Flensburg/Hamburg  Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung: So argumentiert das Gericht

Markus Lorenz
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Von Markus Lorenz
| 07.04.2026 16:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Sommer 2023 beschmierten Mitglieder der Letzten Generation auf dem Flughafen Sylt einen Privatjet. Foto: Syltpicture/Volker Frenzel
Im Sommer 2023 beschmierten Mitglieder der Letzten Generation auf dem Flughafen Sylt einen Privatjet. Foto: Syltpicture/Volker Frenzel
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Blockierte Straßen und Flughäfen, Farbschmiereien und Sachbeschädigungen: Die Aktionen der Letzten Generation polarisieren. Eine kriminelle Vereinigung sieht das Landgericht Flensburg in den Klima-Aktivisten aber nicht. So lautet die Argumentation.

Das Landgericht Flensburg hat eine Anklage gegen die Letzte-Generation-Aktivistin Miriam Meyer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Laut Staatsschutzkammer liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor. Zugelassen wurde die Anklage vor dem Amtsgericht Niebüll lediglich wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 33-Jährigen aus Nehms im Kreis Segeberg unter anderem die professionelle Vorbereitung von Straftaten vor, insbesondere gegen die öffentliche Infrastruktur.

Meyer gehörte zu der Gruppe der Letzten Generation, die im Sommer 2023 auf dem Sylter Flugplatz einen Privatjet mit Warnfarbe besprühte und den Golfplatz in Hörnum umgrub. Die Ankläger legen ihr ferner Blockaden der Flughäfen in Berlin und München sowie Manipulationen an einer Öl-Pipeline in Woldegk (Mecklenburg-Vorpommern) zur Last. 

Aus Sicht des Gerichts stellten alle diese Aktionen keine Störung öffentlicher Betriebe dar, so sei etwa auf Sylt der Flugbetrieb nicht unterbrochen worden. Eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit sahen die Richter nicht, die Voraussetzungen für die Einstufung als kriminelle Vereinigung seien nicht erfüllt.

Das Grundgesetz schütze nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch „die organisierte Meinungsbildung und -äußerung“, so die Richter. Diese Äußerungsfreiheit stehe unter besonderem staatlichem Schutz. Zwar hätten die Aktionen der Letzten Generation polarisiert, das Sicherheitsgefühl von Personen aber nicht beeinträchtigt.

Miriam Meyer, die wegen Störaktionen und Sachbeschädigungen mehrfach verurteilt worden war, zeigte sich sehr erleichtert: „Fast zwei Jahre lang bestimmte diese Anklage mein Leben.“ Der Beschluss zeige, „dass unser friedlicher Protest nichts mit einer kriminellen Vereinigung zu tun hat“. 

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hält dagegen an ihrer Einschätzung fest. Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt: „Noch heute werden wir gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.“ Über diese entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.

Ebenfalls am Dienstag hat das Amtsgericht Hamburg einen Aktivisten der Letzten Generation zu einer Verwarnung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der inzwischen 21-Jährige hatte mit anderen Aktivisten im Sommer 2023 den Hamburger Flughafen für mehrere Stunden blockiert.  

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