Leer Versuchter Mord an eigener Mutter – Leeraner vor Gericht
Vor dem Landgericht Aurich muss sich ein Leeraner für den versuchten Mord an seiner eigenen Mutter verantworten. Es existiert ein Video vom Angeklagten während der Tat.
Leer - Im vergangenen September ging ein Notruf bei der Leitstelle in Wittmund ein. Am Telefon war ein Leeraner. Die Polizei müsse zu ihm nach Hause kommen, sagte er und legte auf. Die Leitstelle rief ihn zurück. Da gab der Leeraner an, seine Mutter getötet zu haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs wird allerdings klar: Die Mutter ist nicht tot. „Sie röchelt. Sie liegt im Sterben“, sagte der Leeraner selbst zum Schluss am Telefon. Das Gespräch wird unterbrochen, als Polizisten bei der Wohnung eintreffen.
Unter anderem die Aufzeichnungen dieser Anrufe waren am Donnerstag, 19. März 2026, Teil der Verhandlung der Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich. Auf der Anklagebank saß der Leeraner, der auch den Notruf absetzte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen vor, am 28. September 2025 versucht zu haben, seine zu diesem Zeitpunkt 75-jährige pflegebedürftige Mutter heimtückisch zu ermorden.
Mutter betäubt und dann schwer verletzt
Der Angeklagte soll dafür am Tatabend seiner Mutter erst einen Kaffee gebrüht haben, den er mit Betäubungsmitteln versetzt haben soll. Dann soll er den linken Arm des Opfers mit einer Rasierklinge schwer verletzt haben. Der Angeklagte sagte vor Gericht zwar nichts, er gab die Tat aber unter anderem bei dem Anruf mit der Leitstelle und später in der Untersuchungshaft zu. Rechtsmedizinerin Ruth Barkhoff kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Mutter von insgesamt zwei Beruhigungsmitteln betäubt worden sei und die Rasierklinge als Tatwerkzeug in Frage komme. Das Opfer sei durch mehrere Schlaganfälle bereits im Vorfeld geschwächt gewesen. Es habe keine Abwehrverletzungen gegeben. Das Opfer sei also nicht mehr in der Lage gewesen, sich zu verteidigen.
Barkhoff beschreibt aber auch, dass die zugefügten Wunden teils sehr tief gewesen seien. Auch wenn keine Arterien verletzt worden seien, habe das Opfer rund einen Liter Blut verloren. Hätten die Einsatzkräfte nicht gehandelt, hätte das Opfer auch verbluten können. Im Anschluss kam das Opfer erst in das Klinikum Leer und später in das Borromäus-Hospital. Es musste intensivmedizinisch versorgt und drei Tage in ein künstliches Koma gelegt werden. Die Mutter hat den Angriff aber überlebt.
Mutter sollte als Zeugin aussagen
Die Mutter war selbst auch als Zeugin geladen. Sie hatte aber kurz vor der Verhandlung einen weiteren Schlaganfall und wollte ihrem Sohn ohnehin nicht entgegentreten, gab Richter Malte Sanders vor Prozessbeginn bekannt. Während der Ermittlungen machte die Mutter ebenfalls keine Angaben zur Tat, so der leitende Kriminalhauptkommissar vor Gericht.
Die Beziehung zwischen Mutter und Sohn sei von vielen Streits geprägt gewesen. Das sagen zwei Nachbarn an diesem Tag vor Gericht aus. Einer hörte die beiden regelmäßig laut streiten. Rund zehn Tage vor der Tat sogar so heftig, dass er die Polizei rief. „Meine Freundin sagte zu mir, dass da Gepolter ist. Dann hörte ich ‚Aua, aua‘ von einer Frauenstimme“, so der Nachbar. Regelmäßig habe er außerdem Selbstgespräche vom Angeklagten vernommen.
Angeklagter im Video: „Danke für nichts.“
Im Vorfeld der Tat wurde mehrmals die Polizei zu der Wohnung des Angeklagten und seiner Mutter gerufen. Der Angeklagte war überfordert mit seiner Lebenssituation und der Pflege seiner Mutter, stellt Psychiater Prof. Dr. Wolfgang Trabert in seinem Gutachten heraus. Der Angeklagte habe keine Freunde und sei ein pessimistischer Mensch. Mehrere Male habe er beim sozialpsychiatrischen Dienst angerufen und Suizidgedanken geäußert – beim Eintreffen der Mitarbeiter vor Ort dann aber wieder abgestritten. Der Angeklagte habe zudem mehrmals geäußert, Stimmen zu hören und das Gefühl zu haben, verfolgt oder beobachtet zu werden. Er habe mehrmals nach Hilfe gefragt. Hilfsangebote habe er aber nicht wahrgenommen. Auch bei einem Arzt oder Psychiater habe er sich nicht gemeldet. „Er sieht nicht die Schuld bei ihm selbst, sondern bei den anderen“, so Trabert. Das zeige sich auch in einem Video vom Tatabend – aufgenommen ist es vom Angeklagten selbst. Es zeigt ihn, wie er neben seiner verletzten Mutter sitzt und Dinge sagt wie „Danke für nichts“. Der Psychiater sieht außerdem beim Angeklagten eine „schwierige depressive Episode“ im Vorfeld der Tat, jedoch keine Schizophrenie.
Elf Tage vor der Tat – am 17. September 2025 – ging beim sozialpsychiatrischen Dienst ein Anruf des Angeklagten ein. Er und seine Mutter würden sich nur noch streiten, so Trabert. Zwei Tage später ein erneuter Anruf: Wenn seine Mutter jetzt nicht abgeholt wird, dann tue er ihr etwas an. Er könne für nichts garantieren. Der Dienst zog die Polizei hinzu. Vor Ort habe man die Lage dann beruhigen können. Am 23. September 2025 meldeten sich Mutter und Sohn gemeinsam beim Dienst. Es sei ruhig zwischen den beiden, der Angeklagte habe sich sogar am Telefon entschuldigt. Zu der Tat kam es fünf Tage später aber trotzdem.
Am Freitag, 20. März 2026, wird der Termin um 9 Uhr fortgesetzt. Dann wird auch ein Urteil erwartet.