Osnabrück  Beweismittel abgefackelt: Mitglieder von Ostercappelner Familie erhalten Haftstrafen

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 09.03.2026 05:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht Osnabrück hat drei Männer verurteilt, die im Mai 2020 mehrere Autos angesteckt haben. Foto: Michael Gründel
Das Landgericht Osnabrück hat drei Männer verurteilt, die im Mai 2020 mehrere Autos angesteckt haben. Foto: Michael Gründel
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Im Mai 2020 brannten auf dem Gelände einer Osnabrücker Abschleppfirma mehrere Fahrzeuge aus. Die Staatsanwaltschaft nahm damals Ermittlungen auf. Die Fahrzeuge hatte sie zuvor als Beweismittel sichergestellt. Nun müssen drei Männer mit Clan-Hintergrund ins Gefängnis.

In einer Nacht Mitte Mai 2020 geraten auf dem Gelände eines Abschleppbetriebs im Osnabrücker Stadtteil Fledder mehrere Fahrzeuge in Brand. Besonders zwei hochpreisige Mercedes-Limousinen werden erheblich beschädigt. Ein Umstand, der die Clan-Ermittler der Staatsanwaltschaft Osnabrück auf den Plan ruft – und der bald sechs Jahre später am Landgericht Osnabrück zu mehreren Freiheitsstrafen führt.

Die Richter der 10. Großen Strafkammer nämlich sind nach einem monatelangen Indizienprozess überzeugt, dass drei Männer die Autos in jener Mainacht angezündet haben. Das teilt das Landgericht mit. Demnach kletterten die Männer über eine Mauer, übergossen die beiden Limousinen und weitere Autos mit Lackfarbe und zündeten sie anschließend an.

Das Gericht erklärte die Männer im Alter heute 30, 33 und 35 Jahren für schuldig wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Verstrickungsbruchs – so wird die Beschädigung oder Zerstörung dienstlicher Siegel bezeichnet. Mit solchen waren die beiden Mercedes-Fahrzeuge versehen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie kurz zuvor als Beweismittel beschlagnahmt in einem mutmaßlichen Fall von Versicherungsbetrug.

Die Freiheitsstrafe für den 30-Jährigen beträgt zwei Jahre, das Gericht setzte sie zur Bewährung aus. Der 33-Jährige erhielt eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten. Wegen einer anderen Verurteilung fließt diese in eine Gesamtstrafe von vier Jahren ein, die der Mann wird absitzen müssen. Der 35-Jährige erhielt eine Einzelstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Weil es gegen ihn noch weitere Verurteilungen gibt, wird er eine Gesamtstrafe von neun Jahren im Gefängnis verbüßen müssen.

Der 33-Jährige und der 35-Jährige sind der Grund, weswegen die Clan-Ermittler der Osnabrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führten. Beide entstammen der in Ostercappeln ansässigen Familie Z. Verschiedene Mitglieder sind bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück als sogenannte „Clan-Kriminelle“ geführt.

Die beiden Limousinen, die im Mai 2020 ausbrannten, hatte die Staatsanwaltschaft zuvor wegen des Verdachts auf Versicherungsbetrug beschlagnahmt. Mit ihnen, so der Verdacht damals, wurden womöglich Unfälle fingiert, um Versicherungssummen einzustreichen. Wegen des Brandschadens konnten die Ermittlungen 2020 nicht fortgeführt werden.

Durch die Brandstiftung entstand nach Feststellung des Gerichts ein Sachschaden in Höhe von 33.000 Euro. Zudem drohten die Flammen, auf ein anliegendes Wohnhaus überzugreifen. Ob die drei Männer bereit waren, das in Kauf zu nehmen, konnte das Gericht nicht feststellen. Die Männer hätten aber so oder so eine hohe kriminelle Energie entwickelt, erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung. Zugunsten der Angeklagten sprach demnach allein, dass die Taten bereits weit zurück liegen.

Ursprünglich war in dem Verfahren auch noch ein Mann aus Flensburg angeklagt. Er sollte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Tat geleistet haben. Den Vorwurf konnte das Gericht nicht erhärten. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

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