Ostfriesland  Anbindehaltung ade – und die Bauern gleich mit?

Lars Löschen
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Von Lars Löschen
| 04.03.2026 15:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Kühe stehen angebunden in einem Stall. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Kühe stehen angebunden in einem Stall. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Niedersachsen verbietet die Anbindehaltung von Rindern. Aber was für einen Stellenwert hat sie in Ostfriesland noch? Könnten mit der Anbindehaltung auch die Bauern verschwinden?

Hannover/Landkreis Leer/Rheiderland - Das Land Niedersachsen will die Anbindehaltung von Rindern abschaffen. Gemeint damit sind Betriebe, in denen Kühe ganzjährig oder nur über den Winter angebunden im Stall stehen – ohne sich frei bewegen zu können. Anfang Februar hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Ministerin Miriam Staudte (Grüne) einen Erlass vorgestellt, der die Anbindehaltung von Rindern grundsätzlich untersagt. Staudte wolle „mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung umsetzen“.

Um- und Neubau von Ställen – melden Sie sich bei uns!

Sind Sie Landwirt und von dem Verbot der Anbindehaltung betroffen? Oder haben Sie schon vor Jahren Ihren Anbindestall umgebaut? Dann würden wir gerne mit Ihnen sprechen und den Lesern Ihre Hofgeschichte näherbringen. Melden Sie sich gerne unter l.loeschen@zgo.de und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

Doch wie viele Betriebe betrifft das eigentlich noch? Insgesamt gab es im Mai 2025 in Niedersachsen rund 18.000 rinderhaltende Betriebe mit etwa 2,2 Millionen Tieren. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nach Schätzung des ML deutlich mehr als 1.000 Betriebe, die Rinder in Anbindehaltung halten. Hierbei handelt es sich eher um unterdurchschnittlich große Betriebe.

In einigen Betrieben in Ostfriesland werden noch Rinder über den Winter aufgestallt. Symbolfoto: Lars Löschen
In einigen Betrieben in Ostfriesland werden noch Rinder über den Winter aufgestallt. Symbolfoto: Lars Löschen

Anbindehaltung in Ostfriesland – Wie sieht es aus?

Und in dieser Region? „Nur sehr wenige Landwirte haben hier noch Anbindehaltung“, sagt Klaus Borde. Er ist selbst Landwirt in Jemgum und Vorsitzender im Kreisverband Leer des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland. „Ich glaube, ganzjährige Anbindehaltung gab es in Ostfriesland noch nie so richtig“, so Borde. Genaue Zahlen hat er nicht. Auch der Landkreis Leer kann auf Anfrage dieser Redaktion hier keine Angaben machen. Es gebe Betriebe im Kreisgebiet, in denen die Anbindehaltung noch praktiziert wird. „Es dürfte sich aber vorwiegend um saisonale Anbindehaltung handeln“, so der Landkreis.

Klaus Borde ist Vorsitzender im Kreisverband Leer des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Klaus Borde ist Vorsitzender im Kreisverband Leer des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland. Foto: Klaus Ortgies/Archiv

Klaus Borde erklärt, dass noch einige kleinere bis mittlere Betriebe ihre Jungtiere über den Winter angebunden im Stall stehen hätten. „Jungtiere werden meist spät aufgestallt und kommen früh wieder auf die Weide. Wir reden hier von keinem halben Jahr, in dem die Tiere angebunden sind.“ Diese Betriebe müssten sich nun nach Alternativen umsehen. Oft käme nur ein Neubau oder das Pachten eines modernen Stalls in Frage. Das Umbauen von alten Ställen sei durch diverse Bauvorschriften nicht so einfach. „Das verunsichert natürlich die Landwirte“, sagt Borde. Könnten einige Bauern in dieser Region deswegen die Landwirtschaft auch aufgeben? „Es besteht zumindest die Gefahr. Wobei es am Ende natürlich Einzelfallentscheidungen sind“, sagt Borde. Neben den Finanzen spiele auch die familiäre Situation eine Rolle. Gibt es eine Hofnachfolge? „Außerdem müssen die Höfe im Zweifel aus ihrer Ortslage raus. Je nach Entfernung muss dann auch das Wohnhaus mit und beispielsweise muss dann auch ein neuer Siloplatz gebaut werden“, so Klaus Borde.

Wie viel kostet ein neuer Kuhstall?

Im Laufstall sind die Tiere nicht angebunden und können sich frei zwischen Fressgitter und Liegebox bewegen. Entweder laufen die Rinder auf Spaltenboden oder auf Beton- oder Gummiflächen, die von einem Schieber gereinigt werden. Der Laufstall ist immer noch die erste Wahl, wenn es um einen Neubau geht, heißt es vom Beratungsring Leer. Hier werden rund 300 Betriebe in ganz Ostfriesland beraten. Es gibt aber beispielsweise auch die Haltung auf Stroh oder Tretmistställe. Tretmistställe haben ein leichtes Gefälle. Durch das Gewicht und die Bewegung der Kühe wandert der Mist langsam nach unten, wo er dann weggeräumt werden kann.

Ein neuer Kuhstall kostet mindestens 15.000 Euro pro Liegeplatz. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Ein neuer Kuhstall kostet mindestens 15.000 Euro pro Liegeplatz. Foto: Klaus Ortgies/Archiv

Im Gespräch mit dieser Redaktion erklärt ein Berater, dass es im vergangenen Jahr kaum Bauprojekte von Landwirten gegeben hätte. Das liege an den aktuell rückläufigen Milchpreisen und den hohen Zinsen bei der Bank. Auf das kommende Anbindeverbot sei der Beratungsring bisher kaum angesprochen worden. „Wir hatten neulich einen Betrieb, bei dem die Färsen über den Winter angebunden sind. Der Landwirt hat jetzt einen Pachtstall für seine Jungkühe“, so der Berater. „Das wäre aber wahrscheinlich auch ohne das Verbot passiert“, ergänzt er. Ein neuer Stall kostet Geld. Laut Beratungsring Leer müssten Landwirte mindestens 15.000 Euro pro Liegeplatz einplanen. Hier sei zwar schon die Melktechnik einberechnet, aber noch kein Fahrsilo oder Güllelager.

Fristen für Landwirte laufen

Für den Betrieb von Klaus Borde spielt das Verbot der Anbindehaltung keine Rolle. „Wir sind bestimmt schon vor 25 Jahren da komplett ausgestiegen“, sagt er. Borde bewirtschaftet einen Milchviehbetrieb mit 150 Milchkühen und rund 110 Hektar Grünland.

Die Anbindehaltung in Niedersachsen wird verboten. Foto: LAVES Tierschutzdienst/ML
Die Anbindehaltung in Niedersachsen wird verboten. Foto: LAVES Tierschutzdienst/ML

Niedersachsen ist das erste Bundesland, das einen vollständigen Ausstieg aus allen Formen der Anbindehaltung umsetzt. Betriebe, die ihre Rinder ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich im nächsten halben Jahr bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde melden, heißt es auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums. Sie müssen mitteilen, ob sie die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umstellen oder die Haltung aufgeben. „Für diese Betriebe wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden“, heißt es.

Betriebe, die noch die saisonale Anbindehaltung praktizieren, müssen sich in den nächsten drei Jahren bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde melden, heißt es weiter. Auch hier muss angegeben werden, ob umgebaut oder die Rinderhaltung eingestellt wird. Spätestens in sieben Jahren muss der Umbau abgeschlossen sein. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist aber noch um zwei Jahre verlängert werden.

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