Hamburg Grabräuber-Prozess: Haben Geschwister Artefakte von Tutanchamun verkauft?
Gestohlene ägyptische Artefakte, millionenschwere Zahlungen aus dem Ausland und ein Hamburger Geschwisterpaar, das sich angeblich bereichert hat: Vor dem Landgericht wird aktuell ein komplexer Schmuggelfall verhandelt.
Die beiden Angeklagten verbergen ihre Gesichter nicht. Entspannt reden sie mit ihren Verteidigern, während sich der Zuschauerraum in Saal 398 füllt. Würden die Verteidiger keine Roben tragen, könnte man die beiden Angeklagten kaum von den Juristen unterscheiden: gepflegt, schick gekleidet und unbeeindruckt von den Kameras im Saal.
Die Angeklagten sind Bruder und Schwester, beide in Hamburg geboren. Ihr Vater ist ein in Ungnade gefallener Antikenhändler. 2023 wurde er in Hamburg festgenommen und nach Frankreich ausgeliefert.
Er soll eine führende Rolle in einem Schmuggelring für ägyptische Kulturgüter gespielt haben, der unter anderem dem Metropolitan Museum of Art in New York einen gestohlenen Goldsarg im Wert von 3,5 Millionen Euro verkauft haben soll. 2019 musste das Museum den Sarg an Ägypten zurückgeben.
In Frankreich läuft noch ein Verfahren gegen ihn, doch Medien berichten, dass er nach Hamburg zurückgekehrt ist. Solange er sich regelmäßig bei der Polizei meldet, dürfe der über 80-Jährige in der Hansestadt bleiben. Währenddessen stehen seine Kinder vor Gericht: der Sohn wegen Hehlerei und Betrugs, die Tochter wegen Geldwäsche.
Wie ihr Vater sollen auch die Geschwister in den Handel mit Artefakten aus Grabplünderungen verwickelt gewesen sein. Der Sohn soll unter anderem eine antike Kleopatra-Büste aus einer Raubgrabung für 35 Millionen Euro an ein Museum in den Vereinigten Arabischen Emiraten verkauft haben. Ein zwischengeschalteter Händler gab ihn fälschlicherweise als Eigentümer aus. Der Angeklagte soll dabei mehr als 23 Millionen Euro verdient haben.
Auch am Verkauf von Artefakten von Tutanchamun und der Prinzessin Henuttawy sollen die Angeklagten beteiligt gewesen sein. Ein Teilbetrag des Kaufpreises der Tutanchamun-Stele in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro wurde laut Ermittlungen Anfang Januar 2017 auf ein Konto der Angeklagten überwiesen und von ihnen sowohl für eigene Zwecke als auch für Dritte genutzt.
Vor Gericht schweigen die Geschwister und beantworten nur Fragen zu ihrer Person. Der Anwalt der Tochter kündigt für nächste Woche eine kurze Stellungnahme an. Anschließend ergreift der Verteidiger des 48-Jährigen das Wort: „Wir werden eine Menge aufzuarbeiten haben“, beginnt er seine Rede, die sich über mehrere gedruckte Seiten erstreckt. Für den Prozess sind insgesamt 17 Termine angesetzt.
Er sei sicher, dass sein Mandant zum Ende des Verfahrens freizusprechen sei. „Es ist nicht das erste Mal, dass der ägyptische Staat behauptet, ihm seien Güter abhandengekommen“, fährt er fort. Es sei nicht nachweisbar, dass die Güter illegal ausgeführt wurden. Zu klären sei auch, woher die Artefakte tatsächlich stammen würden. „Wann und wo die Büste ausgegraben sein soll, weiß die Staatsanwaltschaft nicht.“
Der Anwalt betont, sein Mandant habe die Artefakte „gutgläubig“ erworben. „Hier sitzen offensichtlich die Falschen auf der Anklagebank.“ Der 48-Jährige kenne Grabplünderungen nur aus den „Indiana Jones“-Filmen.
Die Richterin erklärt, dass der Prozess kompliziert werden könnte. Es sei schwierig, Zeugen zu erreichen. „Es ist abenteuerlich“, so die Richterin. Nachrichten an die Justiz in Frankreich, den USA und Kanada seien bislang „im Nirvana verhallt“. Eine Zeugenladung nach Kanada allein könne bis zu sechs Monate dauern.
Der illegale Antikenhandel ist ein weltweites Geschäft. Laut „National Geographic“ sind in Ägypten bereits rund ein Viertel der 1100 bekannten archäologischen Stätten stark beschädigt. Grabräuber schaffen wertvolle Artefakte außer Landes und verkaufen sie an Museen – alles im Namen der Sicherung eines kulturellen Erbes.
Dabei verschärfen seit den 1950er-Jahren betroffene Länder ihre Gesetze, um gegen die Entfremdung ihrer eigenen Artefakte vorzugehen. In Ägypten gilt seit 1983 das Antikengesetz, auf das sich auch die Staatsanwaltschaft stützt. Danach gehören alle Gegenstände von kultureller Bedeutung oder die älter als 100 Jahre sind, dem Staat.