Urteil in Aurich Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung
Bis zum Schluss hat ein 27-Jähriger vor Gericht bestritten, seine Lebensgefährtin mehrfach vergewaltigt zu haben. Dennoch wurde er vom Landgericht Aurich zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt.
Aurich - Ein 27-jähriger Auricher soll seine ehemalige Lebensgefährtin fünfmal vergewaltigt haben. Zusätzlich warf ihm die Staatsanwaltschaft vier sexuelle Übergriffe, zwei sexuelle Belästigungen und eine Todesdrohung vor. Die Taten soll er zwischen März und Mai 2023 in einer Wohnung in der Auricher Innenstadt begangen haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich verurteilte ihn am Montag, 16. März 2026, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Angeklagte kam aus dem Gerichtssaal direkt in Untersuchungshaft. „Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr“, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla die getroffene Anordnung. Der Mann habe keinen Job und keine sozialen Bindungen in Deutschland. Auf die Frage, ob die Botschaft oder ein Angehöriger benachrichtigt werden solle, schüttelte der Angeklagte den Kopf.
Die Geschädigte flüchtete in ein Frauenhaus
Nach Auffassung der Kammer haben die Taten wie vorgeworfen stattgefunden. Bei Vergewaltigungen soll der Angeklagte die Frau gefügig gemacht haben, indem er ihr das Handgelenk verdrehte oder ihr auf eine bestehende Sehnenverletzung am Bein drückte. Bei einer weiteren Tat soll er ihre Jeans zerrissen haben. Weitere Vergewaltigungen, bei denen er ihr große Schmerzen zufügte, sollen gefolgt sein. Ende Mai 2023 soll er der Geschädigten gedroht haben, wenn sie schwanger würde, bringe er sie um. Sie nahm das sehr ernst und brachte sich in einem Frauenhaus in Sicherheit.
Das Gericht glaubte den Schilderungen der Frau. „Aus unserer Sicht ist die Aussage glaubhaft und die Zeugin glaubwürdig“, sagte der Richter. Die Geschädigte habe über die Tatvorwürfe hinaus keine Tendenz gezeigt, den Angeklagten zu belasten.
Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft
Sie trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Die verspätete Anzeige begründete sie damit, sie habe dem gemeinsamen vierjährigen Sohn den Vater nicht vorenthalten wollen. Deshalb habe sie die Übergriffe, die an den Umgangstagen stattgefunden hätten, nicht gemeldet. Auch sei sie in Sorge gewesen, dass man ihr bei einer Aussage das Kind wegnehmen würde oder dass sie wegen Körperverletzung belangt würde. Denn bei einer der Vergewaltigungen hatte sie dem Angeklagten in die Lippe gebissen, was ihn jedoch nicht von seinem Vorhaben abbrachte.
„Es passiert viel, sie lässt es zu, weil sie ihr Kind nicht verlieren möchte“, beurteilte Richter Gralla die Situation der Geschädigten. Aus Sicht der Kammer spreche es für eine Erlebnisbasiertheit, dass sie die zahlreichen Vorwürfe bei mehreren Aussagen konstant habe schildern können. Bis das Urteil rechtskräftig wird, bleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Gegen die Entscheidung steht ihm das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.