Sportgericht fällt Urteile Nach Emder Pyro-Ärger hagelt es drastische Strafen
Das Fehlverhalten der Anhänger beim 6:0-Kantersieg des VfB Lübeck in der Fußball-Regionalliga bei Kickers Emden Anfang Dezember hat für beide Vereine empfindliche Folgen.
Emden - Beide Fanlager brannten im Laufe der Veranstaltung Pyrotechnik ab. Das Sportgericht des Norddeutschen Fußball-Verbandes unter dem Vorsitz von Uwe Dittmer aus Bremen hat nun die Urteile an die Vereine verschickt. Für das Abbrennen von Pyrotechnik müssen die Emder 600 Euro bezahlen. Nach Spielschluss wurden im Kickers-Fanblock noch Bengalos angezündet. Der Schiedsrichter hatte dieses Vergehen in seinem Spielbericht zwar nicht mehr vermerkt, allerdings wurde das Verhalten von anderen Sicherheitskräften an den Verband weitergeleitet.
Noch weitaus drastischer fällt die Strafe für den VfB Lübeck aus. Die Lübecker Fans zündeten bereits in der dritten Minute erste Feuerwerkskörper, in der zweiten Hälfte legten sie mit weiteren Bengalos dann sogar noch einmal nach. Der VfB erhielt als Wiederholungstäter eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Zudem verhängte das Gericht eine Teilblocksperre. Die sogenannte Pappelkurve, in der sich bei den Lübecker Heimspielen die Ultras aufhalten, soll beim nächsten Heimspiel gegen den VfV Hildesheim (11. Februar) gesperrt bleiben.
So viel kostet ein Bengalo
Wie Peter Bartsch, Emder Sportrichter und zugleich Vorsitzender des Stadtsportbundes Emden, erklärte, richtet sich das Sportgericht normalerweise nach einem gewissen Strafenkatalog. „In der Regel ist es in der Regionalliga so, dass für das Abbrennen eines Bengalos 150 Euro fällig werden. Das kann noch variieren, wenn die Feuerwerkskörper aufs Spielfeld geschossen werden oder das Spiel durch das Abbrennen der Bengalos beeinträchtigt oder unterbrochen werden muss.“ Als Emder war Bartsch an dem Sportgerichtsurteil natürlich nicht beteiligt.
Der VfB Lübeck legte gegen die Teilblocksperre umgehend Einspruch ein. Das Urteil gegen den souveränen Tabellenführer fiel deshalb so deutlich aus, da es bereits der fünfte Vorfall in dieser Saison mit Lübecker Beteiligung war. Zweimal betraf es Spiele im DFB-Pokal (Lübeck, Rostock), drei weitere ereigneten sich in der Meisterschaft. Ob die Berufung noch vor der Partie gegen Hildesheim verhandelt werden kann, ist derzeit noch offen. Die Geldstrafe wurde von den Lübeckern bereits akzeptiert.
Kickers-Vorstand berät sich
Die 600 Euro Strafe trifft auch Kickers sehr empfindlich. Schließlich ist die finanzielle Lage angespannt, solche unnötigen Ausgaben kommen beim Schlusslicht zur völligen Unzeit. „Unsere Anhänger haben sich das ganze Spiel über vorbildlich verhalten. Daher finde ich es bedauerlich, dass wir mit solch einer Strafe belegt worden sind. Die Bengalos wurden nach dem Spiel abgebrannt, als ein Großteil der Zuschauer gar nicht mehr im Stadion war. Ich möchte das Verhalten in keinster Weise gutheißen, wir werden auch noch einmal das Gespräch mit unseren Fans suchen“, erklärte Albert Ammermann, zweiter Vorsitzender bei den Emdern und zugleich Sicherheitsbeauftragter des Vereins.
Auf der Vorstandssitzung am Dienstagabend wollte die Führung auch noch einmal beraten, ob man ebenfalls Einspruch gegen das Urteil einlegen wolle, was Ammermann allerdings nicht befürworten würde.
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