Abgabe für Übernachtungen  Einführung einer Bettensteuer in Leer auf der Zielgeraden

| | 18.12.2023 16:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Touristen sollen für Übernachtungen in Leer eine Abgabe zahlen. Foto: Woitas/dpa
Touristen sollen für Übernachtungen in Leer eine Abgabe zahlen. Foto: Woitas/dpa
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Der Rat der Stadt Leer wird am Donnerstag über die Einführung der Übernachtungssteuer abstimmen. Die Politik ist eindeutig dafür. Nur der Start-Zeitpunkt wurde diskutiert. Das sind die Varianten.

Leer - Dass es in der Stadt Leer künftig eine Übernachtungssteuer geben wird, steht so gut wie fest. Der Stadtrat wird am kommenden Donnerstag, 21. Dezember 2023, final über die auch Bettensteuer genannte Abgabe entscheiden. Nachdem sich der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur einstimmig für die Steuer in Höhe von drei Prozent auf den Übernachtungspreis ausgesprochen hatte, befürwortete kürzlich auch der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einführung. Einzig der Start-Zeitpunkt war in der ersten Sitzung noch strittig.

Hintergrund war, dass die Inhaberin vom Hotel Lange in Leer, Elke Frerichs, darauf hinwies, dass viele Verträge mit Firmen und Reiseanbietern für das kommende Jahr bereits abgeschlossen seien. „Das Vertragsrecht sieht derzeit nicht vor, dass wir eine neue Steuer einfach draufschlagen können“, hatte sie nach der Sitzung im Gespräch erläutert. „Festverhandelte Preise sind festverhandelte Preise.“ Die Politik gab der Verwaltung daraufhin den Auftrag, zu prüfen, welche Auswirkungen ein späterer Start-Zeitpunkt hat. Heraus kamen drei Varianten.

Einführung zum 1. Juli 2024

Rein rechtlich betrachtet könne ohne weiteres an der Einführung der Übernachtungssteuer zum 1. Juli 2024 festgehalten werden, schreibt die Verwaltung. Die Steuer würden ab dann für sämtliche entgeltlichen Übernachtungen gelten, auch für jene, die bereits in Vorjahren gebucht wurden.

Die Verwaltung rechnet dadurch mit Einnahmen von 104.000 Euro. Die Kosten sind bereits abgezogen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Hoteliers und Vermietern für bereits abgeschlossene Verträge Mehraufwendungen entstehen. Entweder sie müssten die Kosten der Steuern selbst zahlen oder ihre Verträge neu verhandeln. „Im schlimmsten Falle könnten die Bemühungen der Preisanpassungen zu Stornierungen führen, was weder im Interesse der Beherbergungsgeber noch im Interesse der Stadt Leer liegt“, heißt es weiter.

Einführung zum 1. Januar 2025

Die Übernachtungssteuer kann auch zum 1. Januar 2025 eingeführt werden. Die prognostizierten Nettoüberschüsse in Höhe von rund 104.000 Euro würden laut Verwaltung entfallen. „Diese Variante wäre daher aus haushaltswirtschaftlicher Sicht die schlechteste“, heißt es. Aus Sicht der Hoteliers und Vermieter wäre die Variante hingegen „sicherlich die vorziehungswürdige“.

Einführung zum 1. Juli 2024 mit Steuerbefreiung

Es gibt aber auch einen Kompromissvorschlag. Dieser besteht darin, die Übernachtungssteuer zum 1. Juli zwar einzuführen, aber bestimmte Buchungen von der Abgabe zu befreien. Das wäre laut Verwaltung bei entgeltlichen Übernachtungen der Fall, die bis zum 23. November gebucht wurden. Der Stichtag werde vorgeschlagen, weil die Übernachtungssteuer an diesem Tag erstmals in einer öffentlichen Sitzung ausführlich diskutiert worden sei und „spätestens ab diesem Zeitpunkt mit der Einführung von allen Beteiligten gerechnet werden musste“. Der Stichtag sei dabei großzügig gefasst, da es bereits zuvor durch Pressemitteilungen und Berichte in den Medien bekannt war.

Die Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich in der Vorlage für die dritte Variante mit der Steuerbefreiung aus. „Sie berücksichtigt sowohl das Interesse der Stadt Leer, bereits im Jahr 2024 Haushaltsverbesserungen durch die Übernachtungssteuer zu erzielen und einen Teilbetrag zusätzlich in touristische Zwecke einzubringen, als auch das nachvollziehbare Interesse der Beherbergungsgeber, bereits im Vorfeld abgeschlossene Verträge nicht nochmals zur Disposition stellen zu müssen beziehungsweise die Übernachtungssteuer zu Lasten der eigenen Marge tragen zu müssen“, heißt es.

Die Reaktion der Politik

Auch die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind für die Variante mit der Steuerbefreiung. Diese sei der „fairste und ehrlichste Vorschlag“, sagte beispielsweise Ulf-Fabian Heinrichsdorff. Heinz Dieter Schmidt betonte erneut, dass es nur fair sei, auch die Gäste und nicht nur die Bürgerinnen und Bürger steuerlich zu belasten. Abschließend entscheiden wird der Rat der Stadt Leer in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Dezember 2023. Beginn ist um 17 Uhr im Festsaal des historischen Rathauses.

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