Hamburg/Bremen So versteckte ein Koks-Schmuggler 400 Kilo Konserven und Nudeln in der U-Haft
45 Kartons mit Oliven, Nudeln und anderen Produkten: Ein berüchtigter Koks-Schmuggler hortete fast eine halbe Tonne an Lebensmitteln in der U-Haft. Was er damit vorhatte, wie er das überhaupt schaffte und wieso sich mehrere Gerichte mit dem üppigen Proviant beschäftigen mussten.
Es lässt sich kaum ausmalen, wie die Justizvollzugsbeamten an diesem Tag geschaut haben mussten: Nach vier Jahren in Hamburger Untersuchungshaft sollte ein Koks-Schmuggler nach Bremen verlegt werden. Dort hat er seinen Wohnsitz. Doch als die Mitarbeiter der Haftanstalt seine Zelle öffneten, befand sich nicht nur der Häftling selbst darin, sondern auch „auffällig viele Pakete“, wie die Hamburger Justizbehörde auf Anfrage mitteilt. Insgesamt 45 Pakete, gefüllt unter anderem mit Nudeln, Oliven und anderen Konserven, lagerten in der Zehn-Quadratmeter-Zelle. 400 Kilogramm wiegen sie laut Behörde insgesamt. Bereit, in ein anderes Gefängnis umzuziehen, wie der Verurteilte selbst.
Diese skurrile Situation vom 24. Juli 2025 beschäftigte über Monate die Gerichte. Denn in der ohnehin überfüllten JVA in Bremen hatten sie so gar keine Lust, den üppigen Reiseproviant des Neuankömmlings mit hinter die Gefängnismauern zu tragen. Doch wie konnte ein Gefangener überhaupt eine halbe Tonne Lebensmittel horten? Und durfte er das überhaupt?
Der Schmuggler selbst ist seit Juli in Bremen. Es handelt sich nach Recherchen unserer Redaktion um Nasir D., eine der Hauptfiguren in einem filmreifen Drogenprozess, der die Hamburger Justiz über Jahre beschäftigte. Der 46-Jährige war Teil der Drogenbande, die rund acht Tonnen Kokain von Südamerika nach Deutschland brachte – verpackt unter Bananen, Holzkohle und Reifenteilen. 2020 kamen die Ermittler der Gruppe auf die Schliche. Die Männer aus Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein sollen Teil einer international agierenden Bande gewesen sein, galten als „Tür“ im Hamburger Hafen. Von 2020 an saßen sie alle in U-Haft. Der Prozess hatte es in sich. Elf Angeklagte mit 27 Verteidigern, 113 Verhandlungstage.
Nasir D. bekam am Ende die zweithöchste Strafe: 13 Jahre und zehn Monate Haft wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, wie es offiziell heißt. Im Juni 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Erst dann endete das Verfahren und die zu diesem Zeitpunkt viereinhalb Jahre andauernde Untersuchungshaft für D. Für ihn konnte es jetzt in die JVA Bremen gehen.
Doch D. hatte die vier Jahre nicht nur mit seinen Anwälten und vor Gericht verbracht. Er hat die in Haft limitierten Einkaufsmöglichkeiten – ein Einkauf pro Woche im Kaufladen der Anstalt mit begrenzten Mitteln über ein Anstaltskonto – rege genutzt. So konnten sich die Lebensmittel für 45 Kartons ansammeln, vor denen vergangenen Sommer verdutzte Justizbeamte standen.
Was er mit seinem gehorteten Essen in Bremen genau wollte, ist unklar. Wollte sich D. einen üppigen Vorrat für seine zehn Jahre Resthaft in Bremen zulegen? Klar ist: Die Möglichkeiten einzukaufen, sind in der Strafhaft begrenzter als in der U-Haft. Aus der Bremer JVA ist aber eine ganz andere Vermutung zu hören: Die Lebensmittel könnten als „Knastwährung“, also als Tauschmittel, genutzt werden. So wie gewissermaßen alles, woran man innerhalb der Gefängnismauern schwerlich kommt.
