Winter  Stadt Leer ruft zum Gehweg-Räumen auf – Ärger und Erklärung

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 04.02.2026 11:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Wenn die Nebenanlagen nicht geräumt sind, wird es gerade für Menschen gefährlich, die nicht so gut zu Fuß sind. Foto: Klaus Ortgies
Wenn die Nebenanlagen nicht geräumt sind, wird es gerade für Menschen gefährlich, die nicht so gut zu Fuß sind. Foto: Klaus Ortgies
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Die Stadt Leer hat Bürger bei Facebook an die Räumpflicht erinnert. Viele Kommentatoren reagierten verärgert. Wieso der Hinweis gepostet wurde und wie es mit dem Räumen läuft, fassen wir zusammen.

Leer - Die Stadt Leer hat kürzlich bei Facebook auf die Räumpflicht der Bürger hingewiesen. In den Kommentaren reagierten Nutzerinnen und Nutzer größtenteils verärgert. Sie kritisierten, dass teils kein Streugut beziehungsweise Werkzeug gekauft werden könne.

Außerdem waren viele der Meinung, die Kommunen kämen wiederum ihren Pflichten nicht nach. Wir haben bei der Stadt und den fürs Räumen zuständigen Stadtwerken um eine Stellungnahme gebeten. Sie haben erklärt, wieso sie die Erinnerung veröffentlicht haben und erläutert, wer für was zuständig ist. Am Mittwoch, 4. Februar 2026, kam durch gefrierende Nässe auf vielen Wegen auch noch eine Eisschicht hinzu.

Räumen, räumen, räumen: Viele Leeraner bemühen sich um sichere Gehwege. Symbolfoto: Klaus Ortgies
Räumen, räumen, räumen: Viele Leeraner bemühen sich um sichere Gehwege. Symbolfoto: Klaus Ortgies

Wieso hat die Stadt kürzlich bei Facebook auf die Räumpflicht hingewiesen?

„Wir haben erneut auf die bestehende Räum- und Streupflicht aufmerksam gemacht, da diese an vielen Stellen über einen längeren Zeitraum nicht oder nur unzureichend durchgeführt wurde“, sagt Karen Radtke, Sprecherin der Stadt Leer. „In diesem Zusammenhang gingen bei uns wiederholt Anrufe mit Rückfragen und Hinweisen aus der Bevölkerung ein.“

Anrufe der Bürger: Wie reagiert die Stadt, wenn nicht geräumt wird?

Weil Gehwege und Co. teilweise nicht geräumt werden, wurden auch rund 100 Hinweisschreiben zur Beachtung der Straßenreinigungsverordnung beziehungsweise des Winterdienstes an den jeweiligen Grundstücken eingeworfen, so Radtke. „Nach unserer Einschätzung zeigten diese Schreiben eine gute Wirkung. Bei Kontrollen nach dem Einwurf der Hinweise wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil der Angeschriebenen den Verpflichtungen nachgekommen ist.“

Der Winterdienst läuft auf Hochtouren, wenn es schneit. Foto: Klaus Ortgies
Der Winterdienst läuft auf Hochtouren, wenn es schneit. Foto: Klaus Ortgies

Der Vorwurf, die Stadt komme ihrer Pflicht auch nicht nach, wird immer wieder geäußert: Wie sieht die Reaktion aus?

Die Stadtwerke antworten auf diese Frage. Denn anders als viele anzunehmen scheinen, ist nicht die Stadt Leer für den Winterdienst zuständig. Das unterstreicht Stadtwerke-Sprecher Edgar Behrendt: „Der Winterdienst im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes in Leer befindet sich in Zuständigkeit der Stadtwerke.“ Alle verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen, Wege und Plätze würden geräumt und gestreut, so wie es das Gesetz vorgebe. „Die gesamte Einsatzlänge liegt bei 220 Kilometern für Straßen, Wege und Plätze.“

Zunächst würden alle Hauptstraßen, Kreuzungen und wichtige Verbindungswege gestreut, danach andere Durchgangsstraßen, Buslinien, Bushaltestellen, verkehrswichtige Fahrradwege und so weiter.

