Berlin Pflegeheime werden immer teurer: Was tun, wenn man sie sich nicht leisten kann?
Im Alter kommen viele nicht drumherum, ins Pflegeheim zu ziehen. Die Kosten fürs Altenheim liegen monatlich häufig im vierstelligen Bereich, Tendenz steigend. Was, wenn man sich das nicht leisten kann?
Rund 800.000 Menschen in Deutschland werden im Heim gepflegt. Sich das zu leisten, ist jedoch oft nicht leicht. Die Preise sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich. Im bundesweiten Schnitt müssen Pflegebedürftige für das erste Jahr in einer Einrichtung im Schnitt 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Das geht aus einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand zum 1. Januar 2026 hervor. Das waren monatlich 137 Euro mehr als noch zum 1. Juli 2025 und 261 Euro mehr als Anfang vergangenen Jahres.
Seit 2022 zahlt die Pflegekasse neben den Leistungsbeiträgen für die Pflegestufen auch noch einen prozentualen Zuschuss auf die Heimkosten. Aber Achtung: Für die Höhe des Zuschusses wird nur ein Teil der Kosten einberechnet. Nämlich der „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil”. Hotel- und Investitionskosten müssen von Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Dafür steigt der Zuschuss jedes Jahr an. Im ersten Jahr beträgt er fünf Prozent. Nach zwölf Monaten steigt er auf 25 Prozent, nach 24 Monaten auf 45 Prozent und nach 36 Monaten auf 70 Prozent.
Der Durchschnitts-EEE wird in den ersten zwölf Monaten im Heim auf etwas weniger als 1183 Euro reduziert. Nach einem Jahr sinkt die zu zahlende Summe auf knapp 934 Euro. Ein weiteres Jahr später wird er auf rund 685 Euro gesenkt. Nach drei Jahren liegt er dann bei 373 Euro.
Wenn das Pflegeheim die Preise erhöhen will, muss es die Steigerung auf Angemessenheit prüfen lassen und seine Bewohner „rechtzeitig und angemessen“ informieren.
Wer diese Erhöhung nicht bezahlen kann oder will, hat ein Kündigungsrecht. Was passiert aber, wenn die Kosten fürs Pflegeheim das Einkommen der Bewohner übersteigen?
In der Theorie springt das Sozialamt ein und übernimmt je nach Einkommen einen Anteil der Kosten. Bevor das passiert, müssen die Pflegebedürftigen aber ihr eigenes Erspartes aufbrauchen.
Wenn die Reserven bis auf 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Eheleute gesunken sind, sollen die Kinder einspringen. Dazu sind sie erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro verpflichtet.
Erst wenn die Heimkosten weder vom eigenen Vermögen noch durch die Kinder gedeckt werden können, übernimmt das Sozialamt. Gleiches gilt für Menschen, die nicht pflegeversichert sind, oder so intensiv gepflegt werden müssen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.
Wichtig: Sollten Pflegebedürftige bis dahin Schulden gemacht haben, um die Heimkosten zu bezahlen, werden diese nicht übernommen, so die Verbraucherzentrale.
Zudem können Pflegebedürftige wie auch Geringverdiener einen Anspruch auf Wohngeld haben. Allerdings nur, wenn sie keine Grundsicherung beziehen, denn dort sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten. Da das Wohngeld sich nach der Höhe der Mieten in der jeweiligen Gemeinde richtet, ist hier der Standort des Heimes entscheidend.
Heißt: Wer in einem Pflegeheim in Hamburg leben will, bekommt wahrscheinlich mehr als ein Heimbewohner im ländlichen Mecklenburg-Vorpommern. Zugrunde liegt immer der Höchstbetrag der jeweiligen Gemeinde.
Bei einer ersten Einschätzung, ob man überhaupt mit Wohngeld rechnen darf und wie hoch es ausfallen könnte, kann der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums helfen.
Des Weiteren gibt es in manchen Bundesländern eine weitere Sozialleistung mit einem verwirrend ähnlichen Namen: Das Pflegewohngeld, mit dem die Investitionskosten übernommen werden.
Dieses gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Wie hoch dieses ist und wer genau es wie bekommt, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich.
„Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, beantragt zumeist das Pflegeheim den Zuschuss“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Die jeweilige Pflegeeinrichtung bekommt das Pflegewohngeld direkt ausgezahlt.