Vorrang für Radverkehr Leer bekommt drei weitere Fahrradstraßen
In der Stadt Leer haben bald Fahrräder auf drei weiteren Straßenabschnitten offiziell Vorrang. Das sind die Strecken und folgende Regeln gelten dort.
Leer - In der Stadt Leer gibt es bereits elf Straßenabschnitte, auf denen der Radverkehr Vorrang hat. Die Strecken sind jeweils als Fahrradstraße ausgewiesen. In vielen Fällen ist die Fahrbahn aber für Autos und Motorräder freigegeben. Jetzt kommen drei weitere Fahrradstraßen hinzu. Auf dem Verbindungsweg (zwischen Böcklinweg und Auf den Truben) und weiter auf der Straße Auf den Truben bis zur Eichendorffstraße haben Radfahrer künftig Vorrang. Das Gleiche ist auf dem Fettpottsweg der Fall. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Die aktuellen Fahrradstraßen in Leer
Im Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr teilte die Stadtverwaltung zudem mit, dass die Zeppenlinstraße und die Straße An der Kleinbahn nicht zur Fahrradstraße werden können. Dort sei es wegen des Begegnungsverkehrs und der parkenden Fahrzeuge im Seitenraum nicht möglich, erläutert Stadtsprecher Edgar Behrendt auf Nachfrage. Dadurch könnten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden. Zudem gebe es in einem Teil der Zeppelinstraße obendrein noch Busverkehr.
Das sind die Regeln bei Fahrradstraßen
In einer Fahrradstraße sind Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter erlaubt, erläutert der ADAC. Neben entsprechenden Schildern würden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen, um auf eine Fahrradstraße aufmerksam zu machen. Mit Zusatzzeichen könne auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. „Das ist eher die Regel als die Ausnahme“, so der ADAC.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, heißt es weiter. Falls Autos und/oder Motorräder zugelassen sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. „Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist“, betont der ADAC. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
Langsam nebeneinander fahrende Radfahrer dürften im Hinblick auf die gegenseitige Rücksichtnahme aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. „Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten“, heißt es. Autos und Motorräder dürfen laut ADAC in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.