Greetsiel  Mehr Glatteis vor Zweitwohnsitzen?

Lotta Groenendaal
|
Von Lotta Groenendaal
| 10.02.2026 14:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vereiste Straßen in Greetsiel: So wie hier am 5. Februar 2026 sah es in der vergangenen Woche auf vielen Nebenstraßen und Gehwegen Ostfrieslands aus. Fotos: Heinz Wagenaar
Vereiste Straßen in Greetsiel: So wie hier am 5. Februar 2026 sah es in der vergangenen Woche auf vielen Nebenstraßen und Gehwegen Ostfrieslands aus. Fotos: Heinz Wagenaar
Artikel teilen:

Nach den Eistagen bleibt der Frust. Es geht um nicht geräumte Wege vor Ferienhäusern, besonders in Greetsiel. Die Gemeinde Krummhörn zieht dazu eine erste Bilanz.

Greetsiel - Die Glätte der vergangenen Tage und Wochen scheint sich nun erst einmal verzogen zu haben. Der Frust sitzt bei vielen Anwohnern aber immer noch tief, auch in der Krummhörn: Vereiste Straßen und Gehwege prägten das Straßenbild, unter anderem in Greetsiel.

Solch eine Eisschicht lag am Donnerstag, 5. Februar 2026, auf vielen Gehwegen in Greetsiel.
Solch eine Eisschicht lag am Donnerstag, 5. Februar 2026, auf vielen Gehwegen in Greetsiel.

Ein Vorwurf wurde an diesen eisigen Tagen besonders in den sozialen Medien immer wieder laut: In den Siedlungen, in denen viele Zweitwohnsitze verzeichnet sind und die Grundstückseigentümer häufig nur in den wärmeren Monaten vor Ort sind, soll besonders wenig geräumt worden sein.

Greetsiel: Mehr Glatteis vor Zweitwohnsitzen?

Stellten Zweitwohnsitze diesen Winter ein Problem dar? Wir haben im Rathaus nach einer Bilanz gefragt. „In der Praxis betreffen Hinweise oder Beschwerden vereinzelt auch Grundstücke, deren Eigentümer sich nicht dauerhaft vor Ort aufhalten“, so Oliver Janssen, stellvertretender Bürgermeister der Krummhörn, auf Nachfrage. Diese Beschwerden gingen tatsächlich häufiger zu nicht dauerhaft bewohnten Grundstücken als zu den Erstwohnsitzen ein, so Janssen weiter. Allerdings seien die Unterschiede nicht gravierend. Es handele sich lediglich um eine geringfügig höhere Zahl an Beschwerden, die sich gegen Zweitwohnungsbesitzer richten.

Bedeuten mehr Zweitwohnsitze auch mehr vereiste Gehwege? Wir haben im Rathaus nachgefragt.
Bedeuten mehr Zweitwohnsitze auch mehr vereiste Gehwege? Wir haben im Rathaus nachgefragt.

Für die Räumpflicht ist es völlig unerheblich, wie oft sich ein Eigentümer tatsächlich auf dem Grundstück aufhält. Heißt im Klartext, auch Ferienhausbesitzer müssen sich darum kümmern, dass vor ihrem Haus im Winter gestreut wird – selbst wenn sie sich selbst Hunderte Kilometer entfernt aufhalten und nur im Sommer selbst in Greetsiel vor Ort sind. „Eigentümerinnen und Eigentümer haben dabei sicherzustellen, dass die Pflichten auch bei Abwesenheit erfüllt werden, beispielsweise durch Vertretungen oder beauftragte Dienstleister“, betont Janssen.

Warum man bei Glatteis und Schnee selbst mit anpacken muss

Prinzipiell ist in Ortschaften die Gemeinde für die Räumung der Straßen zuständig. Aber in den meisten Kommunen, auch in der Krummhörn, übertragen die Gemeinden diese Arbeiten per Straßenreinigungssatzung teilweise auch auf die Anwohner. In der Krummhörner Satzung sei unter anderem festgelegt, „zu welchen Zeiten Schnee zu räumen ist und in welcher Breite Gehwege verkehrssicher freizuhalten sind“, erklärt Janssen.

Dass Grundstückseigentümer selbst beim Winterdienst mit anpacken, sei in einer Flächengemeinde wie der Krummhörn „organisatorisch erforderlich“, heißt es aus dem Rathaus. Das klappt aber nicht immer wie gewünscht.
Dass Grundstückseigentümer selbst beim Winterdienst mit anpacken, sei in einer Flächengemeinde wie der Krummhörn „organisatorisch erforderlich“, heißt es aus dem Rathaus. Das klappt aber nicht immer wie gewünscht.

Dass Grundstückseigentümer selbst mit anpacken müssen, sei rechtlich zulässig, seit vielen Jahren bewährt und vor allem „für eine Flächengemeinde wie die Krummhörn organisatorisch erforderlich“, so Janssen. Bei vermieteten Wohnungen wird die Pflicht zum Winterdienst meist per Mietvertrag auf die Mieter umgelegt.

Vereiste Straßen: Kommt Gemeinde der Räumpflicht nach?

Nicht nur die Gehwege, auch die Straßen in Greetsiel waren Anfang Februar 2026 teilweise stark vereist. Für die Enteisung der Straßen ist die Gemeinde selbst zuständig. Die Gemeinde habe eine Verkehrssicherungspflicht, so Janssen. Diese Pflicht umschreibt laut Bundesgesetzbuch, dass jemand, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Dazu zählt auch die Räum- und Streupflicht.

„Die Gemeinde Krummhörn kommt ihrer Verkehrssicherungspflicht durch einen organisierten Winterdienst nach“, erklärt Janssen. Dieser wird durch den gemeindeeigenen Bauhof übernommen und erfolgt nach festgelegten Abläufen sowie abhängig von der jeweiligen Wetterlage. Natürlich kann der Bauhof nicht überall gleichzeitig sein – gerade bei plötzlich auftretender Glätte und anhaltendem Schneefall. Die Einsätze des Winterdienstes erfolgen deshalb je nach Priorität der Straße.

Hauptstraßen zuerst: Nebenstraßen bleiben glatt

Unter dieser Priorisierung leiden besonders die Nebenstraßen: So hieß es erst in der vergangenen Woche von der Verwaltung der Stadt Norden, dass mit vereisten Nebenstraßen zu rechnen sei, da das Streugut knapp sei und die Hauptstraßen durch den Winterdienst bevorzugt würden. In Aurich war der Winterdienst zwar aktiv, aber bei dem Eisregen in Ostfriesland half das trotzdem nicht viel. Obwohl nachts gestreut wurde, konnten die Straßen aufgrund des anhaltenden Regens immer wieder überfrieren.

Auf den Straßen der Krummhörn sei zudem nicht nur der gemeindeeigene Winterdienst zuständig, ergänzt Janssen. Je nach Straßenkategorie bestünden unterschiedliche Zuständigkeiten: Neben der Gemeinde können so auch der Landkreis Aurich oder das Land Niedersachsen verantwortlich für die Räumung der Straßen sein. Das ist zum Beispiel bei Landesstraßen außerhalb der Ortschaften der Fall.

Die meisten Straßen in der Krummhörn sind aktuell wieder eis- und schneefrei. Janssen appelliert dennoch an alle Krummhörnerinnen und Krummhörner: „Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe.“ Winterliche Witterung mit Schnee, Eis oder Glätte bringe zwangsläufig Einschränkungen mit sich. Wichtig sei das rücksichtsvolle Miteinander.

Ähnliche Artikel