Der Winter beeinflusst den Verkehr in Ostfriesland nun schon seit einer Weile. Foto: Klaus Ortgies
Der Winter beeinflusst den Verkehr in Ostfriesland nun schon seit einer Weile. Foto: Klaus Ortgies

„In diesem Winter sind wir – Stand: Dienstagmittag, 3. Februar – bei mittlerweile mehr als 50 Einsätzen. Das sind schon jetzt so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Wichtig ist zudem: Nebenstraßen, Siedlungsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche und sonstige Nebenstrecken müssen nicht gestreut werden. Dies wurde vom Gesetzgeber bewusst so festgelegt, da keine Kommune/Stadt dies personell und maschinell umsetzen könnte.“

Außerdem wolle man erwähnen, dass es auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gibt, die durch die Stadt Leer führen: „Hier liegt der Streu- und Räumdienst nicht bei den Stadtwerken. Wir sind für die städtischen Straßen zuständig.“ Bei städtischen Grundstücken erfüllten die Stadtwerke (in diesem Fall im Auftrag der Stadt) die Anliegerpflicht gemäß Ortssatzung. „Die stadteigene Tochter KWL hat für ihre Grundstücke einen privaten Räumdienst beauftragt.“

Was sagen Stadt und Stadtwerke zu den Lieferschwierigkeiten/Engpässen bei Streusalz?

„Hinsichtlich der Kommentare zu Lieferschwierigkeiten beim Streusalz ist anzumerken, dass dies für die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht relevant ist“, so Stadtsprecherin Radtke. „Das Streuen von Salz ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn Glätte mit anderen Mitteln nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand beseitigt werden kann.“ Oder an besonders gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen oder starken Gefällestrecken. „In der Regel ist mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Split zu streuen.“

Streusalz soll nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Streusalz soll nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Foto: Klaus Ortgies/Archiv

Das gelte auch an den eisigen Tagen wie Mittwoch, 4. Februar. „Ausnahmen: Wenn sich die Glätte auf diese Weise nicht beseitigen lässt oder es sich um verkehrsrelevante Bereiche handelt (Beispiel: Schulwege), kann davon abgewichen werden“, teilt die Stadt aktuell mit. „Aber auch dann sollten Bürgerinnen und Bürger nur im nötigen Maße streuen.“

Die Stadtwerke betonen: „Was das Streumittel-Vorkommen angeht, sind die Stadtwerke gut versorgt. Wir hatten keine Engpässe und können unsere Pflichten entsprechend auch so erfüllen wie es sein soll. Unsere Lieferketten funktionieren, so dass wir jederzeit über ausreichend Streumittel verfügen.“ Aussagen über Streumittel-Knappheit in den Medien hätten sich nicht auf die Stadtwerke Leer bezogen: „Auch für die nächsten Wochen sind wir gewappnet.“

Wie oft müssen Bürger dafür sorgen, dass der Gehweg frei ist?

„Die Räum- und Streupflicht ist werktags von 7.30 Uhr bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr sicherzustellen“, sagt Stadtsprecherin Karen Radtke. Ausnahmen gebe es auch für beispielsweise Berufstätige nicht, die längere Zeit des Tages nicht zu Hause sein können. „In diesen Fällen kann die Pflicht durch Dritte, zum Beispiel Nachbarn oder ein beauftragtes Unternehmen, übernommen werden.“

Ein Fußgänger läuft auf einem vereisten Gehweg. Foto: Lilli Förter/dpa
Ein Fußgänger läuft auf einem vereisten Gehweg. Foto: Lilli Förter/dpa

Die Räum- und Streupflicht sollte man durchaus ernst nehmen, schreibt dazu unter anderem die Ergo-Versicherung. „Kommt nämlich ein Fußgänger auf eisglattem Weg zu Fall und verletzt sich, können Sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.“ Zumindest, wenn man die Räum- und Streupflicht nachweislich vernachlässigt habe. „Allerdings müssen sich auch Passanten auf die winterlichen Verhältnisse einstellen. Wer mit Schuhen ohne Profilsohle einen erkennbar glatten Weg betritt, muss einen Sturz einkalkulieren. Ihn trifft zumindest ein Mitverschulden.“ Im Einzelfall könne es natürlich schwierig werden nachzuweisen, ob Sie Ihrer Räum- und Streupflicht ausreichend nachgekommen sind. „Allerdings können Nachbarn und andere Anwohner als Zeugen dienen und bestätigen, dass Sie fleißig gefegt und geschoben haben.“

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