Zeitpunkt seien viele Busunternehmen bereits unterwegs und auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler befänden sich bereits auf dem Schulweg.

Durch den starken Schneefall samt Sturm fiel Anfang Januar die Schule im Kreis Leer aus. Foro: Lars Penning/dpa
Durch den starken Schneefall samt Sturm fiel Anfang Januar die Schule im Kreis Leer aus. Foro: Lars Penning/dpa

Welche Rolle spielen die Busunternehmen?

„Neben der Kreisverwaltung tragen insbesondere die Busunternehmen und Fahrerinnen und Fahrer eine hohe Verantwortung in solchen Situationen“, teilt der Sprecher mit. „Auch wenn ein Unterrichtsausfall nicht angeordnet wurde, entscheiden sie eigenständig, ob eine sichere Schülerbeförderung noch gewährleistet werden kann.“ Dies sei zunächst möglich gewesen. „Mit zunehmender Glätte mussten jedoch viele Busverbindungen eingestellt werden“, so Koenen.

Was können Eltern machen?

Eltern und Erziehungsberechtigte haben laut der Kreisverwaltung stets das Recht, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind den Schulweg antreten kann. „Wenn nach eigener Einschätzung der Weg aufgrund nicht rechtzeitig gestreuter oder geräumter Straßen zu gefährlich erscheint, dürfen Kinder zu Hause bleiben oder im Laufe des Schulmorgens vorzeitig abgeholt werden“, erklärt Koenen. Dies gelte auch dann, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde.

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