Hamburg Wer Frauen digital auszieht, muss in Deutschland kaum etwas befürchten
Der Fall Collien Fernandes macht ein Problem sichtbar, das viele betrifft: Deepfake-Pornos werden in Deutschland oft nicht strafrechtlich verfolgt. Das Strafrecht hinkt der digitalen Realität hinterher.
Stellen Sie sich vor, ein Foto von Ihnen wird mit künstlicher Intelligenz manipuliert. Sie werden digital ausgezogen, vielleicht sogar in ein pornografisches Video montiert. Sie gehen zur Polizei und wollen Anzeige erstatten. Doch dort beginnt das Problem: Die Rechtslage ist kompliziert und oft ist unklar, welcher Straftatbestand überhaupt greift.
So absurd es klingt: Deepfakes sind zwar nicht straffrei – aber das Strafrecht ist für diese neue Form digitaler Gewalt schlecht vorbereitet. Je nach Einzelfall können Beleidigung, Verleumdung oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen greifen. Einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes gibt es jedoch nicht.
Auch deswegen dürften in Deutschland nur verschwindend wenige Fälle bei der Polizei landen, obwohl die Klicks auf Deepfake-Seiten weltweit in die Milliarden gehen.
Es ist also kein Wunder, dass Collien Fernandes, die inzwischen in Spanien lebt, ihre Anzeige wegen pornografischer Deepfakes dort gestellt hat. Spanien gilt seit Jahren als Vorbild im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen – etwa durch elektronische Fußfesseln für Gewalttäter oder strengere Gesetze bei digitaler sexueller Gewalt. Während Deutschland noch versucht, neue Verbrechen in alte Paragrafen zu pressen, passt Spanien seine Gesetze schneller an neue Formen von Gewalt an.
Nun hat Justizministerin Stefanie Hubig angekündigt, Schutzlücken schließen zu wollen. Das schnelle Reagieren ist ein gutes Signal. Doch entscheidend ist nicht das Tempo der Ankündigung, sondern das Tempo der Gesetzgebung. Frauen und Mädchen besser zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen, ist längst überfällig. An fehlenden Informationen kann es nicht scheitern. Spanien zeigt, wie es geht.