Gericht in Leer  Vater von Gewaltvorwürfen freigesprochen

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 26.01.2026 10:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Akten liegen im Gerichtssaal auf einem Tisch. Symbolfoto: Swen Pförtner/dpa
Akten liegen im Gerichtssaal auf einem Tisch. Symbolfoto: Swen Pförtner/dpa
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Einem Mann aus dem Kreis Leer wurde vorgeworfen, Gewalt gegen seine Kinder ausgeübt zu haben. Nun wurde er freigesprochen.

Leer - Ein Vater aus dem Kreis Leer ist freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, 2024 seine Tochter geschlagen und seinen Sohn verletzt zu haben. Wegen Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen hatte er sich vor dem Strafgericht am Amtsgericht Leer verantworten müssen. In der Verhandlung hatte der Angeklagte zunächst betont, keinen Alkohol mehr zu trinken und an einem Antigewalttrainingsprogramm teilgenommen zu haben. Auch würde er seinen Unterhaltsverpflichtungen für insgesamt vier Kinder nachkommen.

Vom Vorwurf, seinen Sohn, ein Kleinkind, in dessen Babyschale nach einem Streit im Auto ruppig abgestellt und so Kopfverletzungen ausgelöst zu haben, wurde er bereits freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte festgestellt, dass die Ex-Frau des Angeklagten im Rahmen der polizeilichen Anzeigeerstattung andere Aussagen tätigte als vor Gericht. Dort war von einem brutalen Abstellen der Babyschale neben dem Auto nicht mehr die Rede. Vielmehr habe die Babyschale lediglich gewackelt. Der Angeklagte wurde in diesem Punkt freigesprochen.

Sprachnachricht an Tochter – Staatsanwaltschaft: Keine Beweise für Misshandlung

Bei dem aktuellen Fortsetzungstermin ging es um einen Schlag ins Gesicht der heute 13-jährigen Tochter aufgrund schlechter Schulnoten. Der angeklagte Vater hatte alle Vorwürfe von Beginn der Verhandlung an energisch abgestritten: „Solche Vorfälle gab es überhaupt nicht. Auch keinen Streit wegen Schulnoten“, hatte er gesagt. An einem zweiten Verhandlungstag sollte die seinerzeit zwölfjährige Tochter aussagen. Sie war allerdings nicht erschienen. Die Mutter hatte dem Gericht eine E-Mail geschickt und darauf hingewiesen, dass die Tochter nicht kommen werde. Gleichzeitig hatte sie dem Gericht eine Sprachnachricht ihres Ex-Mannes an die Tochter übermittelt, die vorgespielt wurde. Darin sagte der Angeklagte seiner Tochter, dass sie bitte ihre Zeugenaussage so halten möge, dass er sie nicht geschlagen habe. „Du möchtest doch nicht, dass ich ins Gefängnis gehe“, sagte er in der Sprachnachricht. Dafür erteilte das Gericht dem Angeklagten eine Rüge mit dem Hinweis, dass derartige Beeinflussungen von Zeugen nicht zulässig seien.

Mutter und Tochter erschienen nicht zum aktuellen Fortsetzungstermin. Als Begründung war schriftlich vorgetragen worden, dass man die 13-Jährige nicht für den Gerichtstermin aus dem Schulunterricht ziehen wollte. Der Angeklagte betonte erneut seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass es keine Beweise für die Misshandlung der Tochter gebe. So kam das Gericht schließlich zu einem Freispruch für den Angeklagten.

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