Zweckentfremdung verhindern  Neues Mittel gegen fehlenden Wohnraum

| | 08.12.2023 16:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bezahlbare Wohnungen werden auf Borkum dringend gesucht. Symbolfoto: Rumpenhorst/dpa
Bezahlbare Wohnungen werden auf Borkum dringend gesucht. Symbolfoto: Rumpenhorst/dpa
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Der Borkumer Rat hat eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Die soll dazu beitragen, dass Wohnraum auf der Insel auch als Wohnraum genutzt wird. Die Gemeinde hat nun verschiedene Befugnisse.

Borkum - Wohnraum verzweifelt gesucht: Die Niedersächsische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuchs hat unter anderem Borkum als betroffene Kommune festgelegt. Auch Bürgermeister Jürgen Akkermann (parteilos) wies jüngst im Rat einmal mehr auf die Dringlichkeit hin. Hinter jedem Problem, das man auf der Insel habe, stehe das Thema fehlender Wohnraum. „Wir kriegen keine Altenpfleger, keine Kindergartenmitarbeiter“, nannte er Folgen der Misere. Dazu beitragen, die Wohnsituation zu verbessern, könnte nun eine Zweckentfremdungssatzung. Diese wurde in der letzten Ratssitzung – bei zwei Enthaltungen – verabschiedet.

Die Zweckentfremdungssatzung war eines von vielen Themen, die der Borkumer Rat zuletzt diskutiert hat. Foto: Ferber
Die Zweckentfremdungssatzung war eines von vielen Themen, die der Borkumer Rat zuletzt diskutiert hat. Foto: Ferber

Auf welcher gesetzlichen Grundlage steht die Satzung?

Hintergrund ist das 2019 beschlossene Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG). Dieses greife für die Kommunen aber erst, wenn eine dementsprechende Satzung erlassen werde, erläuterte Jürgen Akkermann im Rat. Der meiste Text der Satzung entspreche dem des Gesetzes. Die Satzung gilt dort, wo eine Zweckentfremdung nach 2019 erfolgt ist, und nach Inkrafttreten (mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Leer) für fünf Jahre. Die Möglichkeit, gegen bestehende Baugenehmigungen, die nicht eingehalten werden, bauordnungsrechtlich vorzugehen, hat indes weiterhin nur der Landkreis.

Was gilt als Zweckentfremdung von Wohnraum?

Zunächst stellt die Satzung klar – der komplette Entwurf ist der Sitzungsvorlage im Bürgerinformationssystem der Stadt als pdf-Datei angehängt –, dass es für die Zweckentfremdung von Wohnraum einer Genehmigung der Stadt bedarf. Ferner heißt es – zusammengefasst – in der Vorlage: „Als Zweckentfremdung gilt, wenn Wohnraum ganz oder teilweise anders genutzt wird, Wohnraum so verändert wird, dass er für Wohnzwecke unbrauchbar wird, die Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand und Beseitigung.“

Welche Befugnisse bringt die Satzung mit sich?

Die Gemeinde kann auf Grund der Satzung anordnen, dass Wohnraum wiederhergestellt wird, ist der Vorlage weiter zu entnehmen. Zudem besteht „eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Hausverwalter und deren Beschäftigte“, im weitestgehenden Fall ein Betretungssrecht der Gemeinde. Die Satzung richtet sich außerdem „nicht nur gegen die Eigentümer von zweckentfremdeten Immobilien, sondern auch gegen Vermieterservices und Internetportale, die diese Wohnungen anbieten oder dafür werben“.

Wie wurde die Satzung im Rat bewertet?

Grünen-Ratsherr Eldert Sleeboom sprach in der Ratssitzung von einem „sehr scharfen Schwert“ und bezog sich dabei unter anderem auf folgenden Passus in Paragraf 4, Absatz 3: „Das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung wird eingeschränkt.“ Auch Peter de Buhr (Borkums freie Liste) äußerte an diesem Punkt Bedenken. Stadtbaumeister Volker Hosemann wies indes darauf hin, dass ein begründeter Verdacht bestehen müsse und man nicht willkürlich irgendwo reingehen könne. Bürgermeister Jürgen Akkermann bekräftigte, gerade der Absatz mit dem Betretungsrecht sei nahezu 1:1 Text des Gesetzes und vom Land verabschiedet. Überdies verwies er auf die in der Satzung angeführte Uhrzeit (nur werktags von 7.30 bis 19 Uhr), in der ein (abgestimmtes) Betreten ermöglicht werden müsse. Es würden also keinesfalls in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ irgendwelche Türen aufgebrochen.

Olaf Look, Fraktionssprecher der SPD, warb einmal mehr vehement für die Zweckentfremdungssatzung. In der Vergangenheit seien Grundstücke an Leute verkauft worden, die diese nicht so nutzten, wie Rat und Stadt sich das gewünscht hätten – und man selber habe nichts dagegen tun können. Nun gebe es ein Betretungsrecht, „aber nicht mal die Polizei darf bei mir zu Hause einfach so reinkommen ohne Durchsuchungsbefehl. Da muss man die Kirche im Dorf lassen“, beschwichtigte Look. Aber: „Mit der Satzung haben wir das Recht, immer wieder aufzutauchen, immer wieder zu klingeln und zu sagen, ,du musst jetzt darlegen, dass du den Wohnraum auch so nutzt, wie du ihn nutzen sollst‘“.

Jens Thun (BfL) gab dagegen zu bedenken, dass es auch (ältere) Menschen geben könne, die keine Lust hätten, Teile ihres Eigentums zu vermieten und in ihrem Haus lieber alleine lebten. Melanie Helms (SPD) kritisierte derweil, dass man mit der Satzung jetzt endlich etwas in der Hand habe, um bei der Zweckentfremdung von Wohnraum aktiv werden zu können, und es nun schon wieder zerredet werde.

Wie soll die Satzung umgesetzt werden?

Laut Stadtbaumeister Volker Hosemann hat der Verwaltungsausschuss (VA) beschlossen, dass nach dem Start der Satzung geprüft werden soll, ob eventuell eine zusätzliche Stelle dafür eingerichtet werden muss. Ferner, ergänzte Jürgen Akkermann aus dem VA, solle mit dem Landkreis Leer ein Weg der Zusammenarbeit, eine Aufgabenverteilung gefunden werden, um daraus auch Synergien zu ziehen, „wie man das Thema Wohnraum-Überwachung und -Kontrolle managt“.

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