Brüssel  Entscheidung in Brüssel: Der Veggieburger darf Veggieburger bleiben – mit einer Einschränkung

Katrin Pribyl
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Von Katrin Pribyl
| 05.03.2026 17:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Discounter wie Aldi und Lidl aber auch Fast-Food-Ketten wie Burger-King waren gegen das Bezeichnungsverbot für Veggie-Alternativen. Foto: imago images/Joerg Boethling
Discounter wie Aldi und Lidl aber auch Fast-Food-Ketten wie Burger-King waren gegen das Bezeichnungsverbot für Veggie-Alternativen. Foto: imago images/Joerg Boethling
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Im Streit um Veggieburger und Soja-Schnitzel hat die EU einen Kompromiss gefunden. Während einige Bezeichnungen für Pflanzenprodukte erlaubt bleiben, müssen Hersteller nun für andere neue Namen finden.

Europas Saga um den Veggieburger ist beendet. Selbst wenn es sich um eine pflanzliche Alternative handelt und nicht um ein Tierprodukt, darf die Bezeichnung weiter auf dem Etikett der Produkte stehen. Dasselbe gilt für Begriffe wie Tofu-Wurst, Erbsen-Steak oder Soja-Schnitzel. Am Donnerstag einigten sich Vertreter des EU-Parlaments, der Kommission und des Rats der 27 Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss, nachdem im Dezember die Verhandlungen noch ohne Ergebnis abgebrochen worden waren.

„Wenn auf einem Produkt vegetarisch oder vegan steht, dann weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass es sich nicht um Fleischprodukte handelt“, lobte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese das Ergebnis. Die Menschen sollten „selbst entscheiden, was sie essen und was sie nicht essen“. Auch wenn im Kreis etlicher Parlamentarier Erleichterung herrschte, dass das Reizthema endlich vom Tisch war.

Es bleibt nicht alles beim Alten. Vielmehr werden einige Änderungen dazu führen, dass sich Anhänger vegetarischer Kost umstellen und Unternehmen für einen Teil ihrer pflanzlichen Waren neue Namen ausdenken müssen. Künftig sind konkrete Bezeichnungen von Tieren oder Tierteilen wie Schwein („Pork“), T-Bone, Rinderhüfte, Hühnchen („Chicken“), Leberpastete oder Speck („Bacon“) für vegetarische Produkte verboten.

Allgemeinere, also weiter gefasste Begriffe wie Burger, Schnitzel oder Wurst dürfen derweil weiterhin verwendet werden, auch wenn kein Fleisch im Produkt steckt. Bahnt sich damit ein Chaos an? Wie nämlich wird die Kompromisslösung ausgelegt? Sind Bezeichnungen wie Kartoffelchips à la „Smokey Bacon“ noch gestattet? Hinter den Kulissen hieß es, die Diskussion über Einzelfälle gehe weiter. Ausnahmen könnten zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Im Kern ging es bei der Diskussion um die Frage, ob Konsumenten durch Lebensmittel getäuscht werden, die als Fleisch getarnt sind, aber kein Fleisch enthalten. So jedenfalls sahen es Teile der christdemokratischen Europäischen Volkspartei und vor allem die Landwirtin Celine Imart, jene französische EU-Abgeordnete der Republikaner, die den Vorstoß eingebracht hatte und bis zuletzt als selbsterklärte Anwältin der Rinderbauern argumentierte, Produkte „aus Pflanzen, aus Laboren, aus Tofu oder Insektenmehl“ als Fleisch zu bezeichnen, sei für die Verbraucher „irreführend“.

Sie wolle „die Dinge beim Namen nennen“. Doch lediglich die Vertreter der beiden Rechtsaußen-Fraktionen, die sogenannten Patrioten für Europa und die ESN-Fraktion, der die AfD angehört, schienen ohne Abweichler Imarts Wunsch zu unterstützen. Dagegen wollten sich die meisten Vertreter der anderen Fraktionen des EU-Parlaments und der Großteil der Mitgliedstaaten für einen im Juli von der EU-Kommission vorgelegten Kompromiss aussprechen,

Selbst etliche Kollegen aus Imarts eigenem konservativen Lager, darunter CDU- und CSU-Europaabgeordnete, reagierten zuletzt genervt auf die Debatte. Man hätte in der EU aktuell „wichtigere Probleme, als sich über Kohlrabi-Schnitzel zu streiten“, hieß es.

Deutschland votierte gegen das Bezeichnungsverbot – nach einem anfänglichen Schlingerkurs wohlgemerkt. So meinte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) noch im Herbst: „Eine Wurst ist eine Wurst.“ Diese sei nicht vegan. Und auch Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte den Vorstoß zunächst nicht gänzlich abgelehnt. Die Kehrtwende in Berlin kam zwar mit Verweis auf „unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft“ sowie bürokratische Hürden. Der Aufschrei in der Bevölkerung dürfte beim Meinungsumschwung aber geholfen haben.

Die Debatte, ob es die EU auch in Zukunft erlaubt, vegane Frikadellen auf den Grill zu werfen, hatte bei vielen Bürgern Spott und Ärger ausgelöst. War das wirklich die Priorität der Gemeinschaft? Hinzu kam die Kritik aus der Lebensmittelbranche. Obwohl das mittlerweile breite Sortiment aus Imitaten im Kühlregal von Supermärkten bei vielen Steakliebhabern für Unverständnis sorgt, liegen pflanzliche Produkte wie Seitan-Mortadella im Trend.

Fans der Fleischalternativen verweisen gerne auf ihre Gesundheit oder die Treibhausgasemissionen aus Viehzuchtbetrieben. Und Unternehmen haben das gute Geschäft längst erkannt. So ist in Deutschland die Produktion von vegetarischen oder veganen Fleischersatzprodukten in den vergangenen Jahren weiter gewachsen, im Vergleich zu 2019 hat sie sich in den folgenden fünf Jahren gar mehr als verdoppelt. 2024 betrug der Wert der Waren mehr als 647 Millionen Euro.

Mehrere Firmen – darunter die Discounter Aldi Süd und Lidl, die Burgerkette Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat – hatten sich deshalb schon vor Monaten in einem gemeinsamen Brief gegen die Idee des Veggieburger-Banns ausgesprochen. Unter anderem Rügenwalder Mühle hatte darüber hinaus vor den Folgen einer Änderung gewarnt.

Die kurzfristigen Umstellungskosten schätzte das Unternehmen laut einer Sprecherin auf einen „einstelligen mittleren Millionenbetrag“. Betroffen wären rund 60 Produkte, deren Namen und Verpackungen neu gestaltet werden müssten.

Die Veggieburger-Geschichte war Teil eines größeren Pakets, mit dem die EU Agrarvorschriften vereinfachen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette ergreifen will.

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