Hinweis vom Landkreis Leer  Für Hunde besteht jetzt Leinenpflicht

| | 08.04.2024 12:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Auch im Wald müssen Hunde derzeit angeleint werden. Foto: Christophe Gateau/dpa
Auch im Wald müssen Hunde derzeit angeleint werden. Foto: Christophe Gateau/dpa
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Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit dürfen Hunde bis zum 15. Juli in der freien Landschaft nur angeleint geführt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Landkreis Leer - Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass seit Monatsanfang wieder die Anleinpflicht für Hunde gilt. Natur und Landschaft, Parks und Grünanlagen werden im Frühjahr zur Kinderstube für viele frei und wildlebende Tierarten. Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können in dieser Zeit zur tödlichen Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, schreibt der Landkreis in einer Pressemitteilung. Denn: „Bei einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Auch schon ein weites Entfernen vom Besitzer auf Wegen kann zu einer Stressreaktion von Wildtieren führen.“

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung lege die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli fest. Es verpflichte Personen, in diesem Zeitraum dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern und nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden. „Zur freien Landschaft gehören laut Gesetz neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen“, so der Landkreis. Ausnahmen gelten bei der Regelung hinsichtlich der Brut- und Setzzeit zum Beispiel für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdaus­übung, als Rettungshunde oder von der Polizei eingesetzt werden.

Es gibt auch eine ganzjährige Anleinpflicht

In Parks und Grünanlagen gelte die Anleinpflicht ganzjährig, „wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat“. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in vielen Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten eine ganzjährige Anleinpflicht besteht. „In einigen Schutzgebieten ist das Betreten für die Bürger komplett verboten. Die jeweiligen Gebietsverordnungen können auf der Internetseite www.landkreis-leer.de unter der Rubrik Leben & Lernen, Natur, Tiere & Umwelt kostenfrei eingesehen werden“, informiert die Behörde.

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