Osnabrück Streusalz bei Glätte: Was Anwohner in Osnabrück dürfen – und weshalb die Stadt es einsetzen muss
Glatteis stellt viele Osnabrücker vor eine praktische Frage: Darf vor der eigenen Haustür Streusalz eingesetzt werden – oder ist das verboten? Und warum greift die Stadt selbst zu Salz? Ein Überblick über die Regeln und ihre Gründe.
Für viele Osnabrücker bringt das wechselhafte Winterwetter in diesem Jahr nicht nur Unsicherheit auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule mit sich. Auch vor der eigenen Haustür stellt sich bei Glätte immer wieder dieselbe Frage: Wie räumen – und womit? Vor allem nach dem überraschenden Glatteis am vergangenen Freitag rückte der Einsatz von Streusalz erneut in den Fokus.
„Bei Glatteis dürfen Anwohner tatsächlich Streusalz einsetzen“, erklärt Katrin Hofmann vom Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB). Auch bei Eisregen sowie auf Treppen, Rampen und besonders steilen Gefälle- oder Steigungsstrecken sei der Einsatz erlaubt. In allen anderen Fällen gelte jedoch ein grundsätzliches Streusalzverbot. Stattdessen empfiehlt die Stadt abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt.
Der Grund dafür liege im Naturschutz, so Hofmann. „Straßenbäume an Gehwegen sollen nicht zu viel Salz abbekommen, und für Tiere – gerade Hundepfoten – ist Salz problematisch.“ Salz könne den Boden schädigen und langfristig Pflanzen wie auch Tiere belasten.
Gleichzeitig ist Streusalz für die Stadt selbst ein zentrales Arbeitsmittel im Winterdienst – allerdings in anderer Form. „Es geht hauptsächlich um die Verkehrssicherungspflicht, die wir als Straßenbetreiber haben“, erläutert Hofmann. Die Verkehrswege müssten jederzeit für Feuerwehr und Rettungsdienste befahrbar bleiben. Dafür kommt Salzsole zum Einsatz.
Ganz ohne Auswirkungen auf die Straßenbäume bleibt es nicht. „Sie haben oft schon nur ein relativ schmales Beet, in dem sie stehen. So ein Winter mit Einsatz von Salz ist natürlich anstrengend für sie“, sagt Hofmann. Um die Belastung so gering wie möglich zu halten, begrenze die Stadt den Einsatz. „Wir setzen Streusalz vor allem auf der Fahrbahn ein, in begrenztem Umfang auch auf Radwegen.“