Itzehoe  Fernandes gegen Ulmen: Warum die Staatsanwaltschaft Itzehoe jetzt wieder ermittelt

Florian Kleist
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Von Florian Kleist
| 27.03.2026 15:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes auf der Bühne auf dem Hamburger Rathausmarkt während der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Foto: Marcus Brandt/dpa
Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes auf der Bühne auf dem Hamburger Rathausmarkt während der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Foto: Marcus Brandt/dpa
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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat ein zunächst eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen. Die erste Anzeige von Collien Fernandes hatte sich noch gegen „Unbekannt“ gerichtet. Jetzt gibt es einen Namen.

Im Fall der Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen laufen jetzt auch wieder Untersuchungen in Schleswig-Holstein. Peter Müller-Rakow, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Itzehoe (Kreis Steinburg), bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Ermittlungen sind nach Prüfung der Medienveröffentlichungen wieder aufgenommen worden.“

Konkret heißt das: Das zunächst eingestellte Verfahren nach einer Ende 2024 erstatteten Anzeige ist wieder aufgenommen worden, weil sich durch die üppigen Informationen aus Medienberichten eine neue Ausgangslage ergeben habe. Es gibt jetzt den Namen eines mutmaßlichen Täters und neue Vorwürfe, die nach rechtsstaatlichen Regeln geprüft würden.

Der Fall ist juristisch komplex. In Spanien, wo beide zuletzt gelebt hatten, ermittelt nach einer Anzeige von Dezember 2025 die Polizei. Für Christian Ulmen gilt hier ebenso wie bei Ermittlungen in Itzehoe die Unschuldsvermutung.

Am 25. März war bekannt geworden, dass auch die Staatsanwaltschaft Itzehoe Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Anzeige von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen geführt hatte.

Konkrete Namen bestätigte Müller-Rakow weder damals noch jetzt. Es sei aber korrekt, dass die Geschädigte im November 2024 Anzeige in Berlin erstattet habe, in Bezug darauf, „dass durch eine unbekannte Person Fake-Accounts von ihr erstellt worden sein sollen“.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe habe das Verfahren dann von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen. Nach Informationen unserer Redaktion hatte Collien Fernandes zum damaligen Zeitpunkt eine Meldeadresse im Zuständigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaft, das die Kreise Steinburg, Pinneberg und Dithmarschen erfasst. „Im Laufe dieses Verfahrens ist die Geschädigte dann um Einsendung von für die weiteren Ermittlungen relevanten Unterlagen gebeten worden.

Durch die Polizei sei auch die bekannte Adresse postalisch angeschrieben worden, aber darauf sei keine Reaktion erfolgt“, so Müller-Rakow weiter. Auch eine Meldung, dass die Post unzustellbar sei, habe die Polizei nicht erhalten. Collien Fernandes widersprach dieser Darstellung und betonte, nie ein Schreiben aus Itzehoe erhalten zu haben. „Damit fehlten Ermittlungsansätze zur Identifizierung eines möglichen Täters. Damit wurde das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt“, so Müller-Rakow.

Jetzt aber hat sich die Lage geändert. Collien Fernandes’ Anzeige in Spanien richtet sich nicht mehr wie noch in Itzehoe gegen „Unbekannt“, sondern gegen ihren damaligen Ehemann.

Auch ihre Vorwürfe sind konkreter. Und deshalb ermittelt auch wieder die Staatsanwaltschaft Itzehoe basierend auf der Anzeige aus dem November 2024. Müller-Rakow: „Das heißt: In der Sache schließen sich jetzt weitere Prüfungen an. Dabei geht es um die Klärung des Sachverhalts und die Auswirkungen auf die Frage der rechtlichen Würdigung.“

Konkret liefen die Ermittlungen im Zusammenhang mit Paragraf 202a Strafgesetzbuch: Dieser regelt das „Ausspähen von Daten“ in Deutschland. Es handelt sich um ein Cybercrime-Delikt, das unbefugten Zugriff auf besonders gesicherte Daten – zum Beispiel Passwörter für Social-Media-Accounts – unter Strafe stellt.

Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Itzehoe vom Freitagnachmittag bezieht sich das jetzt eingeleitete Ermittlungsverfahren auf den Vorwurf der Nachstellung gemäß Paragraph 238 Absatz 1 Nummer 7 und 8 des StGB. Dort heißt es, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer einen Inhalt, „der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“.

Ulmens Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des „Spiegel“ an, bei der es sich „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.

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