Mehr Kontrollen gefordert Ärger wegen Autos und Radfahrern in der Fußgängerzone in Leer
Eigentlich gehört die Fußgängerzone in Leer den Fußgängern. Doch immer wieder wird sie auch mit dem Rad, E-Scooter oder sogar mit dem Auto genutzt. Das kritisieren Händler jetzt öffentlich.
Leer - Es ist mittags in der Leeraner Fußgängerzone. Durch die Mühlenstraße fahren zwei Lieferfahrzeuge, stoppen an Geschäften, geben Pakete oder Waren ab und fahren weiter. Auch Radfahrer sind unterwegs. Eigentlich sind dort um diese Zeit jedoch nur noch Fußgänger erlaubt. Und mittlerweile kommt es auch häufiger vor, dass man Autos in diesem Bereich der Mühlenstraße sieht. Die Inhaber der Aqua-Perrey GmbH, die ein Geschäft am Beginn der Fußgängerzone kurz vor der Wörde betreiben, haben sich wegen solcher Vorfälle nun in einem Brief an Bürgermeister Claus-Peter Horst gewandt.
„Leider und zu unserem großen Entsetzen ist immer häufiger zu beobachten, dass private Kraftfahrzeuge direkt in die Fußgängerzone einfahren, dort halten und einkaufen gehen“, schreibt Geschäftsführerin Ingrid Eichstädt. Diese Autos würden meist in der Fußgängerzone wenden, rückwärts hinausfahren oder versuchen, über den Ernst-Reuter-Platz die Mühlenstraße wieder zu verlassen. „Einmal ist ein Auto sogar mit quietschenden Reifen wieder aus der Fußgängerzone hinausgefahren“, sagt Karsten Dunayski von Aqua-Perrey im Gespräch. Einige ansässige Geschäfte scheinen dieses Verhalten zu unterstützen, heißt es in dem Brief weiter. Die Mitarbeiter würden den Fahrern entsprechende Einkaufstüten direkt ans Auto überreichen.
Geschäftsinhaber kritisieren zu wenige Kontrollen
Laut den Inhabern habe auch zugenommen, dass Bürger und Besucher mit dem Rad, herkömmlich oder mit E-Antrieb, durch die Fußgängerzone fahren. Dies gelte auch für E-Scooter. „Dass heutzutage beide Fortbewegungsmittel wesentlich schneller unterwegs sind, führt häufig zu kritischen Situationen, vor allem wenn die Fußgängerzone mit spazierenden oder laufenden Bürgern und Besuchern gut gefüllt ist“, heißt es in dem Brief weiter. Die Geschäftsleute kritisieren, dass es kaum regelmäßige Kontrolle seitens des Ordnungsamtes oder der Polizei gebe. Man habe teilweise verschiedene „Stellvertreter-Argumente“ gehört, wenn man die Behörden informiert habe.
Auch aus der Leeraner Altstadt wird in den sozialen Netzwerken kritisiert, dass beispielsweise die als Fußgängerzone ausgewiesene Rathausstraße teilweise als Abkürzung für Autos genutzt werde. Doch was sagen die Behörden dazu? Und welche Regeln gelten eigentlich? Wir haben nachgefragt.
Die Regeln in der Fußgängerzone in Leer
Wie Stadtsprecher Edgar Behrendt auf Nachfrage mitteilt, ist der Lieferverkehr in der Mühlenstraße von 19 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag erlaubt. In der Rathausstraße von 18 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag sowie von 12 bis 15 Uhr. „Die gleichen Zeiten gelten für „die Radfahrer im Bereich der Fußgängerzone in der Mühlenstraße“, so Behrendt. In der Rathausstraße ist das Radfahren freigegeben und zeitlich nicht beschränkt. Der Sprecher betont, dass das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sich ausschließlich auf Fahrräder beziehe. Für E-Scooter und Roller sei die Straße nicht freigegeben. Sie dürften dort nicht genutzt werden.
Kritik daran, dass die Beschilderung vor allem in der Rathausstraße nicht ausreichend sei, weist Behrendt zurück. Die Schilder seien gut zu erkennen. Auf der rechten Seite sei ergänzend zum eigentlichen Fußgängerzonenschild noch das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge“ aufgestellt. „Auch wenn dort nur PKW und Motorrad abgebildet sind, gilt dies selbstredend auch für LKW“, betont der Sprecher.
Situation der Privatautos vor Geschäften in der Fußgängerzone ist bekannt
Die Situation, dass Geschäfte in der Fußgängerzone gezielt mit dem Auto angefahren werden, ist sowohl bei der Stadt als auch bei der Polizei bekannt. „Das haben unsere Kollegen im Auge“, sagt Polizeisprecherin Svenia Temmen auf Anfrage. Man sei regelmäßig vor Ort. Das gelte auch grundsätzlich für den Innenstadtbereich. „Wir können natürlich nicht überall sein“, erklärt sie. Dennoch habe man das Problem mit Radfahrern oder E-Scootern in der Fußgängerzone im Blick. „Es ist aber wichtig, dass wir unmittelbar telefonisch informiert werden, wenn es zu Verstößen kommt“, so Temmen. Eine Nachricht per Facebook-Messenger sei dafür nicht geeignet.
Edgar Behrendt erläutert, dass die Stadt Leer ausschließlich für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig sei. „Wenn zum Beispiel ein Fahrzeug in der Fußgängerzone widerrechtlich parkt, kann dies seitens der Stadt verfolgt werden“, so der Sprecher. „Wenn dort ein Fahrzeug zu den nicht zugelassenen Zeiten fährt oder offensichtlich nicht dem Lieferverkehr dienlich ist, müsste dies zum Zwecke der Kontrolle angehalten werden, da hier der Fahrzeugführer zu belangen ist.“ Für solch einen Eingriff in den fließenden Verkehr sei aber ausschließlich die Polizei zuständig. Bislang wurden in diesem Jahr für Verstöße im ruhenden Verkehr 30 Verwarngelder verhängt, so Behrendt.
Ein absenkbarer Poller könnte für Autos und Laster Abhilfe schaffen. „Grundsätzliche Überlegungen gab es hierzu schon vereinzelt“ so Behrendt. Konkrete Pläne gebe es zurzeit aber nicht.