Berlin/Madrid Nach Fernandes-Vorwürfen: Wie digitale Gewalt gegen Frauen in Spanien geahndet wird
Collien Fernandes klagt gegen ihren Ex-Mann – allerdings nicht in Deutschland. Warum das spanische Recht bei digitaler Gewalt Möglichkeiten bietet, die hiesige Gerichte bislang nicht haben.
Der jüngste Fall um die Moderatorin Collien Fernandes hat die Debatte über Gewalt gegen Frauen auf eine neue Ebene gehoben. Fernandes hatte kürzlich Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Da das Paar zuletzt auf Mallorca lebte, wird der Fall vor einem speziellen Fachgericht für Gewalt gegen Frauen in Palma de Mallorca verhandelt.
Mit seiner Frauen- und Gleichstellungspolitik setzt das Land inzwischen neue Maßstäbe. Auch deshalb soll sich Fernandes laut Spiegel-Bericht dazu entschieden haben, die Klage nicht in Deutschland einzureichen. Das sind die entscheidenden Unterschiede im System:
Der entscheidende Hebel liegt in der Definition von sexualisierter Gewalt. Spanien hat mit dem Grundsatz „Solo sí es sí“ („Nur Ja heißt Ja“) im Jahr 2022 einen Paradigmenwechsel vollzogen. Jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung ist damit strafbar. Es ist also egal, ob das Opfer sich wehrt oder eine Handlung womöglich aus Angst geschehen lässt.
In Deutschland gilt hingegen der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Während das deutsche Sexualstrafrecht also oft noch nach dem Widerspruch oder einer physischen Widerstandshandlung sucht, stellt Spanien das Einverständnis (den Konsens) ins Zentrum.
Spanien arbeitet zudem derzeit an speziellen Straftatbeständen für sexualisierte Deepfakes – also realistisch wirkende Medieninhalte, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder verfälscht worden sind – und andere digitale Übergriffe. Deepfakes „sexueller oder schwer beleidigender Natur“ sollen demnach als Verbrechen gegen die moralische Integrität und als Verletzung von Privatsphäre und Würde geahndet werden – nicht nur als einfache Beleidigung.
In Deutschland fallen solche Taten oft in eine rechtliche Grauzone zwischen Beleidigung, Verleumdung und dem Recht am eigenen Bild, was die strafrechtliche Verfolgung komplexer und langwieriger macht.
Spanien hat bereits seit 2004 ein System etabliert, das es in dieser Form in Deutschland nicht gibt: Das Land hat besondere Justizabteilungen für Fälle von Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Durch gezielte Schulungen zu Gleichstellung und Geschlechtsdiskriminierung schaffen Richter und Staatsanwälte einen geschützten Raum, der es Betroffenen erleichtern soll, über ihre Erfahrungen zu sprechen, so die Idee.
Damit es gar nicht erst zu weiterer Gewalt kommt, setzt die spanische Polizei seit fast zwei Jahrzehnten auf das System ‚VioGén“ (kurz für violencia de género – geschlechtsspezifische Gewalt). Der intelligente Algorithmus analysiert Risikofaktoren wie Vorstrafen oder Waffenbesitz, um die akute Gefahr für Betroffene zu berechnen, von ihrem (Ex-)Partner angegriffen zu werden. Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Schutzkonzepte – von der elektronischen Fußfessel für den Täter bis hin zum 24-Stunden-Polizeischutz für Frauen in höchster Lebensgefahr.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte nun an, mit einem neuen Gesetz Strafbarkeitslücken im Fall von digitaler Gewalt zu schließen. Den Sendern RTL und ntv sagte sie: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können, sondern dass sie damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam strafrechtlich verfolgt werden.“