Neue Regelung  Kitesurfen vor Borkum ist weiter möglich

| | 13.06.2023 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Kitesurfen erfreut sich auf den Inseln und an den Küsten großer Beliebtheit. Foto: Dittrich/dpa
Das Kitesurfen erfreut sich auf den Inseln und an den Küsten großer Beliebtheit. Foto: Dittrich/dpa
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Seit einigen Wochen gilt eine neue Nordsee-Befahrensverordnung, die unter anderem das Kitesurfen betrifft. Dies hat auch Auswirkungen auf den Freizeitsport vor Ort.

Borkum - NordSBefV – hinter diesem Abkürzungs-Ungetüm verbirgt sich die seit Ende April geltende Nordsee-Befahrensverordnung. Diese „sieht Regeln für das Befahren der Bundeswasserstraßen vor, die in den Nationalparken der Nordsee liegen, und aktualisiert die Regelungen der seit 1992 bestehenden Verordnung“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums. Dabei gehe es vor allem um Geltungsbereich und Lage der besonderen Schutzgebiete für Seehunde/Kegelrobben und Vögel, ergänzt Jan Wagner von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer. Die Verordnung gelte grundsätzlich für das gewerbliche Befahren mit Wasserfahrzeugen und für Freizeitnutzungen – wie das Kitesurfen vor Borkum.

„Ursprünglich wies Borkum auf Grundlage des Landes-Naturschutzrechts keine gesonderten Kitesurf-Bereiche auf. Hier bestehen große Bereiche der Erholungszone, in denen das Kitesurfen ohnehin zulässig war“, erläutert Jan Wagner. Die neue NordSBefV weise nun zusätzliche Areale innerhalb der Zwischenzone des Nationalparks auf, am Weststrand sowie am Nordstrand, „die an die Erholungszonenbereiche angrenzen und die dortigen Bereiche erweitern“. Mit Rücksicht auf die dort regelmäßig rastenden Seehunde sei aber eine gewünschte Verbindung der beiden Kitesurf-Bereiche ausgeschlossen. „Allerdings dürfte die sich am westlichen Nordstrand abzeichnende Lagunenbildung ein Kitesurfen ohnehin kaum möglich machen“, so Wagner.

Einschränkungen für Wassersportler nehmen zu

Peter Lechner vom Wassersportverein (WSV) Burkana, der sich in der Vergangenheit intensiv mit der Thematik befasst hat, spricht von einem tragfähigen Kompromiss. Nach dem habe die Bucht am Nordstrand als Kitesurf-Schulungsbucht weiterhin Bestand. „Das war und ist wichtig für die Surfschulen-Betreiber.“ Ein weiteres Zugeständnis sehe vor, dass erst drei Stunden nach Sonnenaufgang gekitet werden darf – wohl in erster Linie, um die Futteraufnahme seltener Vogelarten nicht zu stören.

Göran Sell, Geschäftsführer der Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG), lässt auf Anfrage wissen: „Wir hatten bei der Neuerstellung der Befahrensverordnung persönlich eine umfassende Berücksichtigung der Interessen unserer Wassersportler eingefordert.“ Die nun in Kraft getretenen Änderungen für die Schifffahrt und Freizeitsportler im Wattenmeer und in der Nordsee beinhalteten insgesamt mehr Einschränkungen für die Wind- und Wassersportler als zuvor. „Aufgrund des in Gesprächen mit Vertretern des Borkumer Wassersports, des Umweltministeriums sowie der Nationalparkverwaltung gemeinsam entwickelten Kompromisses ist aber weiterhin Wassersport auch im Rahmen der touristischen Nutzung gut möglich.“

Borkumer befürchten Wettbewerbsnachteil

Wenngleich: „Die Regelung, dass erst drei Stunden nach Sonnenaufgang auf das Wasser gegangen werden darf, erschwert den Wassersport in den Herbst- und Wintermonaten. Dies betrifft vorwiegend ambitionierte Wassersportler, die es unabhängig von den in diesen Monaten inaktiven Wind- und Wassersportschulen vor Ort auf das Wasser zieht“, ergänzt Pia Hosemann, stellvertretende Tourismusdirektorin. Dennoch blicke man aus Sicht des Tourismus weiterhin positiv auf das mögliche saisonale Sportangebot und „dessen wichtige Strahlkraft auf das Festland. Wir hoffen, dass diese Lösung lange Bestand haben wird“.

Peter Lechner betont, dass Borkums Surfschulen nun zumindest eine Zukunftsperspektive haben – vorausgesetzt, dass die Lagune am Nordstrand nicht weiter versandet. Er spricht von einem „kleinen Etappensieg“. Gleichwohl, konstatiert Lechner, habe das Kitesurfen – in St. Peter-Ording etwa finde die weltgrößte Veranstaltung dieser Sportart statt – andernorts noch einen höheren Stellenwert. Mit der Verordnung würden für Niedersachsen klare Wettbewerbsnachteile manifestiert. Ähnlich hatte sich Bürgermeister Jürgen Akkermann (parteilos) im Zuge der zahlreichen Diskussionen geäußert: „Es kann nicht sein, dass die Kitesurf-Zone vor St. Peter-Ording größer wird als alle Kitesurf-Zonen im ostfriesischen Wattenmeer zusammen.“

Kitesurfen kann Auswirkungen auf Tiere haben

Dass das Kitesurfen Auswirkungen auf die Tierwelt haben kann, zeigt Jürgen Hömberg, Vorsitzender der Borkumer Ortsgruppe des Naturschutzbundes (Nabu), auf: „Bodenbrüter etwa können zwischen Greifvogel und Segel nicht unterscheiden. Sie sehen da oben jemanden mit unwahrscheinlich großen Schwingen und das sind meistens Greifvögel.“ Dementsprechend seien die Tiere gleich in Panik, gingen vom Gelege runter. Folge: „Die Eier kühlen aus oder werden im Sommer zu heiß und das war’s dann.“

Seiner Meinung nach sollten sämtliche Freizeitsportaktivitäten von Schutzgebieten ferngehalten werden. Problem: „Das Schutzgebiet ist das eine und der Ort, wo die Vögel brüten, etwas anderes.“ So habe etwa die vom Aussterben bedrohte Zwergseeschwalbe ihre Gelege mitunter an Stellen, „wo man sie gar nicht haben will. Aber ein Vogel hält sich nicht an Vorgaben“. Insgesamt, lässt Hömberg durchblicken, hätte er sich bei der Einteilung der Bereiche in der Verordnung – je nach Saison – eine flexiblere, weniger starre Regelung gewünscht.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte im Dezember 2020 geurteilt, dass das Kitesurfen nur durch eine Rechtsverordnung des Bundes und nicht durch eine Regelung des Landes geregelt werden kann. Von Anfang an umstritten war Paragraph 6 im Entwurf der Verordnung, nach dem das Kiten in Nordsee und Wattenmeer – mit Ausnahmen in ausgewiesenen Zonen – generell verboten werden sollte. Die neue NordSBefV sieht vor, dass ihre Regelungen in zehn Jahren auf Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit hin bewertet werden. Der Deutsche Segler-Verband (DSV) indes kritisiert die Verordnung als unausgewogen und nicht praktikabel und lässt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einzelne Festsetzungen prüfen.

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