Schutz vor Sturmflut und Co. Katastrophen haben viele Gesichter
Laut Niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz muss der Landkreis Vorbereitungen treffen, um eine Katastrophe oder ein außergewöhnliches Ereignis zu bewältigen. Der Landkreis ist es auch, der den Katastrophenfall ausruft und dann das Kommando übernimmt. Bis dahin ist die jeweilige Stadt zuständig für die Gefahrenabwehr. Foto: dpa
Im Gefahrenabwehrplan der Stadt Borkum sind verschiedene Ausnahmesituationen aufgelistet. Eine davon, ein Stromausfall, auch Blackout genannt, war jüngst Thema in einem Ausschuss in Leer.
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