Gebühren und Steuern  Das sind die Beschlüsse des Leeraner Stadtrates

| | 19.12.2024 12:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Parkgebühren in Leer werden erhöht. Foto: Ortgies/Archiv
Die Parkgebühren in Leer werden erhöht. Foto: Ortgies/Archiv
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Abwassergebühren, Grundsteuer, Parkgebühren und Deutschlandticket: Der Leeraner Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung einige Beschlüsse gefasst. Hier ist eine Übersicht.

Leer - Der Leeraner Stadtrat hat sich am Mittwoch, 18. Dezember 2024, zu seiner letzten Sitzung des Jahres getroffen. Dabei wurden noch einige Beschlüsse gefasst. Wir geben eine Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen, die zum Großteil einstimmig gefasst wurden.

Abwassergebühren

Zum Jahreswechsel werden die Gebühren für das Abwasser in der Stadt Leer geändert. Der Stadtrat hat dem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtwerke Leer zugestimmt. Am dem 1. Januar kostet die Schmutzwasserbeseitigung 4,07 Euro pro Kubikmeter (bisher 3,78 Euro) und die Niederschlagswasserbeseitigung 0,42 Euro pro Quadratmeter (bisher 0,48 Euro). Die Kosten für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird ebenfalls angepasst.

Bei einer abflusslosen Sammelgruben liegt die Gebühr bei 40,64 Euro pro Kubikmeter (bisher 13,77 Euro) und bei einer Kleinkläranlagen bei 71,48 Euro pro Kubikmeter (bisher 65,68 Euro). Die Nutzung der Kläranlage Leer durch Dritte – beispielsweise durch andere Kommunen oder Firmen – wird ebenfalls teurer. Die Gebühr liegt am dem Jahreswechsel bei 54,50 Euro pro Kubikmeter (bisher 47,85 Euro). Der Preis für Trinkwasser bleibt hingegen bei 1,84 Euro brutto pro Kubikmeter. Der Grundpreis liegt bei 8,60 Euro brutto.

Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurden angepasst. Foto: Ortgies/Archiv
Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurden angepasst. Foto: Ortgies/Archiv

Straßenreinigungsgebühren

Auch die Gebühren für die Straßenreinigung werden angepasst. Je Meter Straßenfront kostet es ab dem 1. Januar 2025 in der Reinigungsklasse A (Fußgängerzone) weiterhin 28 Euro, in der Reinigungsklasse B (zwei Mal wöchentlich maschinelle Straßenreinigung) 3,98 Euro (vorher 3,52 Euro) und in der Reinigungsklasse C (ein Mal wöchentlich maschinelle Straßenreinigung) 1,99 Euro (vorher 1,76 Euro).

Grundsteuer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer und der anschließenden Neufestsetzung des Einheitswerts der Grundstücke sind nun die Kommunen dabei, ihre Hebesätze anzupassen. Der Gesetzgeber hatte vorgegeben, dass die Reform nicht zu einem höheren Steueraufkommen führen soll. Damit die Gesamteinnahmen der Stadt Leer unverändert bleiben, hat der Stadtrat folgende Hebesätze beschlossen. Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 381 Prozent, für alle weiteren Grundstücke (Grundsteuer B) 403 Prozent.

Laut der Verwaltung steigen die Grundsteuermessbeträge älterer und/oder größerer Immobilien auf großem Grundstück am Stadtrand überwiegend stark an. Eigentümerinnen und Eigentümer von neuen Eigentumswohnungen in großen Wohnanlagen würden oftmals zu gleichviel oder sogar wesentlich weniger Grundsteuer herangezogen, so die Verwaltung.

Parkgebühren

Die Parkgebühren in Leer werden zum 1. Januar 2025 angepasst. Parkplätze, die mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet sind, kosten künftig in den ersten zwei Stunden genauso viel, wie bisher – 50 Cent für eine halbe Stunde, ein Euro für eine Stunde, zwei Euro für zwei Stunden. Ab der dritten Stunde sollen die Gebühren aber erhöht werden. Statt einer stündlichen Erhöhung um 50 Cent, steigen die Kosten künftig pro Stunde um einen Euro. Dadurch sollen beispielsweise fünf Stunden ab dem Jahreswechsel fünf Euro statt 3,50 Euro kosten. Da nur zwischen 8 und 18 Uhr Gebühren fällig werden, kostet eine Tagesgebühr ebenfalls zehn Euro. Derzeit muss in Leer von montags bis samstags für das Parken bezahlt werden. Auch die Befreiung von E-Autos bei den Parkgebühren soll aufgehoben werden.

Deutschlandticket

Das Deutschlandticket gilt auch weiterhin für den Stadtbusverkehr in Leer – erst einmal befristet bis zum 31. Dezember 2025. Es kostet ab dem 1. Januar 58 Euro pro Monat – also neun Euro mehr als aktuell.

Die Richtlinien für die weitere Bebauung des ehemaligen MZO-Geländes wurden festlegt. Foto: Bothe/Archiv
Die Richtlinien für die weitere Bebauung des ehemaligen MZO-Geländes wurden festlegt. Foto: Bothe/Archiv

Pläne für MZO-Gelände

Der Stadtrat hat die Richtlinien für die weitere Bebauung des ehemaligen MZO-Geländes beschlossen. Das Gebiet, um das es geht, liegt zwischen Großstraße, Große Roßbergstraße und Annenstraße und ist etwa 4,8 Hektar groß. Festgesetzt wurde unter anderem, wie viele Grundflächen es gibt. Auch die maximal zulässige und zwingende Anzahl der Vollgeschosse sowie der Gebäudehöhen wird geregelt. Ziel sei es, die zukünftige Bebauung „möglichst behutsam in die angrenzenden städtebaulichen Strukturen einzubinden und dennoch Grundstücke zur Verfügung zu stellen, auf denen moderne, dem Standort angemessene Bauformen entstehen können“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Rahmenplan Weststadt

Beim Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Weststadt hat der Leeraner Stadtrat kleine Änderungen beschlossen. Künftig ist es so, dass bei Bauanträgen geringe Abweichungen von den Sanierungsvorgaben nicht zwingend zur sofortigen Ablehnung der Genehmigung führen. Der Verwaltungsausschuss kann im Einzelfall seine Zustimmung erteilen. Dies tat er laut Bürgermeister Claus-Peter Horst im Anschluss bereits in drei Fällen.

Ein Anwohner kritisierte in der Ratssitzung, dass die Bürger der Weststadt in diese Entscheidung nicht einbezogen würden. Bruno Schachner von den Grünen betonte, dass es wirklich nur geringe Änderungen an dem Rahmenplan seien.

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