Abgabe für Touristen Erste Entscheidung zur Bettensteuer in Leer fällt Donnerstag
In Leer soll eine Bettensteuer eingeführt werden. Das sehen Hoteliers und Vermieter kritisch. Die Politik berät am kommenden Donnerstag erstmals öffentlich über das Thema. Das sind die Hintergründe.
Leer - Vermieter und Hoteliers sehen sie skeptisch oder lehnen sie ganz ab, die Politik hingegen ist nach einer Umfrage dieser Zeitung eher positiv gestimmt: Die Rede ist von der Bettensteuer, die in der Stadt Leer eingeführt werden könnte. Am kommenden Donnerstag, 23. November 2023, fällt die erste Entscheidung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur befasst sich in seiner Sitzung öffentlich mit dem Thema. Er wird eine Empfehlung zur Abgabe aussprechen, die auch Übernachtungssteuer genannt wird. Beginn ist um 17 Uhr im Saal des historischen Rathauses.
Der Hintergrund
Der Kerngedanke, der für eine Übernachtungssteuer spreche, sei, dass man damit eine Einnahmequelle generiere, die einerseits Geld in die Haushaltskasse spüle und andererseits die Möglichkeit gebe, den Tourismussektor noch gezielt zu stärken, schreibt die Stadtverwaltung in der Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt. Außerdem könne nun der Übernachtungsgast einen direkten Beitrag zur Finanzierung der städtischen Aufgaben wie beispielsweise dem Ausbau und Erhalt der öffentlichen Infrastruktur leisten.
Andere Kommunen
„Eine ähnliche Abgabe wird bereits von vielen anderen Kommunen erhoben, beispielsweise über die Kurtaxe beziehungsweise den Gäste- und Tourismusbeitrag“, so die Verwaltung. Man favorisiere aber eine Übernachtungssteuer, weil diese weniger Verwaltungsaufwand verursachte, eine hohe Rechtssicherheit habe und nicht zweckgebunden sei. In Niedersachsen haben bislang die Städte Lüneburg (Steuersatz von 4 Prozent), Cuxhaven (2,75 Prozent) und Hann. Münden (3,5 Prozent) eine auch als Bettensteuer bezeichnete Abgabe eingeführt. In Hannover wird sie zum 1. Januar mit einer gestaffelten Steuer eingeführt. Auch in der Stadt Emden wird derzeit über die Einführung diskutiert.
Die betroffenen Betriebe
Zu den Beherbergungsbetrieben zählen laut Verwaltung insbesondere Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienhäuser/-wohnungen, Camping- oder Reisemobilplätze, Boote/Schiffe oder ähnliche Einrichtungen.
Demgegenüber fallen Übernachtungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Senioren-, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Kinderheimen und Frauenhäusern nicht unter die Steuer. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, Übernachtungen bei Klassenfahrten ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
Die kalkulierten Einnahmen
Die Verwaltung hat außerdem mit den Übernachtungszahlen für die vergangenen drei Jahre durchgerechnet, wie viel Geld mit der Übernachtungssteuer zusammengekommen wäre. So wären „unter konservativer Betrachtung der Übernachtungszahlen und einem moderaten Steuersatz von drei Prozent“ im Jahr 2020 rund 140.000 Euro, 2021 rund 135.000 Euro und 2022 rund 209.000 Euro erzielt worden. Dabei sind die anfallenden Personalkosten in der Verwaltung bereits abgezogen. Es werde vorgeschlagen, 15 Prozent des Nettoaufkommens (Steuererträge abzüglich der Kosten) für das Tourismusbudget der Stadt zu verwenden. „Damit können sinnvolle Maßnahmen, die bisher aufgrund der Haushaltsrestriktionen nicht umgesetzt werden konnten, forciert werden“, schreibt die Verwaltung.
Die Übernachtungssteuer werde dabei nicht pro Übernachtungsgast, sondern prozentual auf Basis des Übernachtungspreises erhoben. Sie muss vom Gast bezahlt werden. Der Anbieter der Unterkunft leite sie nur weiter. Als Einführungstermin wird der 1. Juli 2024 vorgeschlagen.
Die Kritik
Sowohl Hoteliers als auch Vermieter von Ferienwohnungen hatten Kritik an den Plänen geäußert. „Ich halte den Zeitpunkt für komplett ungünstig und finde es auch unverständlich“, hatte Sarah Lohmann, Inhaberin des Hotels Oberledinger Hof, gegenüber dieser Zeitung gesagt. „Wir haben jetzt schon endlose Diskussionen mit den Gästen, zum Beispiel wegen unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze“, sagt sie. Die Übernachtungssteuer wäre nur ein weiteres Übel. Auch Christian Oltmanns war wenig begeistert von der Steueridee der Stadt. Er ist der Leeraner Kreisvorsitzende des Dehoga. Die Gastronomie habe mit den Corona-Nachwirkungen zu kämpfen und auch mit den steigenden Preisen, hinzu käme der massive Fachkräftemangel. „Die Stimmung in der Gastronomie ist ohnehin schlecht“, hatte Oltmanns gesagt, da brauche es nicht auch noch eine zusätzliche Steuer.
Vermieter von Ferienwohnungen fürchteten vor allem, dass Gäste wegblieben – oder in die umliegenden Gemeinden wie Moormerland, Hesel, Uplengen, Westoverledingen oder das Rheiderland ausweichen. Diese Bedenken hatten sie auch in Briefen an die Stadtverwaltung geäußert.
Auch der Arbeitgeberverband für Ostfriesland und Papenburg sieht die Bettensteuer kritisch, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Johann Doden am Dienstag in Emden. Sie erhöhe den bürokratischen Aufwand sowohl für die Unternehmen in der Tourismusbranche als auch für die Verwaltung, welche die Steuer erheben. Zudem treffe die Abgabe auch Familien mit Kindern, die in Ostfriesland Urlaub machen, so Doden. „Wir sagen ganz deutlich: Finger weg davon!“
Die Stadtverwaltung betonte, dass man „einige der kommunizierten Vorbehalte“ habe ausräumen oder mindern können. Auch die Befürchtung, dass Gäste nicht mehr kommen, werde von der Verwaltung nicht geteilt: „Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass mit der Erhebung einer solchen beziehungsweise vergleichbaren Abgabe nicht zwangsläufig eine Nachfragereduzierung einhergeht.
Die Politik
Die Politik hatte sich im Gespräch mit dieser Zeitung bereits mehrheitlich für die Abgabe ausgesprochen. Als Argumente dafür wurden unter anderem genannt, dass man die Einnahmen erhöhen müsse und es für die Beherbergungsbetriebe nur ein durchlaufender Posten sei. Außerdem werde ein Teil wieder in die touristische Infrastruktur gesteckt, so die Befürworter. Am Donnerstag stimmt die Politik nun erstmals öffentlich über die Übernachtungssteuer ab.