Fußgängerzone und Co.  E-Scooter in der Stadt Leer – so soll es weitergehen

| | 24.07.2025 11:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Nicht immer wird der E-Scooter in der Leeraner Fußgängerzone geschoben. Foto: Klaus Ortgies
Nicht immer wird der E-Scooter in der Leeraner Fußgängerzone geschoben. Foto: Klaus Ortgies
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E-Scooter sind auch in Leer unterwegs. Immer wieder kommt es dabei zu Konflikten. Jetzt will das Verkehrsministerium die Regeln anpassen. Das sind sie und so wirken sie sich in Leer aus.

Leer - Ein Sonnabend in der Leeraner Fußgängerzone. Zahlreiche Menschen schlendern dort entlang und schauen in die Schaufenster, sitzen in Cafés oder gehen einfach spazieren. Plötzlich schlängelt sich ein junger Mensch auf einem E-Scooter durch. Er ist recht zügig unterwegs. Solche Situationen sind in Leer nicht selten. Manchmal kommt es auch zu brenzligen Situationen. Wie hat sich die Lage zuletzt entwickelt und welche Änderungen bei E-Scootern sind geplant? Das war kürzlich Thema im Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr. Die Gruppe SPD/Stevens-Kimpel hatte eine entsprechende Anfrage gestellt. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Wie viele E-Scooter gibt es in Leer?

Laut der Stadt gibt es keine Möglichkeit, hier konkrete Zahlen zu nennen. Der Grund ist, dass die Elektrotretroller lediglich über ein Versicherungskennzeichen verfügen müssen und somit keiner amtlichen Zulassung mit entsprechender Registrierung bedürfen. Gemäß einer Rücksprache mit der Polizei zu diesem Thema sei die Anzahl dieser Kleinstkrafträder aber deutlich angestiegen.

Für E-Scooter sollen die Regeln angepasst werden. Foto: Uwe Anspach/dpa
Für E-Scooter sollen die Regeln angepasst werden. Foto: Uwe Anspach/dpa

Gibt es Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern?

Auch zu diesem Punkt habe die Stadt Rücksprache mit der Polizei gehalten. Demnach gebe es immer mal wieder Beschwerden wegen des Fehlverhaltens der E-Roller-Fahrenden. 2024 wurden zwölf Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern registriert. Dabei seien diese nicht immer die Unfallverursacher gewesen.

Dabei sei kein eindeutiges Muster zu erkennen. „Oftmals liegt es daran, dass E-Roller-Fahrer den Gehweg illegal nutzen und dabei mit Fußgängern kollidieren“, erläutert die Stadt. „Aufgrund der geringen Lautstärke wurden E-Roller bei Überholvorgängen von Radfahrern überhört.“ Teilweise sei es auch an Kreuzungen zu Unfällen gekommen, weil Vorfahrtsregelungen missachtet worden seien.

Welche Neuregelungen will das Bundesverkehrsministerium einführen?

Der ADAC fasst den Entwurf des Ministeriums für die sogenannte Elektrokleinstfahrzeugverordnung zusammen. „Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die Straßenverkehrsordnung übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden“, heißt es in einem Bericht auf der Internetseite des ADAC. „Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.“ Weiter heißt es:

  • Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
  • E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
  • An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
  • Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
  • Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums solle die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten, schreibt der ADAC. „Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen.“ Damit solle den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Künftig sollen E-Scooter-Fahrer und Radfahrer rechtlich gleichgestellt werden. Foto: Jens Büttner/dpa
Künftig sollen E-Scooter-Fahrer und Radfahrer rechtlich gleichgestellt werden. Foto: Jens Büttner/dpa

Hält die Stadt Leer die neuen Regeln ab 2026 für sinnvoll?

In großen Teilen werde jetzt das Verhalten legalisiert, welches in der Vergangenheit gelebt wurde, schreibt die Stadt auf die Anfrage der SPD/Stevens-Kimpel. Die Gleichstellung der E-Roller mit den Rechten und Pflichten der Fahrradfahrer halte man „für durchaus sinnvoll“. Außerdem biete die Neuregelung mehr Rechtssicherheit bei Kontrollen. „An der Altersbeschränkung und dem Verbot der Mitnahme von Personen soll sich auch zukünftig nichts ändern“, erklärt die Stadt.

Muss man die Beschilderung in der Fußgängerzone ändern?

Laut Uwe Vogelsang von der Verkehrsbehörde der Stadt gebe es zwar die Möglichkeit einer besonderen Beschilderung. Allerdings habe die Polizei mit der Neuregelung erst eine Grundlage für künftige Kontrollen. Man wolle daher erst einmal abwarten, wie sich die Situation entwickelt.

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