Gestörtes Vertrauensverhältnis Abwahl des Leeraner Stadtbaurates steht bevor
Die Leeraner Politik will Stadtbaurat Rainer Kleylein-Klein feuern. Der Termin für die Ratssitzung steht fest. Wir erläutern, wie diese abläuft und beantworten weitere Fragen zu diesem Schritt.
Leer - Die Leeraner Politik hat sich dazu entschieden, den amtierenden Stadtbaurat Rainer Kleylein-Klein abzuwählen. Der gemeinsame Antrag kommt von den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten des Stadtrates. In dieser Woche soll es schon so weit sein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wann tagt der Stadtrat?
Der Stadtrat kommt am Donnerstag, 23. Mai 2024, um 17 Uhr im Festsaal des historischen Rathauses zusammen. Außer Formalien steht nur die Abberufung des Stadtbaurates auf der Tagesordnung. Eine Aussprache zu den Motiven findet nach den gesetzlichen Vorgaben nicht statt, teilt das niedersächsische Innenministerium auf Nachfrage mit. Es werde namentlich abgestimmt. Für die Abberufung selbst bedarf es einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder der Vertretung. „Mit dem hohen Quorum, das für ein Abwahlverfahren vorgeschrieben wird, ist eine für die Praxis hohe Hürde aufgebaut, damit das Abwahlverfahren nicht missbräuchlich genutzt wird“, so das Ministerium.
Wie wurde das Verfahren eingeleitet?
Am 30. April 2024 hatten Mitglieder des Rates der Stadt Leer einen gemeinsamen Antrag auf Abberufung von Kleylein-Klein an Bürgermeister Claus-Peter Horst übergeben. Die zur Einleitung eines Abwahlverfahrens erforderliche Anzahl an Antragsstellern von mindestens drei Viertel der Ratsmitglieder (30 Mitglieder) wurde laut Verwaltung erreicht und durch insgesamt 34 Unterschriften dokumentiert. Der Stadtrat besteht aus 38 gewählten Mitgliedern sowie dem Bürgermeister.
Was sind die Gründe für die Abberufung?
Die Politik begründet die geplante Abwahl mit einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis. In der Beschlussvorlage zur Ratssitzung heißt es außerdem: „Der Rat ist nicht mehr bereit, die politische Verantwortung für die Amtstätigkeit des Stadtbaurates zu übernehmen. Die weitere Amtstätigkeit würde durch diese Situation auf das Schwerste belastet.“ Seit Ende 2023 ist der Stadtbaurat krankgeschrieben. Die Abwahl habe damit nichts zu tun, betonen Beteiligte.
Das Innenministerium teilt dazu mit: „Die Motive, die die einzelnen Abgeordneten oder den einzelnen Abgeordneten bewegen, sich für eine Abberufung zu entscheiden, enthalten sich grundsätzlich der rechtlichen Bewertung.“ Diese könnten in der Einschätzung zu den fachlichen Leistungen oder Erfolgen, dem persönlichen Verhalten oder in sonstigen Aspekten begründet sein, die gegebenenfalls im kommunalpolitischen Raum ihren Hintergrund haben. „Eine längerfristige Erkrankung führt nicht unweigerlich zu einem Abberufungsverfahren“, so das Ministerium. Es sei aber als Motiv für ein solches Verfahren grundsätzlich nicht auszuschließen.
Hat der Stadtbaurat sich geäußert?
Dem Stadtbaurat wurde laut Bürgermeister Claus-Peter Horst eine Bitte um Stellungnahme geschickt. Dies sei Teil des Verfahrens. Bislang sei noch keine Antwort eingetroffen. Die Frist laufe bis Mittwoch, 22. Mai 2024. Für eine Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung war Kleylein-Klein nicht zu erreichen.
Seit wann ist der Stadtbaurat im Amt?
Kleylein-Klein war am 31. März 2022 vom Stadtrat gewählt worden. Der heute 37-Jährige hat in Coburg Architektur und in Bamberg Denkmalpflege studiert und hatte zuvor im Landkreis Gifhorn die Abteilung Bauordnung und Ortsplanung sowie die untere Denkmalschutzbehörde geleitet. Er war für acht Jahre gewählt worden und trat seine Amtszeit am 1. Juni 2022 an.
Wieviel Geld erhält der Stadtbaurat nach seiner Abwahl?
Kleylein-Klein ist in die Besoldungsgruppe B2 eingruppiert. Das entspricht einem Grundgehalt von 8187,44 Euro. Die für Ruhegehälter von Beamten zuständige Niedersächsische Versorgungskasse will sich zu Einzelfällen aus Gründen der Vertraulichkeit nicht äußern. Allgemein teilt sie aber mit, dass nach einer Abwahl die Dienstbezüge für drei volle Monate vom Dienstherrn weiter ausgezahlt werden. Anschließend bestehe bis zum Ablauf der Amtszeit, längstens jedoch für fünf Jahre, Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der „ruhegehaltfähigen Dienstbezüge“. Ob es im Anschluss noch einen Anspruch auf Versorgungsleistungen gibt, hänge von individuellen Voraussetzungen ab und sei im Einzelfall zu prüfen, heißt es weiter. Das Landesamt für Bezüge und Versorgung schreibt auf seiner Internetseite, dass bestimmte Dienstbezüge (insbesondere das Grundgehalt) nur ruhegehaltsfähig seien, wenn sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Das ist bei einer Abwahl des Leeraner Stadtbaurates noch in diesem Monat nicht der Fall.
Warum gibt es bei Wahlbeamten keine Probezeit wie bei anderen Berufen?
Die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten werden laut Innenministerium für acht Jahre in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Allerdings gelten die laufbahnrechtlichen Vorschriften des Niedersächsischen Beamtengesetzes nicht – wozu auch eine verpflichtende Probezeit zählt. „Dies ist auch gerechtfertigt, da kein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit begründet wird“, so das Innenministerium. „Zudem handelt es sich um bereits hochqualifizierte Führungskräfte, die bereits über entsprechende Berufserfahrungen verfügen“, heißt es weiter. Sie seien grundsätzlich auf Grundlage einer Ausschreibung und auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung – in diesem Fall dem Rat – selbst gewählt worden.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version hieß es fälschlicherweise, dass der Rat aus 38 Mitgliedern inklusive dem Bürgermeister besteht. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.