Paris  Berufungsprozess: Le Pens Karriere steht auf dem Spiel

Birgit Holzer
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Von Birgit Holzer
| 10.01.2026 10:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Am 31. März 2025 hat ein Strafgericht in Paris die dreifache Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National (RN) schuldig gesprochen. Foto: IMAGO/ABACAPRESS
Am 31. März 2025 hat ein Strafgericht in Paris die dreifache Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National (RN) schuldig gesprochen. Foto: IMAGO/ABACAPRESS
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Am Dienstag beginnt der Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin wegen der Veruntreuung von EU-Millionen – sollte die Strafe bestätigt werden, könnte sie bei den nächsten Präsidentschaftswahlen nicht antreten.

Für Marine Le Pen geht es ab nächsten Dienstag um fast alles, nämlich um ihre kurz- und mittelfristige politische Zukunft. Vor dem Pariser Berufungsgericht wird dann das Verfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern durch ihre Partei Rassemblement National (RN), früher Front National (FN), neu aufgerollt.

Von dessen Entscheidung hängt ab, ob sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren darf. Andernfalls würde sie von ihrem politischen Ziehsohn, Parteichef Jordan Bardella, ersetzt, der sie jetzt schon in Umfragen überflügelt. Sollte sie nicht antreten können, dürfte sich der 30-Jährige endgültig von ihr emanzipieren, auch wenn er bislang seine Loyalität zu ihr betont.

In erster Instanz hatte ein Gericht die französische Rechtsnationalistin und 24 Mitangeklagte, darunter auch den RN, im März 2025 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen. Jahrelang ließen sie Mitarbeiter der Partei als angebliche Assistenten von EU-Abgeordneten mit europäischen Geldern bezahlen.

Während Le Pens Verurteilung zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei auf Bewährung ausgesetzt und zwei Jahre im Hausarrest mit einer Fußfessel, sowie die Geldbuße von 100.000 Euro noch nicht rechtsgültig waren, hatte die „Nichtwählbarkeit“, also der Verlust des passiven Wahlrechts, für die nächsten fünf Jahre sofortige Wirkung.

Diese Entscheidung war umstritten, doch die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das Urteil mit der Vorbildfunktion von Volksvertretern sowie mit der Gefahr einer Wiederholungstat im Fall einer Wahl Le Pens. Sie habe im Prozess keinerlei Schuldbewusstsein gezeigt und „absolute Straflosigkeit“ für sich eingefordert. Die Politikerin hatte den Fall als „verwaltungstechnischen Dissens“ mit dem EU-Parlament abgetan.

Sollte sie im Berufungsprozess ihre Verteidigungsstrategie nicht ändern, droht die Bestätigung ihrer Strafe. Sie wäre bis 2031 von allen französischen Wahlen ausgeschlossen und würde in der Folge auch ihr Abgeordnetenmandat in der Nationalversammlung verlieren, wo sie der RN-Fraktion vorsitzt. Der Prozess läuft bis 12. Februar.

Der Gesamtschaden des jahrelangen Betrugs für das EU-Parlament wurde auf 4,1 Millionen Euro beziffert. Manche der EU-Assistenten kannten die Abgeordneten, die sie offiziell angestellt hatten, nicht einmal persönlich, waren nie oder kaum im Parlament zugegen und wohnten – entgegen der Auflagen des EU-Parlaments – nicht in Brüssel.

Unter ihnen waren Marine Le Pens Schwester Yann, ihre Pariser Büroleiterin, ihr Leibwächter und der ehemalige Hausdiener von Jean-Marie Le Pen, dem einstigen FN-Mitgründer und langjährigen Parteichef, der vor einem Jahr gestorben ist. Er hatte laut Gericht das betrügerische System eingeführt, das seine Tochter und Nachfolgerin Marine Le Pen ausbaute, um die Partei finanziell zu entlasten. Schriftliche Beweise und Zeugenaussagen, denen zufolge sie sich der Veruntreuung von öffentlichen Geldern bewusst war, belasteten sie.

Die 57-Jährige, die in der Vergangenheit stets für harte Strafen mit sofortiger Wirkung eintrat, solange es um andere Angeklagte ging, kritisierte das Urteil als „politische Entscheidung“: Man wolle sie „ausschalten“. Sie versuchte, ihre Anhänger zu mobilisieren, um sie zu unterstützen, hatte allerdings nur mäßigen Erfolg – für viele ist Bardella inzwischen die erste Wahl.

Auch er war 2015 einige Monate lang, kurz vor Bekanntwerden des Betrugs, Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten und wird verdächtigt, ebenfalls in Wahrheit für die Partei gearbeitet zu haben. Eine Antikorruptionsorganisation hat Klage gegen ihn eingereicht. Im aktuellen Verfahren ist Bardella jedoch nicht angeklagt.

Unterstützung erhielt Le Pen von Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy, der wie sie nach seiner Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe, von der er drei Wochen absitzen musste, die französische Justiz heftig der Parteilichkeit beschuldigte.

Diese könnte zudem noch von anderer Seite bedroht werden. Am Dienstag warnte der Pariser Gerichtspräsident Peimane Ghaleh-Marzban vor Einmischung aus dem Ausland, welche „inakzeptabel und nicht tolerierbar“ wäre. Er bezog sich auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, dem zufolge die US-Regierung Sanktionen gegen die in den ersten Prozess involvierten Richter erwäge.

Es wäre nicht das erste Mal: Nachdem der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu und seinen Verteidigungsminister Yoav Gallant erließ, wurden auf Weisung von US-Präsident Donald Trump hin Mitglieder des Strafgerichts mit persönlichen Sanktionen belegt, darunter der französische Richter Nicolas Guillou.

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