Osnabrück Glatte Radwege in Osnabrück: Was der Winterdienst leistet und wo Grenzen liegen
Glatte Radwege sorgen in Osnabrück weiter für Probleme. Der OSB und ein Jurist erklären, welche Strecken priorisiert werden, wo technische Grenzen bestehen und unter welchen Voraussetzungen die Stadt haftet.
Die niedrigen Temperaturen stellen Radfahrer in Osnabrück weiter vor Probleme. Auf vielen Radwegen haben sich – je nach Bauform und Zustand – Eisreste aus früheren Tagen und neue Glätte gebildet, teils bis zur Unbefahrbarkeit. Fotos vom Mittwochnachmittag zeigen, dass einzelne Abschnitte im Stadtteil Hellern noch immer von einer geschlossenen Eisschicht bedeckt waren. Auch in sozialen Netzwerken wurde am Dienstag auf gefährliche Glätte auf Rad- und Gehwegen im Bereich des Ledenhofs hingewiesen.
Laut Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) betreut die Stadt im Rahmen des Winterdienstes insgesamt rund 100 Kilometer Radwege. Katrin Hofmann vom OSB sagt, es sind derzeit bis zu 240 Mitarbeitende im Winterdienst im Einsatz. Grundlage für die Räum- und Streueinsätze auf Radwegen ist demnach das sogenannte Winterradnetz, das der Stadtrat im Jahr 2022 beschlossen hat.
Dieses Winterradnetz umfasst laut Ratsbeschluss rund 105 Kilometer Strecke, die „gleichrangig mit den Fahrbahnen winterdienstlich betreut“ werden. Es besteht vor allem aus Radwegen auf Hochborden sowie aus fahrbahnbegleitenden Radwegen, die baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Ziel ist es, insbesondere den Alltagsverkehr sowie wichtige Verbindungen zwischen Wohngebieten und der Innenstadt auch im Winter aufrechtzuerhalten.
Problematisch sind hingegen Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau. Hier ergeben sich laut Hofmann technische Einschränkungen: Zwischen Streufahrzeug und Bordsteinkante müsse ein Sicherheitsabstand von rund 30 Zentimetern eingehalten werden, zu parkenden Fahrzeugen sogar von etwa 50 Zentimetern. „Es verbleibt eine verfügbare Restbreite von nur noch bis zwei Drittel des Radwegs“, erklärt Hofmann. Zudem wirke das Streumittel dort schwächer, da es nicht wie auf Fahrbahnen durch den Verkehr weiter verteilt werde.
Auch rechtlich ist die Frage der Verantwortung differenziert zu betrachten. Wie Burkhard Wulftange, Jurist bei „Rechtskontor49“, der Redaktion sagte, teilt die Stadt ihre Straßen und Radwege nach verschiedenen Reinigungsklassen ein, die sich an deren verkehrlicher Bedeutung orientieren. Grundsätzlich bestehe eine Pflicht zum Winterdienst auf Radwegen, „sofern dieser hinreichend verkehrswichtig ist“.
Eine Haftung der Stadt wegen unzureichenden Winterdienstes greift nach Wulftanges Einschätzung jedoch nur unter engen Voraussetzungen. Der betreffende Abschnitt müsse eine besondere Wichtigkeit im gemeindlichen Verkehr aufweisen. Zudem spiele ein mögliches Mitverschulden eine Rolle – etwa dann, wenn die Gefahrenstelle für Radfahrende offensichtlich erkennbar ist.
Wird ein Radweg durch Eis oder Schnee gefährlich, entfällt außerdem die Benutzungspflicht; Radfahrende dürfen dann auf eine geräumte Fahrbahn ausweichen. Eine Haftung komme daher vor allem dann in Betracht, wenn ein Ausweichen nicht möglich ist. „Es kommt vor allem auf den konkreten Sachverhalt und die Umstände im Einzelfall an und darauf, wo genau der Unfall passiert ist“, fasst Wulftange zusammen.
Zu einzelnen gemeldeten Stellen nahm Hofmann auf Anfrage der Redaktion ebenfalls Stellung. Demnach gehören einige der genannten Abschnitte nicht zum Winterradnetz, andere werden zeitlich gestaffelt und mit unterschiedlichen Streumitteln behandelt. Für den Bereich am Ledenhof teilte Hofmann mit, dass dort am 3. Februar 2026 um 9.18 Uhr, 11 Uhr und 20.59 Uhr sowie am 4. Februar um 4.59 Uhr gestreut worden sei. Aktuell gibt es dort keine nennenswerte Eisbildung mehr.