Projekt verzögert sich  Gasbohrungen vor Borkum 2024 erfolgreich verhindert

| | 18.12.2024 10:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Protest gegen die Gasbohrungen war bisher erfolgreich. Foto: Schuldt/dpa
Der Protest gegen die Gasbohrungen war bisher erfolgreich. Foto: Schuldt/dpa
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Der Energiekonzern One-Dyas kann den anvisierten Zeitplan für die Gasförderung vor Borkum und Schiermonnikoog nicht einhalten. Das liegt an Klagen, unter anderem der Deutschen Umwelthilfe.

Borkum - Der Energiekonzern One-Dyas kann nicht wie geplant bis zum Jahresende erstes Gas in der Nordsee vor Borkum und Schiermonnikoog fördern. Noch immer laufe ein Genehmigungsverfahren für ein benötigtes Stromkabel, das die Förderplattform mit Energie versorgen soll, teilte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das führe zu Verzögerungen, sodass One-Dyas sein Ziel, 2024 mit der Produktion zu beginnen, nicht erreichen könne.

Das Ziel sei es nun, erstes Gas aus der Nordsee noch in diesem Winter zu fördern. Ein späterer Beginn der Gasförderung bedeutet laut One-Dyas, dass die Abhängigkeit von Gas-Importen aus Ländern außerhalb EU wachse. Der Konzern hatte zuletzt mitgeteilt, die Niederlande und Deutschland zählten auf das Gas aus der Nordsee für diesen Winter. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren die deutschen Gasspeicher zuletzt zu rund 84 Prozent gefüllt.

Unternehmen arbeitet an Alternative

Die Versorgung der Förderplattform mit erneuerbarer Energie aus dem benachbarten Offshore-Windpark Riffgat ist laut One-Dyas wichtig, da so während der Produktionsphase nahezu keine Emissionen entstünden. 2022 hatte One-Dyas eine Genehmigung für das Kabel vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erhalten. Doch um dieses Kabel gab es zuletzt Streit. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte dagegen im Sommer erst Widerspruch bei der Behörde eingereicht und dann mit weiteren Verbänden geklagt. Die Umweltschützer fürchten, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen zerschneiden und unwiederbringlich zerstören werde. Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied im August, dass das Kabel vorerst nicht verlegt werden darf. Die Richter hielten eine weitere Prüfung von Kompensationsmaßnahmen für erforderlich.

Der Energiekonzern legte daraufhin nach eigenen Angaben Ende August die erforderlichen Unterlagen für eine geänderte Genehmigung vor. Seitdem warte man auf die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Schritte des NLWKN in diesem Verfahren, teilte die One-Dyas-Sprecherin weiter mit. Unterdessen arbeitet das Unternehmen an einer Alternative: „One-Dyas hat vor einigen Wochen beim niederländischen Ministerium für Klima und grünes Wachstum (KGG) eine Genehmigung für einen Gasgenerator auf der Plattform beantragt, der als Übergangslösung dienen soll, bis der Strom aus dem Windpark Riffgat verfügbar ist“, so die Sprecherin.

Plattform ist installiert worden

Inzwischen sind die Installationsarbeiten für die Erdgasförderung – mit Ausnahme des Stromkabels – laut dem Unternehmen nahezu abgeschlossen. Die Plattform N05-A ist demnach in der Nordsee installiert worden. Eine Produktionsbohrung auf niederländischer Seite sei ausgeführt und auch die etwa 15 Kilometer lange Pipeline sei inzwischen verlegt, teilte One-Dyas mit. Für die Gasförderung selbst liegen auf deutscher und niederländischer Seite inzwischen Genehmigungen vor. Zuletzt hatte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung erteilt. Allerdings bedarf es für die Gasförderung noch eines Abkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte erklärt, er wolle vor einer Unterzeichnung mögliche Gerichtsurteile abwarten.

Die DUH kündigt derweil an, den Widerstand gegen die Gasförderung vor Borkum mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln fortzusetzen. Die Klage beim Oberverwaltungsgericht, die mit der Klagebegründung untermauert wird, sei der erste Schritt, um die aus der Sicht der DUH unrechtmäßige Genehmigung des LBEG zu kippen. „Unsere erfolgreiche rechtliche Vorgehensweise gegen dieses unnötige fossile Projekt werden wir mit aller Kraft fortsetzen. Mit der Genehmigung stellt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wirtschaftliche Einzelinteressen vor den Naturschutz. Es gibt kein überwiegendes öffentliches Interesse, das eine solche Zerstörung rechtfertigen könnte. Wir fordern eine sofortige Umkehr dieser Entscheidung und einen konsequenten Schutz der betroffenen hochsensiblen Meeresschutzgebiete“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Auch die Stadt Borkum hat gegen die Genehmigung Klage eingereicht.

Mit Material von dpa

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