Umstrittenes Vorhaben Behörde genehmigt Seekabel zu Erdgasplattform vor Borkum
Das Seekabel zwischen dem Offshore-Windpark Riffgat und der Erdgasplattform von One-Dyas ist genehmigt. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Entscheidung des NLWKN scharf.
Borkum/Hannover - Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am Montag die Genehmigung zur Verlegung eines Stromkabels vom Offshore-Windpark „Riffgat“ zur Erdgasplattform NO5-A in den Niederlanden erteilt. Darüber informierte die Behörde in einer Pressemitteilung. Angesichts des Biotoptyps Steinriff und der maximal angenommenen Beeinträchtigung durch das Seekabel sei eine Realkompensation der Eingriffe statt eines Ersatzgeldes angeordnet worden. Damit wurde die im Oktober 2022 erteilte wasserrechtliche Genehmigung erneut geändert.
Ein Antrag des Unternehmens One-Dyas, das bereits mit einer Testphase auf niederländischem Gebiet begonnen hat, auf sofortige Vollziehung der Kabelverlegung sei indes abgelehnt worden, da das Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg noch anhängig ist. Das Gericht hatte in seiner Entscheidung vom 7. August 2024 die Vollziehung der Genehmigung gestoppt. „Ein Baustart zum 1.4.2025 ist daher nicht möglich. Vielmehr gilt es, das weiterlaufende Gerichtsverfahren zum Seekabel, aber auch das Hauptsacheverfahren zur noch nicht rechtskräftigen Fördergenehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den deutschen Teil der Nordsee abzuwarten“, schreibt das NLWKN.
Meyer: Politische Entscheidung liegt beim Bund
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) kommentiert die Kabel-Genehmigung laut Mitteilung so: „Die politische Entscheidung, ob Gas vor Borkum gefördert wird, liegt nach wie vor beim Bund. Für die Landesbehörde ist es ein rein rechtliches Verfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz für ein Stromkabel. Dies ist unabhängig von der politischen Haltung zur Gasförderung, die ich weiterhin als falsch ablehne.“ Er mache sich große Sorgen „um den einzigartigen Lebensraum Wattenmeer und die mögliche Naturzerstörung durch die Gasförderung“. Nationalparkverwaltung, NLWKN und Umweltministerium hätten sich im Beteiligungsverfahren des LBEG mit umfangreichen Argumenten gegen eine Genehmigung der Gasförderung für One-Dyas ausgesprochen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Genehmigung derweil „als weiteren Schritt zur unnötigen Förderung fossiler Energieträger in der Nordsee.“ Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, wird mit den Worten zitiert: „Die Genehmigung ist ein fatales Signal für die Nordsee und eines ihrer letzten artenreichen Steinriffe. Schon zuvor haben wir die niedersächsische Landesregierung auf die Rechtswidrigkeit der Riffzerstörung hingewiesen und dem vor Gericht ein Ende gesetzt.“ Auch wenn One-Dyas zwischenzeitlich die Planung zum Ausgleich der Eingriffe überarbeitet habe, bleibe es dabei, „dass die Zerstörung der geschützten Biotope gegen gesetzliche Vorschriften verstößt“.
DUH will Widerspruch einlegen
Man werde sofort Widerspruch einlegen und notfalls Klage erheben. „Statt wertvolle Windenergie für das Greenwashing eines fossilen Konzerns zu verschwenden, brauchen wir weitere Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien und einen konsequenten Schutz unserer Meeresschutzgebiete“, so Sascha Müller-Kraenner. Die Stadt Borkum und die Gemeinde Juist planen derweil ebenfalls, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. „Sobald Rechtsmittel eingelegt werden, darf mit dem Bau der Kabeltrasse erst begonnen werden, wenn eine gerichtliche Entscheidung über die Bestandskraft der Genehmigung vorliegt. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag.
Für die Borkumerin Meta Janssen-Kucz, Beisitzerin im Kreisvorstand Bündnis 90/Die Grünen, ist die Genehmigung „nach dem Beginn der Probe-Gasförderung letzte Woche durch One-Dyas ein neuer Schlag für unser Weltnaturerbe Wattenmeer“. Auch die veränderte Genehmigung und damit die Verlegung des Stromkabels berge „weiterhin erhebliche Risiken für die Meeresumwelt, insbesondere für gefährdete Arten und empfindliche Ökosysteme wie Riffe“. Die potenziellen Schäden durch Habitatzerstörung, Lärmemissionen und Sedimentierung seien nicht hinnehmbar und sollten wie die erste Genehmigung von der Insel Borkum und den Umweltverbänden beklagt werden. „In der Genehmigung sind wiederum Wasser- und naturschutzrechtliche Befreiungen vorgesehen, die erhebliche Risiken für die Meeresumwelt, insbesondere für gefährdete Arten und das empfindliche Ökosystem, bergen“, so Janssen-Kucz.