Votum am 9. Juni 2024  Europawahl – Landkreis Leer informiert über Briefwahl

| | 05.05.2024 12:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Erstmals ist der Stimmzettelumschlag bei der Europawahl nicht blau, sondern weiß. Symbolfoto: Bockwoldt/dpa
Erstmals ist der Stimmzettelumschlag bei der Europawahl nicht blau, sondern weiß. Symbolfoto: Bockwoldt/dpa
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Wer bei der Europawahl am 9. Juni 2024 keine Zeit hat, kann sein Votum auch per Brief abgeben. Wie und wo das geht, hat nun der Landkreis Leer mitgeteilt.

Landkreis Leer - Am 9. Juni 2024 ist Europawahl. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Die erforderlichen Unterlagen können Wahlberechtigte ab sofort im Rathaus ihrer Heimatkommune beantragen – schriftlich oder persönlich. Dies teilt der Landkreis Leer mit. Einige Verwaltungen bieten den Antrag auch online auf ihren Internetseiten an. Notwendige Daten für die Antragsstellung sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Weitere Möglichkeit: die Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Gemeinde zurückschicken.

Knapp fünf Wochen vor der Wahl hat auch im Landkreis Leer der Versand der entsprechenden Wahlbenachrichtigungskarten an 135.114 Wahlberechtigte begonnen, heißt es aus dem Kreishaus. Eine Anforderung per Telefon sei dagegen nicht möglich. Das Wahlbüro des Landkreises Leer weist zudem auf eine Änderung bei den Briefwahlunterlagen hin. Erstmalig zur Europawahl hat der Stimmzettelumschlag nicht die bekannte blaue Farbe, sondern ist im neutralen Weiß gehalten.

Auf Dauer des Postweges achten

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 7. Juni um 18 Uhr beantragt werden. Die Stimme kann nur gezählt werden, wenn der Wahlbrief am 9. Juni, dem Tag der Europawahl, bis spätestens 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung im Kreishaus in Leer eingeht. „Wer den roten Wahlbriefumschlag mit der Post verschicken möchte, sollte auf die Dauer des Postweges achten, damit die Unterlagen rechtzeitig ankommen“, rät der Landkreis. Der Versand per Post ist kostenlos. Holen Wahlberechtigte die erforderlichen Unterlagen persönlich im Rathaus ab, können sie auch an Ort und Stelle wählen und den verschlossenen Wahlbrief dort abgeben.

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