Hannover  Cannabis auf Kosten der Krankenkasse? „Das hat der Minister offenbar falsch verstanden“

Jonas E. Koch
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Von Jonas E. Koch
| 27.02.2026 08:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer zahlt für Patienten mit einem Rezept für medizinisches Cannabis? Foto: IMAGO / epd
Wer zahlt für Patienten mit einem Rezept für medizinisches Cannabis? Foto: IMAGO / epd
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Viele Freizeitkiffer lassen sich ihr Gras von der Krankenkasse erstatten, sagte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi im noz-Interview. Doch die meisten Patienten zahlen offenbar selbst.

„Es gibt inzwischen Online-Portale, bei denen man relativ einfach an ein Cannabisrezept kommt“, berichtete der niedersächsische Gesundheitsminister Anfang Februar im Interview mit unserer Redaktion. „Wie in einem guten Weinladen“ könne man seine Beschwerden und das gewünschte Produkt angeben. „Und dann setzt ein Arzt irgendwo in Europa seine Unterschrift darunter“, erklärte Philippi das „Geschäftsmodell“ mit medizinischem Cannabis. „Das Problem ist, dass diese Rezepte von den Krankenkassen bezahlt werden. Das heißt, wir finanzieren über das Solidarsystem auch Freizeitkonsum.“

„Das hat der Minister offenbar falsch verstanden“, sagt Sascha Mielcarek, Geschäftsführer der bayerischen Firma Canify AG. Der Anbau von Cannabis im großen Stil ist in Deutschland streng reguliert, weshalb Unternehmen wie Canify unbehandeltes Cannabis importieren und hierzulande qualitativ prüfen, portionieren, verpacken und dann insbesondere an Apotheken verschicken. Dort können sich Patienten mit einem entsprechenden Rezept ihr medizinisches Cannabis dann abholen.

Insgesamt sei der Markt inzwischen etwa 700 Millionen bis eine Milliarde Euro groß, schätzt Unternehmer Mielcarek. „Wir sind in Deutschland noch weit davon entfernt, ein gesättigter Markt zu sein.“ Die Zahl der Rezepte für medizinisches Cannabis steigt dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zufolge. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 wurden bereits 142 Tonnen eingeführt – nahezu doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2024.

Wie gut die Geschäfte bei Canify genau laufen, will der Geschäftsführer nicht verraten. Aber das Geschäft mit medizinischem Cannabis entwickele sich „sehr dynamisch“ und der Absatz steige, berichtet Mielcarek. Von 2024 auf 2025 hat sich der Umsatz der Firma laut einer Pressemitteilung mehr als verdoppelt. Das große Cannabis-Geschäft mit den Krankenkassen also?

Grundsätzlich ist es zwar möglich, sich das von einem Arzt verschriebene Cannabis von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Doch die meisten Endkunden seiner Produkte „bekommen das nur selten von der Krankenkasse erstattet. Wir reden hier fast ausschließlich über Selbstzahler“, sagt Unternehmer Mielcarek.

Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zeigen: Während der Import getrockneter Cannabisblüten vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent anstieg, erhöhten sich die GKV‑Verordnungen im selben Zeitraum nur um neun Prozent. „Diese Diskrepanz deutet darauf hin, dass die gestiegene Importmenge überwiegend auf die Abgabe an Selbstzahler auf Privatrezept zurückzuführen ist“, heißt es von der Techniker Krankenkasse Niedersachsen.

Die „missbräuchliche Verwendung“ von Cannabis für den Freizeitkonsum „erfolgt zwar überwiegend über Privatrezepte und damit als Selbstzahlerleistung“, bestätigt auch das niedersächsische Gesundheitsministerium auf Anfrage. Der starke Anstieg der Importe werde „nicht primär durch medizinisch indizierte GKV‑Behandlungen, sondern überwiegend durch eine zunehmende Zahl an Privatrezepten von Selbstzahlern außerhalb der GKV‑Versorgung hervorgerufen“, ein Rückschluss auf eine höhere Zahl „echter“ Patienten sei daraus „nicht ableitbar“.

„Dass in einem gewissen Umfang auch ein Bezug von Medizinalcannabis zum Freizeitkonsum über die GKV-Versorgung und damit zu Lasten des Solidarsystems erfolgt, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.“ Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation der GKV und aktueller Diskussionen über mögliche Leistungseinschränkungen sei es „dringend geboten, dass Medizinalcannabis ausschließlich an Patienten mit einer medizinischen Indikation abgegeben wird“.

Minister Philippi habe „bereits in früheren Stellungnahmen wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere der Bezug über Online-Plattformen problematisch ist und missbräuchliche Nutzung erleichtert und ein Nachsteuern des Bundes gefordert.“ Niedersachsen hat im Bundesrat einen Antrag eingebracht, demzufolge die Erstverschreibung von Medizinalcannabis nur noch in einem echten Arztkontakt erfolgen dürfte. „Ob das konkrete Versandverbot im Gesetzgebungsverfahren Bestand haben wird, kann derzeit nicht abgesehen werden“, hieß es vom Gesundheitsministerium dazu.

„Viele Politiker beschäftigen sich leider nur oberflächlich mit dem Thema“, kritisiert Unternehmer Mielcarek „die Schwarz-Weiß-Trennung zwischen Patienten und Konsumenten“. Viele sogenannte Freizeitkonsumenten würden auch einen gesundheitlichen Nutzen verfolgen. „Das können Schlafstörungen, milde Depressionen, eine hohe Stressbelastung oder Rückenschmerzen sein“, sagt Mielcarek und fragt: „Ist man dann nicht auch ein Patient?“

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