Hamburg/Bremen Immer mehr Häftlinge: Was tun, wenn der Knast voll ist?
Die Gefängnisse in manchen Bundesländern füllen sich, längst können nicht mehr alle Gefangenen untergebracht werden. Doch was tun? Von ausgesetzten Strafen und ausgelagerten Straftätern.
Am Ende der Prozesse standen gewaltige Zahlen: 658 Jahre Haft für 108 Drogendealer sprachen die Gerichte in Bremen aus. Es war im Herbst 2025 der Abschluss von einem der größten Ermittlungserfolge gegen die Drogenkriminalität seit Jahren. Französische und niederländische Ermittler hatten den Messengerdienst EncroChat geknackt, Beweise gesammelt und die Ergebnisse an die Ankläger in ganz Europa weitergegeben. Tausende allein nach Deutschland. Ein Berg von Arbeit, ein gewaltiger Erfolg – aber noch lange nicht das Ende.
Denn allein in die Justizvollzugsanstalt in Bremen kamen so vergangenes Jahr mehrere Dutzend Straftäter mit teilweise langen Haftstrafen. Die Folge: Die Situation des ohnehin schon chronisch überbelegten Gefängnisses spitzte sich zu. Die Belegungsquote lag bei mehr als 100 Prozent. Zum Vergleich: Im besten Fall achten die Haftanstalten darauf, bei 85 bis 90 Prozent zu liegen, um einen Puffer zu haben.
Bremen ist nicht das einzige Bundesland, das mit der schieren Zahl an Häftlingen zu kämpfen hat. Immer wieder kommt es zu Belegungsspitzen, so auch in Niedersachsen. „Die Auslastung der Haftplätze im geschlossenen Vollzug hat in den vergangenen Jahren sukzessive zugenommen“, teilt das Justizministerium auf Anfrage mit. Seit 2024 sei die Lage „angespannt“.
Doch was können Gefängnisse gegen eine Überbelegung tun? Einfach auf andere Bundesländer verteilen lassen sich Häftlinge nicht. Es gilt das Wohnortprinzip, schon aus Gründen der Resozialisierung. Vorzeitige Haftentlassungen sind nur bedingt ein sinnvolles Instrument, müssen zudem richterlich genehmigt werden. Grundsätzlich „verschieben“ Gefängnisse aber mehr Häftlinge in den offenen Vollzug.
In Niedersachsen greift dann laut Justizministerium entweder eine Notbelegung – also mehrere Insassen pro Zelle – oder auch das Ausweichen in andere Haftanstalten innerhalb des Landes. Ein Vorteil, den Bremen nicht hat. In der einen JVA muss quasi alles untergebracht werden, was in Bremen in Strafhaft kommt. Die Folge: Doppel- und Dreifachbelegung, was laut Beobachtern wiederum zu einem gesteigerten Aggressionspotenzial führt. Jeden Tag werde mittlerweile der Alarm ausgelöst, berichten Vollzugsmitarbeiter.
Im Dezember 2025 zog Bremen noch eine weitere Bremse und setzte den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen aus. Wer in Bremen eine Geldstrafe nicht zahlen kann, bleibt erst einmal auf freiem Fuß. Erst ab Mai soll diese Regel wieder zurückgenommen werden. Schleswig-Holstein griff vergangenes Jahr ebenfalls zu dieser Maßnahme. Der Grund: „.Diesen Personenkreis aufgrund des Belegungsdrucks vorübergehend nicht zu einer Haftstrafe heranzuziehen, beeinträchtigt nicht die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit“, hieß es damals vom Justizministerium in Kiel.
Dass die Hansestadt das eigene Verkehrsunternehmen angewiesen hat, Schwarzfahrer nicht mehr anzuzeigen, hat jedoch auch etwas mit den Belegungszahlen im Gefängnis zu tun. Die Zahlen schwanken, aber eine mittlere zweistellige Zahl an Haftplätzen war zuvor durch Schwarzfahrer belegt.
Für eine andere Maßnahme fehlt Bremen nach eigenen Angaben das Geld – Hamburg wiederum nicht: der Zukauf von Haftplätzen. Eine durchaus aufwendige Maßnahme, um Häftlinge auszulagern und so Platz zu schaffen. Bereits elf Häftlinge hat Hamburg aus einem seiner Gefängnisse nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Dort in der JVA Waldeck bei Rostock ist noch genügend Platz. Maximal 20 Häftlinge können noch aufgenommen werde. Was einfach klingt, ist durchaus aufwendig.
Eine Abordnung aus Hamburg hatte sich extra die Hafträume angesehen und muss darauf achten, dass die Insassen in der JVA Waldeck sobetreut werden, wie es Hamburg sich selbst im Landesgesetz vorgeschrieben hat. Und die Häftlinge müssen der Überstellung auch zustimmen. Und auch wenn es weder in Hamburg noch in Schwerin die Verantwortlichen so deutlich sagen: Es ist klar, dass sich Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen dieser Amtshilfe nur einfache Fälle ins Land holt.
Maximal sechs Monate werden die Häftlinge jeweils bleiben, dürfen nur für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden sein. Aus Hamburg heißt es zudem, die Insassen müssten über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, am Alltag vernünftig teilnehmen können, weder gravierende psychische noch medizinische Auffälligkeiten haben. Wichtig ist, dass die Häftlinge pünktlich wieder in Hamburg sind, um sich auch am Wohnort wieder resozialisieren zu können.
Maren Michels von der Hamburger Straffälligenhilfe sieht dennoch die Risiken. „Für die Häftlinge bedeutet so eine Verlegung immer Stress“, sagt sie. Auch im Gefängnis gebe es soziale Gefüge, aus denen die Menschen herausgerissen werden. Es sind entscheidende Gründe, warum diese Übersiedlungen in andere Bundesländer nicht ständig passieren. Das Risiko der sozialen Isolation derjenigen, die für eine Resozialisierung ein eher verlässliches Umfeld brauchen, ist groß.
Wie viel Hamburg das Ganze kostet, ist noch unklar, wird sich aber an dem aktuellen Tageshaftkostensatz errechnen. Der lag in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durchschnittlich bei mehr als 180 Euro. Daran gerechnet könnten für 20 Häftlinge am Ende Kosten von mehr als einer halben Million Euro zu Buche stehen. Bremen kann sich so etwas nicht leisten, andere Bundesländer schon. Denn die Hamburger sind nicht die Einzigen, die sich die relativ vielen freien Plätze in Mecklenburg-Vorpommern zunutze machen. Auch das Saarland und Niedersachsen hatten in der Vergangenheit im Nordosten schon Hilfe gesucht.
Als Geschäftsmodell, darauf lässt ein Sprecher des Schweriner Justizministeriums keinen Zweifel, taugt diese Amtshilfe dennoch nicht. Denn auch Mecklenburg-Vorpommern hat wenig Interesse daran, seinen Gefängnis-Puffer unnötig aufzugeben.
All dieses Häftlingsgeschiebe betrifft männliche Gefangene. Doch auch bei den Frauen ist so etwas möglich – mit anderen Vorzeichen. Hier hat Hamburg in der Vergangenheit selbst Häftlinge aufgenommen – aus Vechta. Denn in Niedersachsen sind die Plätze im Frauenvollzug ebenfalls ausgeschöpft.