Tagesbildungsstätten Frust groß – Lebenshilfe fordert Planungssicherheit
Die Tagesbildungsstätten Niedersachsens sollen zu freien Förderschulen werden. Die Lebenshilfe Leer fordert mehr Sicherheit.
Leer - Der Frust gegenüber dem Kultusministerium ist groß bei der Lebenshilfe in Leer. „Das Problembewusstsein fehlt aus unserer Sicht. Es scheint uns so, als wolle dort jemand seine Arbeit einfach nicht machen“, sagt Heiko Höfelmann, Verantwortlicher für den Kinder- und Jugendbereich bei der Lebenshilfe. Hintergrund ist, dass in Niedersachsen Tagesbildungsstätten zu freien Förderschulen umgewandelt werden sollen. Es gehe um 3000 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung in Niedersachsen, die in Tagesbildungsstätten unterrichtet werden, so Höfelmann. 90 Schülerinnen und Schüler gibt es im Schuljahr 2025/26 in der Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe –in elf Klassen an fünf Standorten.
Die Lebenshilfe hat ein Konzept erarbeitet. Die Tagesbildungsstätte soll zur Förderschule Plus werden. Plus, weil sie unter anderem weiter eine Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus und eine Öffnung an vielen Ferientagen vorhalten will. „Wir arbeiten schon lange nach den Richtlinien des Kultusministeriums, erhielten aber über Jahrzehnte ausschließlich Geld wie Einrichtungen der Behindertenhilfe“, heißt es im Konzept. Die Räumlichkeiten, die Ausstattung und die Curricula seien schon lange auf die Anforderungen ausgelegt. Pädagogisch und personell sei die Lebenshilfe auf alles vorbereitet, stellte Meike Arends, Leiterin der Tagesbildungsstätte der Lebenshilfe, klar.
Ein Knackpunkt: Laut Schulgesetz gibt es eine Frist von drei Jahren, ehe Finanzhilfe des Landes gewährt wird. „Das geht vielleicht, wenn man eine kleine Privatschule gründet. Unser Schulschiff ist zu groß, um es durch drei Jahre zu bringen“, so Höfelmann. Er ist überzeugt, dass kleine Änderungen im Schulgesetz die Lösung wären. „Das Kultusministerium sieht das anders.“ Er bekräftigt aber, dass sich die Schülerschaft und die Eltern keine Sorgen machen müssen. „Wir machen weiter.“
Was sind die Forderungen?
Im November 2025 gab es eine Demo und Kundgebung in Hannover. Hintergrund sei eine seit Jahren ungelöste Struktur- und Finanzierungsfrage, heißt es von den Verantwortlichen. Tagesbildungsstätten erfüllten einen Bildungsauftrag nach dem Niedersächsischen Schulgesetz und arbeiten eng an den Rahmenrichtlinien der sonderpädagogischen Förderung. „Dennoch gelten sie formal nicht als Schulen.“ Gerichtsurteile haben die Finanzierung nur über die Eingliederungshilfe als rechtswidrig eingestuft, so Höfelmann.
Ab Sommer 2027 drohe vielen Einrichtungen der Verlust ihrer Grundlage, so Höfelmann. Die Frage der Finanzierung der freien Bildungsangebote, der Schülerbeförderung und der Übergangsfristen müssten geklärt werden. Außerdem die Frage nach Personal. Zwar habe die Landesregierung bereits 2021 angekündigt, Tagesbildungsstätten auf deren Wunsch schrittweise zu Schulen weiterzuentwickeln. Doch trotz Entschließungsantrags des Landtags aus dem Jahr 2024 und Sondierungsgesprächen fehlen Entscheidungen, gesetzliche Anpassungen und klare Finanzierungsregelungen, heißt es in einer Mitteilung. „Verbände kritisieren, dass Zuständigkeiten zwischen Land, Kommunen und Eingliederungshilfe hin- und hergeschoben werden.“
Was sagt der Landkreis zum Thema Finanzierung?
