Hohe Versorgungsbezüge Steuerzahlerbund kritisiert Geld für abgewählte Stadtbauräte
In Leer wurde der Stadtbaurat abgewählt, in Aurich wurde die Stadtbaurätin bereits im März gefeuert. Sie erhalten allerdings weiterhin Geld. Das kritisiert der Bund der Steuerzahler scharf.
Leer - Seit vergangenem Donnerstag hat die Stadt Leer keinen Stadtbaurat mehr. Alle anwesenden Mitglieder des Leeraner Stadtrates hatten sich dafür ausgesprochen, Rainer Kleylein-Klein von seinem Amt abzuberufen. Er war weniger als zwei Jahre Stadtbaurat von Leer. Bereits im März hatte der Auricher Stadtrat die dortige Stadtbaurätin Alexandra Busch-Maaß gefeuert. Sie war zwei Jahre und drei Monate lang im Amt. Das hat Auswirkungen auf das Geld, was ihr künftig noch zusteht. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert jetzt öffentlich die finanziellen Folgen, „so nachvollziehbar die Abwahlentscheidungen der Vertretungen sind“.
„In beiden Fällen war die Trennung unvermeidlich, da die mit der wichtigen Position eines Stadtbaurats verbundenen Aufgaben in beiden Fällen von den Amtsinhabern seit geraumer Zeit offenbar nicht mehr erbracht wurden“, schreibt Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen. In beiden Fällen stünden den Abgewählten unmittelbar und bis an ihr Lebensende absurd hohe Versorgungszahlungen zu – „und das nach nur jeweils knapp zwei Jahren im Amt, die in beiden Fällen zudem von langen Phasen der Abwesenheit der Amtsinhaber geprägt waren“.
Anspruch auf Ruhegehälter für Wahlbeamte
Kleylein-Klein war in die Besoldungsgruppe B2 eingruppiert. Das entspricht einem Grundgehalt von 8187,44 Euro. Busch-Maaß war in Gruppe B3 (8746,07 Euro). Die für Ruhegehälter von Beamten zuständige Niedersächsische Versorgungskasse wollte sich aus Gründen der Vertraulichkeit nicht dazu äußern, wie viel Geld den Abgewählten künftig zusteht. Allgemein teilt sie aber mit, dass nach einer Abwahl die Dienstbezüge für drei volle Monate vom Dienstherrn weiter ausgezahlt werden.
Anschließend bestehe bis zum Ablauf der Amtszeit, längstens jedoch für fünf Jahre, Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der „ruhegehaltfähigen Dienstbezüge“. Ob es im Anschluss noch einen Anspruch auf Versorgungsleistungen gibt, hänge von individuellen Voraussetzungen ab und sei im Einzelfall zu prüfen, heißt es weiter. Das Landesamt für Bezüge und Versorgung schreibt auf seiner Internetseite, dass bestimmte Dienstbezüge (insbesondere das Grundgehalt) nur ruhegehaltsfähig seien, wenn sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Das war durch die Abwahl des Leeraner Stadtbaurates noch in diesem Monat nicht der Fall – in Aurich hingegen schon.
Steuerzahlerbund fordert Gesetzgeber zum Handeln auf
Für den Bund der Steuerzahler sind die hohen Versorgungszahlungen „auf die äußerst großzügigen Versorgungsregelungen“ für kommunale Wahlbeamte in Niedersachsen zurückzuführen. „Es ist schleierhaft, warum darin etwa in Fällen einer Dienstunfähigkeit infolge von Verletzung oder Erkrankung ein Versorgungsabschlag Anwendung findet, in Fällen einer Abberufung, die mitunter sogar von einem Amtsinhaber provoziert worden sein könnte, hingegen nicht“, kritisiert Vermöhlen. „Der Gesetzgeber ist hier zum Handeln aufgerufen.“
Die sei im Sinne der Kommunen, die darauf vertrauen können müssten, Fehlbesetzungen mit vertretbaren finanziellen Folgen korrigieren zu können „und ganz besonders im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die letztlich für unangemessen hohe Versorgungsansprüche aufkommen müssen“. Denkbare Möglichkeiten zur Nachsteuerung wären laut Bund der Steuerzahler: die Einführung von Altersgrenzen für den Bezug von Versorgungsleistungen, Abschläge vom Ruhegehalt bei vorzeitigem Bezug – zumindest im Falle einer Abwahl – und strengere Regelungen für Hinzuverdienstmöglichkeiten bei gleichzeitigem Bezug von Versorgungsleistungen.