Wohnungsnot auf der Insel Wie mehr Wohnraum geschaffen werden könnte
Die Mitglieder des Borkumer Planungs- und Bauausschusses haben kürzlich über eine neue gesetzliche Möglichkeit diskutiert, die zusätzlichen Dauerwohnraum bringen könnte. Aber es gibt auch Bedenken.
Borkum - Dass ein ergänzter Absatz im Baugesetzbuch – oder besser dessen Folgen – große Wirkung haben kann, ist in der jüngsten Sitzung des Borkumer Planungs- und Bauausschusses deutlich geworden. Dort war es einmal mehr um fehlenden Wohnraum auf der Insel gegangen und wie hier Abhilfe geschaffen werden könnte.
Laut besagtem Absatz kann in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – wozu die Stadt Borkum gehört – „die Befreiung von den Festsetzungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist“, wie einer Beschlussvorlage zur Sitzung im besten Amtsdeutsch zu entnehmen ist. Dabei, ergänzte Stadtbaumeister Volker Hosemann, gehe es um Einzelfallentscheidungen. Es solle nicht die Regel werden.
Wie gewünschte Nutzung sicherstellen?
Konkret angewendet werden könnte die neue Gesetzgebung jetzt unter anderem bei einem Wohngebäude an der Reedestraße 4. Die Eigentümer wollen hier aus zwei Dauerwohnungen (Größe rund 200 m²) vier schaffen – was die Festsetzungen des B-Plans, die zwei Dauerwohnungen für einen Personenkreis, der seinen Lebensmittelpunkt auf der Insel hat, zulassen, bislang verhindern. Denn die Festsetzungen sehen für zwei Wohnungen eine Mindestbaugrundstücksgröße von 500 m² vor, sodass das Baugrundstück für vier Wohnungen mindestens 1.000 m² groß sein müsste. Das Grundstück hat laut Stadtbaumeister aber nur eine Größe von 899 m².
Im Ausschuss stieß die beantragte Befreiung auf ein geteiltes Echo. Olaf Look (SPD) etwa bezog sich auf einen Passus in der Beschlussvorlage. Der besagt, dass durch „geeignete Nebenbestimmungen“ in der zu erteilenden Baugenehmigung sicher zu stellen sei, „dass die Dauerwohnungen zeitlich unbegrenzt als solche zur Verfügung stehen und eine Nutzung als Zweitwohnungen bzw. Ferienwohnungen unzulässig ist“. „Wie stellen wir das sicher?“, fragte Look. Er verwies in dem Kontext auf das alte Feuerwehr-Gebäude, wo es bereits (ungewollte) Nutzungen als Zweit- und/oder Ferienwohnungen gebe. Dort bekomme man das Problem nicht geregelt. Aus baulicher Sicht, so der SPD-Fraktionssprecher, sei das Ansinnen in der Reedestraße 4 verständlich und nachvollziehbar. „Rein von der Sache her kann ich mich damit anfreunden. Aber wir konnten bisher nicht sicherstellen, dass ,Lebensmittelpunkt auf Borkum‘ auch tatsächlich das heißt.“
Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Leer
Volker Hosemann returnierte: Seinerzeit habe der Rat mehrheitlich beschlossen, besagtes Feuerwehr-Gebäude meistbietend zu verkaufen und dem freien Markt zur Verfügung zu stellen, statt dort, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit dem Leeraner Bauverein oder einem anderen Träger acht Wohnungen zu errichten. Look bestätigte dies, ergänzte aber, der damals geplante „Klotz“ habe nicht ins städtebauliche Gebilde gepasst. Vielleicht, so der SPD-Vertreter, habe man damals einen Fehler gemacht. Aber er sehe, „dass wir den Fehler bei jeder Ausnahme, die wir erteilen, wiederholen“.
Dr. Monika Harms (CDU) erklärte: „Mit einer 200 m²-Wohnung kann man auf dieser Insel nichts anfangen. Die kann keiner bezahlen, die kann keiner bewohnen, solche Großfamilien haben wir gar nicht.“ Als Kontrollmöglichkeit regte sie an, eine Art städtebaulichen Vertrag aufzusetzen, „wo derjenige, den es betrifft, der Stadt zugesteht, zu kontrollieren“. Für so eine Regelung, entgegnete Stadtbaumeister Hosemann, brauche es eine Änderung des B-Plans. Überdies bleibe generell die Frage der Durchsetzbarkeit. Genehmigungsbehörde sei nicht die Stadt Borkum, sondern der Landkreis Leer. Nur der könne auch entsprechende Anordnungen treffen.
Formulierung ist zu „schwammig“
Auf die beim Landkreis vorliegende, lange Prüfungsliste wies Eldert Sleeboom (Grüne) hin, ebenso wie auf die großen Bauvorhaben im Bereich Upholmstraße und alte Kuranstalt, wo nach Fertigstellung über 100 neue Mietwohnungen entstünden. Der Ausschussvorsitzende Peter de Buhr (Borkums freie Liste) stellte indes süffisant fest: „Das ist heute kein Bauausschuss, sondern ein Baubefreiungsausschuss“. Die Tinte sei noch nicht trocken „und schon ist die ganze Tagesordnung voll mit der Befreiung von irgendwelchen Dingen“. Er wünsche sich aber auch eine genauere Formulierung. „,Geeignete Nebenbestimmung‘ ist mir zu schwammig.“
Sören Hüppe meldete sich aus dem Publikum zu Wort und räumte ein, es sei keine leichte Entscheidung für den Ausschuss. „Wenn man einmal die Büchse der Pandora öffnet, wird man Schwierigkeiten haben, bei dem einen Ja und beim anderen Nein zu sagen.“ Dennoch müsse man mit Blick auf fehlendes Personal und den benötigten Zuzug wegen Überalterung der Inselbevölkerung irgendeinen Hebel finden. Hüppe regte an, klare Sanktionierungen, etwa mit finanziellen Strafen bei einer Fehlnutzung von Wohnraum, zu prüfen.
Thema vertagt in interfraktionelle Sitzung
Am Ende folgten die Ausschussmitglieder dem Vorschlag von Melanie Helms (SPD), den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und die Thematik (inklusive einer präziseren Formulierung in einer möglichen Genehmigung) in einer interfraktionellen Sitzung – möglichst in der dritten, spätestens in der vierten Januarwoche 2023 – weiter zu besprechen. Danach soll zeitnah im Bauausschuss eine Entscheidung gefällt werden.