Streitigkeiten
Prozess gegen Auricher Blogger: Ratsherr droht Niederlage
Im Prozess um eine einstweilige Verfügung wegen einer strittigen Äußerung eines Auricher Bloggers ist am Dienstag kein Urteil ergangen. Die Zeichen für den GAP-Ratsherrn Ulrich Kötting stehen schlecht.
Aurich - Schlechte Karten für den Auricher GAP-Ratsherrn Ulrich Kötting: In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Blogger Stefan Dunkmann wegen einer strittigen Äußerung droht ihm eine Niederlage. Bei der Verhandlung am Dienstagvormittag kam die 2. Zivilkammer am Landgericht Aurich zu einer eindeutigen ersten Würdigung des Sachverhalts. Demnach hat Ulrich Kötting keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung gegen Dunkmann. Nach Auffassung der Kammer handele es sich bei der strittigen Äußerung um ein Werturteil, nicht um eine Tatsachenbehauptung, legte die Vorsitzende Richterin Heidi Ellguth dar. Nur wenn man einen Beweis führen könne, gebe es einen Anspruch auf Widerruf. Rechtskraft hat diese Einschätzung noch nicht, zu einer Urteilsverkündung kommt es erst am kommenden Donnerstag.
Der GAP-Ratsherr sagte nach der Verhandlung am Dienstag auf Anfrage dieser Zeitung, dass er bei der Einschätzung von Heide Ellguth von einer „falschen Rechtsanwendung“ ausgehe. Er werde die Entscheidung abwarten, könne aber jetzt schon sagen, dass er die in der angekündigten Form nicht akzeptiere. Sollte Ulrich Kötting Revision gegen das Urteil einlegen, würden die Prozesskosten noch höher. Die will die Stadt jedoch nicht übernehmen. Kötting hatte einen entsprechenden Antrag auf Unterstützung eingereicht. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses lehnten ihn ab. Das ist Dienstagnachmittag mit hauchdünner Mehrheit beschlossen worden, wie Bürgermeister Horst Feddermann in der Ratssitzung mitteilte.
Die Rechtslage zu dieser Frage war nicht ganz eindeutig. Ulrich Kötting meinte, darauf einen Anspruch zu haben, weil er während der Ausübung seines Amtes ehrverletzende Äußerungen habe erdulden müssen. Stefan Dunkmann hatte auf seinem Blog dagegen gewettert. Es sei ein Unding, dass Ulrich Kötting jetzt „auf Kosten des Steuerzahlers“ klagen wolle.