„Der Schulbesuch in Tagesbildungsstätten wird derzeit aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert“, sagt Landkreissprecher Philipp Koenen. Zu den Gerichtsurteilen zur Finanzierung erklärt er: 42 Prozent entfielen auf „den Kernbereich der schulischen Bildung“. Deshalb sei der Teil zukünftig nicht mehr von den Kommunen zu tragen – also nicht mehr vom Kreis Leer. Allerdings sehe das Land eine Karenzzeit von drei Jahren für die Umwandlung vor und wolle in dieser Zeit diesen Anteil noch nicht übernehmen.
„Es werden weiterhin mit dem Land Kernfragen geklärt, wie etwa zur Anerkennung der Qualifikationsprofile und Weiterbildungsmöglichkeiten des pädagogischen Bestandspersonals. Nach Abschluss dieses Umwandlungsprozesses wird das Land Niedersachsen über die sogenannte Finanzhilfe für Ersatzschulen ihre gesetzlich zugewiesene Kostenbeteiligung an der Gesamtfinanzierung leisten“, so Koenen. Die aktuelle Finanzierung – wie vom Kreistag beschlossen – laufe bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026.
Gibt es derzeit einen Austausch über das Problem?
Ja. Mehrere Politiker verschiedener Parteien waren schon bei der Lebenshilfe in Leer, um über die Lage zu sprechen. Der Landkreis Leer sei Mitglied im Niedersächsischen Landkreistag (NLT), über den die gebündelte Kommunikation mit dem Land Niedersachsen erfolge, so Koenen. „Parallel ist Landrat Matthias Groote in seiner Funktion als Sprecher der Landrätinnen und Landräte im Weser-Ems-Gebiet im direkten Austausch mit der Landesregierung zu diesem Thema.“
Aktuell würden zwischen den Tagesbildungsstättenbetreibern, wie im Landkreis Leer die Lebenshilfe Leer, und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück weiterhin Kernfragen geklärt, wie etwa zur Anerkennung der Qualifikation und Weiterbildungsmöglichkeiten des pädagogischen Personals.
Was sagen die Ministerien zu dem Problem: Was passiert aktuell?
Wir haben eine Anfrage an das Kultusministerium geschickt. Da einige Fragen in den Bereich des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung betrifft, haben wir eine gemeinsame Antwort erhalten. Aktuell sei man nicht untätig, teilt eine Sprecherin mit: „Nach wie vor finden intensive und konstruktive Gespräche innerhalb der Landesregierung sowie zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie der LAG der Freien Wohlfahrtspflege zur Zukunft der Tagesbildungsstätten statt.“
Für Träger gebe es die Möglichkeit, den schulischen Teil der Einrichtung in eine anerkannte Schule in freier Trägerschaft weiterzuentwickeln. Eine solche Ersatzschule würde Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten erhalten. Aber wegen der besonderen Struktur der Tagesbildungsstätten – insbesondere des Zusammenspiels von Förderpflege, Therapie, Bildung und Betreuung – könne nur „der schulische Teil in eine Schule in freier Trägerschaft überführt werden.“
Was muss aus Sicht des Ministeriums noch passieren – welche nächsten Schritte sind geplant?
„Die Weiterentwicklung des schulischen Anteils einer Tagesbildungsstätte zu einer Förderschule in freier Trägerschaft ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden“, so die Sprecherin. Neben Personalfragen – die nach Angaben der Lebenshilfe über Zusatzausbildungen einiger Lehrkräfte leicht zu lösen seien – sei die Finanzierungsfrage entscheidend. Im Niedersächsischen Schulgesetz gebe es eine dreijährige Wartefrist bis zur Gewährung der Finanzhilfe des Landes – eine hohe Hürde. „Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Landesregierung mit Hochdruck einen Fahrplan, der Tagesbildungsstätten auf dem Weg zu Schulen unterstützt und die bestehenden Finanzierungs- und Personalprobleme berücksichtigt.“
Hinsichtlich des schulischen Teils von Tagesbildungsstätten erarbeite das Kultusministerium eine rechtliche Übergangslösung für Tagesbildungsstätten unter Berücksichtigung der Finanzierung und Weiterbeschäftigung des Personals. In welcher Form die Kommunen über die Eingliederungshilfe eine Finanzierung der „nicht-schulischen“ Leistungen der Therapie, Betreuung und Förderung von Tagesbildungsstätten über die Eingliederungshilfe unterstützen, liege bei ihnen.