Die Frage, wie D. in seiner kleinen Zelle die Menge an Lebensmitteln aufbewahren konnte, beschäftigt mittlerweile auch die Hamburger Politik. Die CDU hat eine Kleine Anfrage an den Hamburger Senat mit dem Betreff „Prepper-Alarm hinter Gittern“ gestellt.
Auf Anfrage unserer Redaktion stellt die Justizbehörde klar: Es habe keine Genehmigung für die Lagerung der 45 Pakete in der Zelle von D. gegeben. Grundsätzlich dürften Gefangene Lebensmittel in ihrem Haftraum lagern, solange der Raum für die Beamten übersichtlich und zugänglich bleibt. Sei das nicht mehr der Fall, würden die Sachen zu dem übrigen Besitz des Gefangenen in die sogenannte Habekammer wandern.
Wieso ist den Hamburgern die schiere Menge an Konserven dann nicht aufgefallen? Die Justizbehörde geht davon aus, dass Nasir D. gezielt Mithäftlinge eingespannt habe, um in deren Zellen einen Teil seiner Lebensmittel zu verstecken. „Offensichtlich hatte der Gefangene über einen längeren Zeitraum Lebensmittelpakete bis zu seinem Transporttag gehortet und von zahlreichen anderen Gefangenen in deren Hafträumen in unauffälligen Mengen aufbewahren lassen, um eine Entnahme im Rahmen von Haftraumkontrollen vor seinem Transport in die JVA Bremen zu verhindern“, teilt eine Sprecherin der Behörde mit.
Illegal ist das nicht. Man könnte auch sagen: D. hat die Untersuchungshaftanstalt offenbar gehörig ausgetrickst. Im Sommer 2025 wird er zusammen mit zwei Kartons nach Bremen überführt, mehr sind für den Transport nicht erlaubt. Doch laut Gefangenentransportverordnung ist die übrige Habe nachzusenden. Ob die Lebensmittel unbemerkt von der Haftanstalt angehäuft wurden, spielt keine Rolle. Sie gehören dem Häftling.
Die Hamburger teilen den Bremern mit, dass da noch eine weitere Lieferung mit rund 40 weiteren Paketen kommen würde. Die notorisch überfüllte JVA in Bremen lehnt ab. „Für so etwas ist hier natürlich gar kein Platz“, sagt die Bremer Justizsprecherin unserer Redaktion. Nun beschäftigt Nasir D. erneut für Monate die deutsche Justiz. Nicht wegen acht Tonnen Koks, sondern wegen 400 Kilogramm Lebensmitteln. Er klagt gegen die Bremer JVA, die sein Zeug nicht annehmen will, und bekommt in erster Instanz Recht. „Es ist halt seins“, bekräftigt sein Anwalt Carsten Scheuchzer im Gespräch mit unserer Redaktion. Und die Überfüllung des Gefängnisses sei nicht Problem seines Mandanten.
Doch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Bremen siegt die Haftanstalt – mit zusätzlichen Argumenten. Nicht nur der Platz selbst ist das Problem, auch die Kontrolle. Die Hamburger Untersuchungshaftanstalt hatte nicht vor, die Pakete auf Steuerzahlerkosten via Gefangenentransporter hinterherzuschicken; D. müsste den Transport privat finanzieren. Doch dann wäre die Sicherheit, dass nichts Illegales eingeführt wird, nicht gegeben. Alle Pakete durch Gefängnismitarbeiter zu durchsuchen, übersteige den Aufwand, argumentierte die JVA.
Das OLG Bremen gab dem Recht und entschied grundsätzlich: Die „Genehmigung“ aus Hamburg für die Lebensmittel muss keineswegs auch für Bremen gelten. Denn Justizvollzug ist Ländersache. In Bremen und auch anderen Bundesländern dürfte man aufatmen, dass kein Präzedenzfall geschaffen wurde und Nachahmer künftig Ähnliches versuchen werden. Nasir D. muss sich zunächst mit den beiden Paketen begnügen, die er mitnehmen durfte. Die übrigen liegen noch immer in Hamburg. Ob sie vernichtet werden sollen oder an eine private Adresse außerhalb des Gefängnisses gesendet werden sollen, müssen der Häftling und sein Anwalt noch entscheiden.