Osnabrück KI-Systeme im Betrieb: Osnabrücker KAB warnt vor Verunsicherung bei Arbeitnehmern
Er kommt aus Osnabrück und gehört dem Bundesvorstand der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an: Stefan Wöstmann. Er macht sich Gedanken über die Einführung von KI in der Arbeitswelt. Ihm geht es dabei um Ethik und Moral.
Stefan Wöstmann ist alles andere als naiv, und er wolle „sich auch nichts vormachen“, sagt der 53-Jährige. Natürlich werde die Künstliche Intelligenz (KI) an der einen oder anderen Stelle Arbeitsplätze ersetzen. Doch eigentlich dürfe der Einsatz dieser digitalen Anwendungen und Programme nur „ein Hilfsmittel“ sein. Und das solle „es auch bleiben“.
Der Osnabrücker ist in der Kirche aktiv und eines von sechs Mitgliedern des Bundesvorstandes der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB). Der Sozialverband hat nach eigenen Angaben deutschlandweit rund 55.000 eingetragene Mitglieder. Er versteht sich als Interessenvertretung von Beschäftigten und thematisiert Fragen aus der Arbeitswelt – so auch zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Die KAB spreche dabei bewusst von einer „sogenannten KI“, erläutert Wöstmann, denn die Technik denke „nicht selbstständig“, sondern folge „vorgegebenen Anweisungen und Mustern, den programmierten Algorithmen“. Künstliche Intelligenz sei somit „ein Werkzeug, das – je nach Einsatz – positive oder negative Auswirkungen auf die Arbeitswelt“ haben könne.
Der Hasestädter fordert, dass ein KI-Einsatz „immer ethisch und moralisch zu prüfen und zu bewerten“ sei. Die KAB lege hier die katholische Soziallehre als Maßstab an, erklärt Wöstmann.
Es gelte dabei, „die Würde des Menschen zu schützen“. Es brauche also „Regeln zur Einführung von sogenannter KI“, unterstreicht Wöstmann. In den Unternehmen und Verwaltungen in der Region Osnabrück-Emsland komme deshalb dem Dialog zwischen Arbeitgebern sowie Betriebs- und Personalräten besondere Bedeutung zu. Denn große Teile von KI-Einführungen seien mitbestimmungspflichtig.
Auch auf übergeordneter Ebene wünscht sich Wöstmann klare Regelwerke. Zum Beispiel sollten „gerade auf EU-Ebene Richtlinien der Menschenwürde entsprechen“. Ethik und Moral dürften bei Automatisierung und KI keine Nebenrolle spielen.
Das Bundesvorstandmitglied warnt in den Firmen und Büros der Region vor „Verwirrungen und Verwerfungen“ im Zuge einer weiteren Digitalisierung sowie vor „Verunsicherung bei Mitarbeitenden“. Die Frage von Arbeitnehmern, „wo bleibe ich denn“, dürfe nicht abgetan werden, erklärt Wöstmann. Ebenso der Wunsch nach Hilfe bei entsprechenden Fortbildungen – gerade auch bei älteren Beschäftigten.
Ausdrückliche Unterstützung erhält der Osnabrücker im Gespräch mit unserer Redaktion von zwei bekannten KAB-Stimmen aus Wallenhorst-Hollage, Angelika Kampsen und Franz-Josef Strunk. Beide machen deutlich, dass Künstliche Intelligenz durchaus einen Nutzen haben könne, „aber Gefahren sind eben auch da“. Zeigen müsse sich, ob nach einer anfänglichen Entlastung der Arbeitnehmer durch KI am Ende nicht immer neue Aufgaben und eine Arbeitsverdichtung stehen. „Wird das eine Mehrbelastung?“, will Kampsen wissen. Und: „Ist es wirklich eine Chance?“
Strunk ist es wichtig, dass Unternehmensführungen und Beschäftigte miteinander über KI-Projekte reden. „Wie ist das in unserem Betrieb? Wo haben wir welche Stelle, wo das sinnvoll ist? Wie gehen wir diesen Weg an“, fragt der Hollager aus der Kirchengemeinde St. Josef.
Wöstmann nickt an dieser Stelle kurz. Er hat zum Gespräch ein mehrseitiges Diskussionspapier des KAB-Bundesausschusses mitgebracht, an dem auch er mitgearbeitet hat. Es ist mit dem Titel „Zehn ethische Positionen zu Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt“ überschrieben. Unter anderem wird dort ein „Vorrang menschlichen Handels und menschlicher Aufsicht bei KI“ eingefordert.
Die Künstliche Intelligenz müsse zudem „beherrschbar, technisch robust und sicher sein“, heißt es einige Zeilen weiter. Ferner wird die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Erwerbstätigen angemahnt.
Insgesamt sei an Ems und Hase die Beteiligung von Menschen „das A und O“, betont Wöstmann. Dafür müssten in den regionalen Unternehmen ausreichend zeitliche Räume geschaffen werden.
Mit Blick auf KI-Systeme und die Sicherung von Arbeitsplätzen sei es entscheidend, „frühzeitig abzuschätzen, ob und welche Tätigkeiten durch sie ersetzt werden“. Betroffene Arbeitnehmer müssten unterdessen auf neue Aufgaben vorbereitet werden. „Hier spielt insbesondere die Frage, welche Qualifikationen in welchen Zeiträumen erworben werden müssen, eine zentrale Rolle“, zitiert Wöstmann abschließend aus dem Papier seines KAB-Bundesausschusses. Dafür wolle er auch in Osnabrück und dem Emsland weiter streiten.