Regeln im Verkehr Fußgängerzone in Leer – Wer hat an der Ledastraße Vorrang?
Hunderte queren jeden Tag in Leer die Ledastraße, wenn sie in der Fußgängerzone unterwegs sind. Viele glauben, dass sie Vorrang hätten. Ist das so? Ein Fahrlehrer und die Stadt klären auf.
Leer - Es ist ein Sonnabend in der Leeraner Innenstadt. Zahlreiche Menschen sind in der Fußgängerzone unterwegs. An der Ledastraße schauen viele nur kurz und gehen dann zügig über die gepflasterte Kreuzung. Autos haben an den Stoppschildern gehalten und versuchen vorsichtig, zwischen den Menschen die Mühlenstraße zu queren. Häufig müssen sie anhalten, da Fußgänger noch schnell über die Ledastraße gehen wollen. Viele denken offenbar, dass sie in der Mühlenstraße Vorrang haben. Doch das ist gar nicht der Fall. Darauf weist Fahrlehrer Adolf Kleen von der Easy-Fahrschule in Leer diese Zeitung nach dem jüngsten Artikel über die geöffnete Ledastraße hin.
„Die Vorfahrtschilder gelten nur für Fahrzeuge“, macht er deutlich. Seinen Fahrschülern sagt er, dass Fußgänger wartepflichtig seien. Das Problem sei aber, dass das keiner wisse. „Ich sage ihnen, dass man im Auto der Stärkere ist“, so Kleen. Daher solle man als Fahrer trotzdem nur langsam über die Kreuzung rollen und beobachten, wie sich die Fußgänger verhalten. In der alten Fassung der Straßenverkehrsordnung sei die Vorfahrtregelung auch für die Fußgänger deutlich geregelt worden. „Im Prinzip gilt es aber weiterhin. Fußgänger müssen warten“, so Kleen. Allerdings muss man, wenn mit dem Fahrzeug abbiegen möchte und ein Fußgänger in gleicher Richtung unterwegs sei, warten.
Fußgänger in der Mühlenstraße müssen an der Kreuzung warten
Bei der Stadtverwaltung weiß man, ob dieser Regelung und hält sie für richtig. „Das Stoppschild wurde seiner Zeit installiert, um den fließenden Verkehr der Ledastraße vor Kreuzung der Mühlenstraße zum Anhalten zu verpflichten“, teilt Stadt-Sprecher Edgar Behrendt auf Nachfrage mit. Hierdurch werde verhindert, dass die Kreuzung mit höherer Geschwindigkeit befahren werde. „Eine Pflicht, dem Fußgängerverkehr dort Vorrang zu gewähren, besteht dadurch nicht“, macht er deutlich. „Das würde ja auch nicht funktionieren, da dort immer Fußgängerverkehr ist und der Autofahrer im Prinzip an der Haltelinie warten müsste, bis absehbar kein Fußgänger mehr in Sicht ist.“
Die derzeitige Regelung besteht mittlerweile seit rund 20 Jahren. Damals wurde die Kreuzung umgebaut. Vorher kreuzte die Ledastraße die Mühlenstraße ohne das heute erhöhte Pflaster. „Die Fußgänger mussten diesen Bereich klassisch queren“, so Behrendt. Das sei damals nur unter zur Hilfenahme einer Ampel gefahrlos möglich gewesen. Durch das erhöhte Pflaster mit den Rampen und die neue Beschilderung sei die Ampel nicht mehr erforderlich gewesen. „So, wie es sich schon seit Jahren bewährt hat, dass der Fahrzeugführer anhält, sich langsam, unter Berücksichtigung der Grundregel der Straßenverkehrsordnung (gegenseitige Rücksichtnahme) über die Kreuzung tastet, ist es gewollt“, teilt Behrendt mit. Die Polizei sei damals bei der Umgestaltung beteiligt gewesen.
Radfahrer und Lieferfahrzeuge haben an der Kreuzung aber Vorfahrt
Eine Besonderheit gibt es laut Fahrlehrer Adolf Kleen wegen der Beschilderung aber: „Wenn Fahrräder – auch illegal – durch die Fußgängerzone fahren oder aber Lieferfahrzeuge, haben sie Vorfahrt“, macht der Nortmoorer deutlich. Das bestätigt auch die Stadtverwaltung. „Gegenüber dem fließenden Verkehr in der Mühlenstraße ist der kreuzende Verkehr der Ledastraße wartepflichtig“, so Behrendt. „Insbesondere Radfahrer passieren den Bereich mit höheren Geschwindigkeiten als Fußgänger. Diese werden durch die dort geltende Verkehrsregelung geschützt.“ Freigegeben sei die Fußgängerzone für Radfahrer morgens bis 10 Uhr und abends ab 19 Uhr.
Fahrlehrer Kleen fährt diese Strecke häufig ab, um den Schülern diese Besonderheit näherzubringen. „Auch Prüfer nutzen sie gerne“, sagt der Nortmoorer. Er hat dort auch schon besondere Situationen erlebt. „Ein älterer Herr wollte einmal mit seinem Gehstock auf das Dach des Fahrschulautos klopfen, weil wir langsam über die Kreuzung gefahren sind“, so Kleen. Er habe den Mann dann auf die richtige Regel hingewiesen.
An der derzeitigen Situation wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern. Das macht Stadt-Sprecher Edgar Behrendt auf Nachfrage deutlich: „Da sich die Verkehrsregelung dort hervorragend bewährt hat und sich, zumindest in den letzten zehn Jahren (Unfallstatistik der Polizei) kein Unfall ereignet hat, besteht dort kein Handlungsbedarf.“