Wichtiges Verkehrsprojekt in Leer  Genehmigung der neuen Ledabrücke – so ist der aktuelle Stand

| | 04.03.2024 13:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die ersten Arbeiten für den Neubau der Ledabrücke haben auf der Leeraner Seite bereits begonnen. Foto: Bothe
Die ersten Arbeiten für den Neubau der Ledabrücke haben auf der Leeraner Seite bereits begonnen. Foto: Bothe
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Die alte Ledabrücke ist marode. Der Schwerlastverkehr wird bereits umgeleitet. Jetzt biegt man bei der Genehmigung des Neubaus auf die Zielgerade ein.

Leer - Seit Freitag, 1. März 2024, gilt auf der maroden Ledabrücke eine neue Gewichtsbeschränkung. Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen haben, dürfen den Fluss an dieser Stelle nicht mehr überqueren. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Für den Neubau will die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich die letzten nachzureichenden Unterlagen noch in der ersten März-Hälfte beim für das Genehmigungsverfahren zuständigen Landkreis Leer nachreichen.

„Die abschließende Fassung der Planunterlagen steht unmittelbar vor der Fertigstellung“, schreibt Johannes Booken, Pressesprecher der Landesbehörde. Es seien nur noch wenige formale Details einzuarbeiten. Im Anschluss würden die Unterlagen vervielfältigt und im Anschluss übergeben.

Einigung über „wasserrechtliche Erlaubnis“

Der Landkreis hatte bereits mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) „ein Einvernehmen über die wasserrechtliche Erlaubnis“ herstellen können, wie Landkreis-Sprecher Philipp Koenen kürzlich mitteilte. Diese sei erforderlich, damit das Emssperrwerk später zu dem Zweck gesperrt werden darf, um das Einschwimmen der neuen Ledabrücke über den Fluss zu ermöglichen. „Dafür ist in dem tideabhängigen Gewässer ein gleichbleibender Wasserstand nötig“, so Koenen. Die wasserrechtliche Erlaubnis werde Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses sein.

Es seien nur noch die Unterlagen der Landesbehörde erforderlich gewesen. Diese seien nicht nachgefordert worden, vielmehr sei ein Planfeststellungsverfahren aufwendig. „Es ist durchaus üblich, dass sich während dieser Zeit Planungen ändern und der Planungsstand zwischen den beteiligten Behörden immer wieder abzustimmen ist“, so Koenen. Die abgestimmten Änderungen müssten sich in allen Plänen wiederfinden und die planfestzustellenden Unterlagen müssten den aktuellen Stand wiedergeben und nicht frühere Versionen darstellen. „Dass noch Anpassungen nötig sind, ist aber nichts, was erst jetzt aufgefallen wäre, sondern schon länger bekannt ist“, betont Koenen.

Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich ausgelegt

Wenn der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist, werde dieser öffentlich bekanntgemacht und für zwei Wochen ausliegen. Dies erfolge in diesen Kommunen: bei der Stadt Leer sowie in den Gemeinden Westoverledingen, Rhauderfehn, Ostrhauderfehn und Detern. Nach Ende der Auslegungsfrist könne der Beschluss in Kraft treten. Das Vorhaben wird somit genehmigt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann laut der Niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde innerhalb eines Monats nach Zustellung von Betroffenen Klage erhoben werden. Dann überprüfe das jeweils zuständige Gericht die Rechtmäßigkeit der getroffenen Regelungen.

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