Breitensport

2G+-Regel: Das kommt ab Mittwoch auf Sportvereine zu

| | 30.11.2021 17:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Testzentren sind derzeit stark überlastet, auch in Ostfriesland sind kaum Termine frei. Was bedeutet das für den Sport? Foto: DPA
Die Testzentren sind derzeit stark überlastet, auch in Ostfriesland sind kaum Termine frei. Was bedeutet das für den Sport? Foto: DPA
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Auch geimpfte Sportler benötigen ab Mittwoch nun einen Test für den Hallensport im Verein oder die Nutzung der Umkleiden. Reicht auch ein Selbsttest vor Ort? Dieser Frage sind wir nachgegangen.

Leer - Die ab Mittwoch geltende Warnstufe 2 des Landes Niedersachsen hat auch bei den Sportvereinen wieder für Aufregung und Unklarheit gesorgt. „Das Telefon steht nicht mehr still“, sagte etwa Hilke Albers von der TG Wiesmoor am Dienstagvormittag. Schließlich gilt 2G+ nun auch beim Hallensport und generell bei der Nutzung der Kabinen und Duschen. Doch die Geimpften und Genesenen können sich kaum testen lassen, weil die Testkapazitäten nicht ausreichen und im Grunde keine Termine mehr frei sind. „Das käme dann einem indirekten Lockdown gleich.“

Anne Thonicke ist in vielerlei Funktionen tätig. Foto: Privat
Anne Thonicke ist in vielerlei Funktionen tätig. Foto: Privat

Der wird es dann aber nicht werden. Es reicht für den Trainings- und Spielbetrieb ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht einer vom Verein autorisierten Person, ein offizieller von einem Testzentrum ist nicht nötig. Das teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch-Nachmittag auf Nachfrage unserer Zeitung mit. „Das habe ich mir auch noch mal vom Auricher Gesundheitsamt bestätigen lassen“, erklärt Thonicke. Sie ist hauptberuflich Geschäftsführerin des MTV Aurich – dem zweitgrößten Verein nach der TG Wiesmoor – und ehrenamtlich Vorsitzende des Kreissportbundes Aurich und des TuS Eintracht Hinte.

MTV: Sportler sollen Tests mitbringen

Die jeweiligen MTV-Sportgruppen sollen dann mit ihren Übungsleitern vor der Sportstunde den Corona-Test machen. Die Tests sollen die Mitglieder selber mitbringen. „Das wäre für uns als Verein nicht bezahlbar, allen Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Eines ist aber ganz wichtig: Die Testergebnisse gelten nur für die jeweilige Sportstunde, nicht für einen Restaurant- oder Kino-Besuch“, betont Thonicke. Für alle Erwachsenen gilt zudem in Niedersachsen beim Hallensport das Tragen einer FFP2-Maske – außer natürlich beim Sporttreiben selbst.

Während im Grunde alle Hallensportarten ihren Punktspielbetrieb aufgrund der neuen Warnstufe unterbrochen haben, hofft die Funktionärin, dass der Breitensport nicht im Allgemeinen zum Erliegen kommt. „Sicherlich sind manche jetzt auch vorsichtiger und bleiben Zuhause. Für alle anderen wollen wir aber den Kurs- und Trainingsbetrieb gerne aufrecht erhalten.“

TG Wiesmoor hilft dem Testzentrum

Das gilt auch für die TG Wiesmoor, die wegen der am Dienstag teils unklaren Test-Rechtslage zunächst auf Nummer sicher geht. „Unsere Mitglieder benötigen einen Test mit einem offiziellen Stempel. Also von einem Testzentrum oder von der Arbeit, wie ihn einige ja auch haben“, sagt Hilke Albers, die stellvertretende Geschäftsführerin der TG.

Die derzeit noch schlecht ausgebauten Testkapazitäten sind auch dem Verein bekannt. Deshalb geht er einen ungewöhnlichen Schritt. Ein offizielles Testzentrum wird direkt neben dem großen TG-Komplex von der DLRG betrieben. „Wir werden die DLRG dort unterstützen, um die Testkapazitäten und Öffnungszeiten zu erweitern.“ Konkret bedeutet das, dass TG hauptamtliche Mitarbeiter „kostenlos“ ausleiht und im Testzentrum einsetzen wird. Diese sind entsprechend ausgebildet, Schulungen für weitere Mitarbeiter sind in Planung. „Wir testen dann dort unsere Mitglieder, aber natürlich auch alle anderen Bürger. Wir arbeiten dort dann einfach mit. Das ist ein Gewinn für beide Seiten.“

Bereits in der Warnstufe 1 konnten ungeimpfte Bürger keine Sporthallen mehr betreten. Durch 2G+ geht es auch nicht mehr für die geimpften, sofern sie nicht negativ getestet sind. Ausgenommen von beiden Regeln sind bisher noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, da sie durch den Schulbesuch regelmäßig getestet werden. Ab 1. Januar wird es aber auch in diesem Bereich straffer. Dann gilt diese Ausnahme nur noch für Kinder bis einschließlich elf Jahre.

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