Breitensport

Corona: Sportvereine dürfen Testbescheinigungen ausstellen

| | 07.12.2021 17:56 Uhr | 0 Kommentare
Ein negativer Corona-Schnelltest ist für Geimpfte und Genesene seit einer Woche für viele Freizeitaktivitäten nötig. Foto: DPA
Ein negativer Corona-Schnelltest ist für Geimpfte und Genesene seit einer Woche für viele Freizeitaktivitäten nötig. Foto: DPA
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Seit einer Woche gilt 2G+ in vielen Bereichen. Auch bei Sportvereinen. Die dort unter Aufsicht gemachten Schnelltests können auch für andere Lebensbereiche gelten. Doch dafür gibt es Voraussetzungen.

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